Bafög Kripo

19. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Susi_80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Kripo

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:
Mußte vor zwei Jahren Bafög zurückzahlen, da ich unwissentlich zuviel Vermögen hatte (Eltern hatten ein Konto für mich angelegt, von dem ich nichts wußte). Sachbearbeiterin beim Studiwerk sagte daraufhin, daß nichts mehr zu erwarten sei und das keine Anzeige erstattet wiwrd. Nun kam gestern ein Brief von der Kripo mit Vorladung zwecks Befragung wegen BEtrug!!! Was soll ich tun? Anwalt nehmen? Droht mir eine Vorstrafe? Bin total am Ende, bin für jede Antwort dankbar!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Da würde ich einfach mal die beiden Aufsätze zum Thema aus dem Ratgeber lesen. Die sind meiner Ansicht nach sehr gut.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ansonsten noch der Hinweis:
Betrug setzt eine vorsätzliche Begehung voraus. Letztlich wird es darauf ankommen, ob du irgendwelche Freistellungsaufträge für das Konto unterschrieben hast. Ist das der Fall, so wird dir die Staatsanwaltschaft wohl diesen Vorsatz unterstellen und es dürfte nicht so einfach sein, da wieder herauszukommen. Andernfalls müßte es eigentlich möglich sein, hier schlimmstenfalls mit einem Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Falschangaben davonzukommen.

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#3
 Von 
Susi_80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise, habe die Beiträge schon gelesen, wollte bloß zusätzliche Infos erfragen.

Gibt es bei dem Gespräch mit der Kripo noch etwas konkretes zu beachten? Sollte ich ggf. dort schon mit einem Anwalt erscheinen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Ob Du der Kripo gegenüber etwas zur Sache sagst oder nicht musst Du wissen. Zwingen können die Dich nicht, und da Du Beschuldigter bist hast Du eh ein Aussageverweigerungsrecht.
Allerdings kann es natürlich zweckmäßig sein seinen Standpunkt darzulegen, damit die Kripo auch in die Richtung ermitteln kann.

Ob Du mit Anwalt dort ankommst oder nicht musst Du wissen, aber ein Anwalt kann Dir besser sagen was Du denen dabei erzählen solltest! ;)

Gruß Holger

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn man allerdings tatsächlich einen Anwalt einschaltet, dann wird der in den meisten Fällen empfehlen, bei der Polizei die Aussage zu verweigern und eine Stellungnahme erst dann abzugeben, wenn es in der Sache Akteneinsicht gibt. Insofern bleibt wohl im Zweifel nur die Möglichkeit mit dem Polizeibrief und den Bankunterlagen mal zu einem fachkundigen Anwalt, der mit sowas Erfahrung hat, zu gehen und ihn zu fragen, wie er die Situation einschätzt...

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