Wurde wegen Beleidigung und Bedrohung(ich schlag dir die fr....
ein) angezeigt,habe dies aber nicht getan und bei der Vernehmung
von der Polizei die Anschuldigungen von mir gewiesen.
Zeugen gab es auf beiden Seiten keine.
Was erwartet mich?
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Bedrohung/Beleidigung - Nötigung - Zeugen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
kann so ausm stehgreif niemand beantworten.
wieviele "zeugen" gibt es denn?
Na keine Zeugen, schreibt er ja.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Beschuldigter im Strafverfahren die tat bestreitet. Es kommt dann darauf an, ob es andere Beweismittel gibt, beispielsweise Zeugen. "Aussage gegen Aussage" mit der zwingenden Folge einer Verfahrenseinstellung gibt es nicht. Es wird dann auf die Umstände ankommen, Vorgeschichte, kennen sich die Beteiligten usw.
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Wie sieht es mit der strafrechtlichen Vorbelastung aus?
Wie genau war die Beleidigung oder soll die durch das Wort F. begangen worden sein?
Ansonsten: Ich schlag dir die F. ein, ist nur Nötigung nach §240 STGB und nicht Bedrohung. Beleidigung ist ein reines Antragsdelikt. Wäre nicht noch der Vorwurf diese Drohung ausgesprochen zu haben, würde der Staatsanwalt das wohl auf den Privatklageweg verweisen und dem Anzeigenden es selbst überlassen damit juristisch auf die Nase zu fallen. Nötigung ist jedoch ein Offizialdelikt und daher kommt das nicht Frage.
Naja, "nur" Nötigung kann man nicht sagen, zumal eine Bedrohung von der Nötigung verdrängt werden würde. Es ist im Übrigen weder noch, weil weder mit einem Verbrechen gedroht wird (sondern nur mit einer Körperverletzung) noch mit dieser Äußerung eine Handlung, Duldung oder Unterlassung bewirkt werden soll. Also bleibt nur die Beleidigung, wobei man sich durchaus darüber unterhalten kann, ob eine derartige Äußerung tatsächlich eine Beleidigung ist oder nicht einfach eine Unverschämtheit. Nicht jede Frechheit ist nunmal strafbar.
Also gut, es muss natürlich nicht unbedingt Nötigung sein, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass aus einer solche Drohung je nach Situation durchaus Nötigung werden kann. Wenn der Beschuldigte seinem vermeintlichen Opfer etwa vorher klargemacht hätte, dass er es nicht mehr sehen möchte, wäre diese Drohung darauf gerichtet, es zum Weggehen zu bewegen.
Wenn sich der Vorwurf Beleidigung allein auf die nicht so nette Bezeichnung für den Mund bezieht, wäre ich mir auch nicht sicher, ob der Vorwurf gerechtfertigt wäre, noch weniger aber dürfte es aber gerechtfertigt sein, dass öffentliche Interesse an der Strafverfolgung anzunehmen.
Wenn der Beschuldigte seinem vermeintlichen Opfer etwa vorher klargemacht hätte, dass er es nicht mehr sehen möchte, wäre diese Drohung darauf gerichtet, es zum Weggehen zu bewegen.
Eben, alles Konjunktiv. Wir wollen mal nicht den Sachverhalt quetschen.
Nein, das habe ich auch nicht vor. Aber die meisten Personen, die sowas sagen, sagen das ja nicht zu jedem Passaten, der zufällig vorbeikommt, sondern beschränken solches Verhalten vermutlich auf Personen, die sie als störend empfinden. Und so abwegig ist es dann auch nicht mehr, dass sie diese Personen weiter sehen möchten. Wenn das so ist, könnte man daraus sicherlich zur Nötigung kommen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass jemand auf der Suche nach Streit ist und die Person dafür geeignet erscheint, das wäre dann wohl eher keine Nötigung.
Das ist ein wenig so, wie das Problem mit vielen Einstiegsbeiträgen, dass die Fragesteller oft wesentliche Details weglassen. Nur das jemand der zu Unrecht beschuldigt wird noch das zusätzliche Problem hat, dass er den genauen Hintergrund der Vorwürfe selbst nicht kennt.
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