Bedrohung/Beleidigung - Nötigung - Zeugen

6. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
god
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedrohung/Beleidigung - Nötigung - Zeugen

Wurde wegen Beleidigung und Bedrohung(ich schlag dir die fr....
ein) angezeigt,habe dies aber nicht getan und bei der Vernehmung
von der Polizei die Anschuldigungen von mir gewiesen.
Zeugen gab es auf beiden Seiten keine.
Was erwartet mich?

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

kann so ausm stehgreif niemand beantworten.
wieviele "zeugen" gibt es denn?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Na keine Zeugen, schreibt er ja.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Beschuldigter im Strafverfahren die tat bestreitet. Es kommt dann darauf an, ob es andere Beweismittel gibt, beispielsweise Zeugen. "Aussage gegen Aussage" mit der zwingenden Folge einer Verfahrenseinstellung gibt es nicht. Es wird dann auf die Umstände ankommen, Vorgeschichte, kennen sich die Beteiligten usw.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wie sieht es mit der strafrechtlichen Vorbelastung aus?
Wie genau war die Beleidigung oder soll die durch das Wort F. begangen worden sein?

Ansonsten: Ich schlag dir die F. ein, ist nur Nötigung nach §240 STGB und nicht Bedrohung. Beleidigung ist ein reines Antragsdelikt. Wäre nicht noch der Vorwurf diese Drohung ausgesprochen zu haben, würde der Staatsanwalt das wohl auf den Privatklageweg verweisen und dem Anzeigenden es selbst überlassen damit juristisch auf die Nase zu fallen. Nötigung ist jedoch ein Offizialdelikt und daher kommt das nicht Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Naja, "nur" Nötigung kann man nicht sagen, zumal eine Bedrohung von der Nötigung verdrängt werden würde. Es ist im Übrigen weder noch, weil weder mit einem Verbrechen gedroht wird (sondern nur mit einer Körperverletzung) noch mit dieser Äußerung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung bewirkt werden soll. Also bleibt nur die Beleidigung, wobei man sich durchaus darüber unterhalten kann, ob eine derartige Äußerung tatsächlich eine Beleidigung ist oder nicht einfach eine Unverschämtheit. Nicht jede Frechheit ist nunmal strafbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Also gut, es muss natürlich nicht unbedingt Nötigung sein, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass aus einer solche Drohung je nach Situation durchaus Nötigung werden kann. Wenn der Beschuldigte seinem vermeintlichen Opfer etwa vorher klargemacht hätte, dass er es nicht mehr sehen möchte, wäre diese Drohung darauf gerichtet, es zum Weggehen zu bewegen.

Wenn sich der Vorwurf Beleidigung allein auf die nicht so nette Bezeichnung für den Mund bezieht, wäre ich mir auch nicht sicher, ob der Vorwurf gerechtfertigt wäre, noch weniger aber dürfte es aber gerechtfertigt sein, dass öffentliche Interesse an der Strafverfolgung anzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn der Beschuldigte seinem vermeintlichen Opfer etwa vorher klargemacht hätte, dass er es nicht mehr sehen möchte, wäre diese Drohung darauf gerichtet, es zum Weggehen zu bewegen.

Eben, alles Konjunktiv. Wir wollen mal nicht den Sachverhalt quetschen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nein, das habe ich auch nicht vor. Aber die meisten Personen, die sowas sagen, sagen das ja nicht zu jedem Passaten, der zufällig vorbeikommt, sondern beschränken solches Verhalten vermutlich auf Personen, die sie als störend empfinden. Und so abwegig ist es dann auch nicht mehr, dass sie diese Personen weiter sehen möchten. Wenn das so ist, könnte man daraus sicherlich zur Nötigung kommen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass jemand auf der Suche nach Streit ist und die Person dafür geeignet erscheint, das wäre dann wohl eher keine Nötigung.
Das ist ein wenig so, wie das Problem mit vielen Einstiegsbeiträgen, dass die Fragesteller oft wesentliche Details weglassen. Nur das jemand der zu Unrecht beschuldigt wird noch das zusätzliche Problem hat, dass er den genauen Hintergrund der Vorwürfe selbst nicht kennt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen