Bedrohung/Beleidigung

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
god
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung/Beleidigung

Wurde wegen Bedrohung und Beleidigung(Ich schlag dir die Fresse ein,du Dreckschlampe ,wenn das noch mal vorkommt.Ich weiss wo du wohnst und wo du arbeitest)angezeigt.Ich habe dies nicht gesagt und bei der Vernehmung die Schuld von mir gewiesen.Die Anzeigerin hat mich dann bei der Wahllichtbildsuche herausgedeutet.Sie hat auch meine Adresse angegeben, jedoch im Anzeigetext mich mit einem Phantasienamen benannt.Sie gab auch an,ich hätte sie schon einmal in ähnlicher Weise vor meiner Haustür belästigt.Aufgrund
der Personenbeschreibung und der Adresse ist
die Vorladung dann bei mir gelandet.
Bei der Vernehmung habe ich angegeben, dass
ich die Anzeigerin nicht persönlich kenne und ich kein Motiv für ein solches Verhalten habe(was auch die Wahrheit ist).Die gesamte Anzeige schilderte eine Eifersuchtsszene.Zeugen gab es keine.
Ich bin nicht vorbestraft,und nun weiss
ich nicht,was mich erwartet und wie hoch die Strafe im Falle von "Schuldig" ausfällt.
Einen Anwalt habe ich noch nicht aufgesucht.
Das Ganze nimmt mich total mit.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie muss ja angegeben haben, wann und wo das passiert sein soll. Vielleicht wissen Sie ja noch, wo Sie zu der Zeit waren.
Diese Wiedererkennungen aus der Lichtbildkartei sind ziemlich unzuverlässige Beweismittel. Ich kenne zumindest einen Fall, in dem ein Mann eindeutig als Täter einer Vergewaltigung wiedererkannt wurde. Der DNA-Test erwies dann seine Unschuld.

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#2
 Von 
god
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo ich war,weiss ich nicht mehr.
Aber was ist mit dem falschen Namen?
Die Anzeigerin hat mich in der Anzeige mit
einem Phantasienamen benannt!


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

>Die Anzeigerin hat mich in der Anzeige mit
einem Phantasienamen benannt!<

Sooo viel Bedeutung hat das auch nicht. du könntest ihr ja zum beispiel gesagt haben, dass dieser fantasienamen dein name ist ...

Die dame wird doch, wenn sie dir persönlich begegnet, doch sicherlich erkennen, dass du es nciht warst ...

warte erstmal in ruhe ab ...

m.

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