Beamtenbeleidigung, Gefangenenbefreiung..

11. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
esistegal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenbeleidigung, Gefangenenbefreiung..

Ich habe eine kleine wichtige Frage..
Ende August hatte n bekannter einen vorfall mit der Polizei.
Unter Alkoholeinfluss wurden sie nachts von der Polizei angehalten und wie sagen leicht doof angemacht, deswegen mussten sie halt ersmal mit beamtenbeleidigung anfangen sachen wie "du bist ein richtiger hurensohn" fielen zum beispiel..
Nach dem "X" handgreiflich wurde.., den polizisten aber keine schäden zugefügt hat, kamen gleich die handschellen drum, da wollte "Y" helfen und hat den polizisten weggeschubst... naja beide lagen mit dem fuss im gesicht auf dem Boden, haben mehrer verletzungen gehabt und kamen dann eine nacht in die ausnüchterungszelle..."Y" hatte 2 Promille, "X" 1,7.. die beiden sollen jetzt ende des Monats vorm Schöffengericht verhandelt werden...sind 19 und 20 Jahre alt und einer sitzt nun schon in Untersuchungshaft..wegen anderen sachen noch...

Mich würde gerne interessieren was für Strafen auf "Y" zukommen können!?

Über Informationen würde ich mich freuen und sehr dankbar sein.
Schönen Tag noch.
es ist egal... oder auch nicht ;)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Erstmal wird es darauf ankommen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt; beides ist möglich (Jugenstrafrecht aber wahrscheinlicher).
Widerstand gegen die Staatsgewalt. Beamtenbeleidigung.
Höchstwahrscheinlich wird es auf Geldstrafe oder gemeinnützige Stunden hinauslaufen.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#2
 Von 
esistegal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es kommt vors Jugendschöffengericht, ich bin nur am zweifeln, weil "X" nun schon wegen mehreren Mordversuchen sitzt..und halt alle sachen zusammen verhandelt werden, vllt sieht das gericht dann irgendwas als schlimmer an... "Y" muss ich dazu sagen ist nur wegen Graffiti schonmal aufgefallen...
Naja wollen wir hoffen das sie recht haben ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
esistegal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es kommt vors Jugendschöffengericht, ich bin nur am zweifeln, weil "X" nun schon wegen mehreren Mordversuchen sitzt..und halt alle sachen zusammen verhandelt werden, vllt sieht das gericht dann irgendwas als schlimmer an... "Y" muss ich dazu sagen ist nur wegen Graffiti schonmal aufgefallen...
Naja wollen wir hoffen das sie recht haben ;)

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#4
 Von 
forest
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hoffentlich eine saftige, subversive Elemente gehören hinter Gitter um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wäre durchaus denkbar, daß gegen X das Verfahren nach §154 STPO sogar eingestellt wird (Mordversuch ist dann doch noch eine etwas andere Kategorie, dagegen wirkt der geschilderte Vorfall wie Kinderkram). Y wird wohl mit Sozialstunden, maximal mit einem kurzen Arrest rechnen müssen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also gefangenenbefreiung ist es nicht ... ein festgenommener ist kein gefangener!

m.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Ein Festgenommener ist zwar kein Gefangener im Sinne des Justizvollzugsgesetzes, aber ein Gefangener im Sinne des § 120 StGB ist er schon.

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Richtig (das mit dem Gefangenen).
Zur Strafhöhe lässt sich überhaupt nichts sagen. Es geht ja nicht nur um den hier geschilderten Fall sondern auch noch um diverse andere Vorwürfe. Ohne genaue Kenntnis der Umstände kann deshalb keine auch nur annähernd zuverlässige Aussage gemacht werden.
Ach ja: "nur" wegen Graffiti? Kaufen Sie sich mal ein Haus. Dann werden Sie, wenn es denn beschmiert wird, das "nur" ganz schnell weglassen.

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