Hallo,
ich habe ein großes Problem und weiß nicht mehr weiter. Wer kann mir bitte sagen wohin ich mich wegen Hilfestellung wenden kann.
Im Jahr 1994 hatte ich durch eigene Dummheit einen großen Fehler begangen, für den ich wohl noch lange bezahlen muss.
Ich wurde zusammen mit meinem damaligen "Freund" wegen gemeinschaftlichem Betrug
angezeigt. Es kam 1999 zur Verhandlung und da ich nicht beweisen konnte, dass mein "Freund" hinter meinem Rücken und ohne mein Wissen gehandelt hat wurde ich mit verurteilt, zu 15 Monaten ausgesetzt zur Bewährung für 3 Jahre. Ich hatte immer ein straffreies Leben geführt, auch seitdem.
Nun zu meinem Problem: Ich bin Fachwirt für Finanzberatung und Selbständig. In 2005 wird dieser Beruf im Rahmen der Umsetzung der EU Verordnung genehmigungspflichtig und ich bin dann wohl arbeitslos.
Gibt es denn eine Möglichkeit, dass ich eine Chance bekomme und evtl. eine vorzeitige Löschung bewilligt bekomme oder muss ich mein ganzes Leben lang büßen für etwas in das ich durch meine Unachtsamkeit und natürlich eigene Dummheit hineingeraten bin, was kann ich denn tun, ich bin vollkommen fertig.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Grüße
Thomas
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""In the light of all eternity, does it really matter?""
BZR Eintrag = Arbeitslos in 2005 ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warte mal auf Bob oder Bobo, vielleicht ist die Sache nach 10 Jahren schon raus aus dem Register... Kopf hoch - das wird schon!
Guten Morgen,
vielen Dank für Deine aufmunternden Worte, ich fürchte nur das dieser Eintrag noch lange nicht raus ist bei dem was ich so bisher gelesen habe. Ich brauche wohl in 2005 ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde, tja und dann........ Existenz futsch.
Na ja, jammern hilft auch nicht gibts halt einen Sozialhilfeempfänger mehr in Deutschland kommts auch nicht mehr drauf an, bin ja selber verantwortlich dafür.
Trotzdem vielen Dank für Deine Zusprache und alles Gute für Dich.
Grüße
Thomas
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Hallo,
aus dem Führungszeugnis (auch dem für Behörden) fällt der Eintrag in diesem Fall nach 6 Jahren und 5 Monaten (5 Jahre + Strafdauer) heraus. Maßgebend ist der Urteilszeitpunkt. Das Führungszeugnis ist also erst 2005/06 (je nachdem, in welchem Monat das Urteil war)
Ich würde auf jeden Fall versuchen, beim Generalbundesanwalt einen Antrag auf vorzeitige Löschung zu stellen. Der Erfolg ist zwar ungewiss, aber ein Versuch kostet ja nichts.
Aus dem Bundeszenralregister fällt der Eintrag erst nach 16 Jahren und 5 Monaten (15 Jahre und Strafdauer) heraus.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 07.05.2004 09:52:00
Hallo Bob,
vielen Dank für Deine Antwort und die genauen Fristen. Das Urteil war im November 1999, somit würde das für mich Löschung aus dem FZ im Februar od. März 2006 bedeuten.
Ich habe auf der Seite des Bundeszentralregisters gelesen.............
"Deshalb kann die Anordnung der vorzeitigen Nichtaufnahme einer Verurteilung in das Führungszeugnis nur in einem besonders gelagerten Ausnahmefall in Erwägung zu ziehen sein.
Ein solcher Ausnahmefall liegt regelmäßig nur dann vor, wenn die weitere Aufnahme der Eintragung in das Führungszeugnis eine unbillige Härte darstellen würde. Berufliche Schwierigkeiten können für sich allein genommen nicht die Anordnung einer Vergünstigung rechtfertigen."
Somit interpretiere ich das Ganze als wenig aussichtsreich.
Kannst Du oder andere mir evtl. eine Stelle nennen oder einen Tipp geben wie ich einen Rechtsanwalt finden kann der mir bei der Formulierung eines solchen Antrags helfen kann, damit ich wenigstens eine kleine Chance habe, dass meinem Antrag vieleicht entsprochen werden kann?
Vielen Dank für Euere Hilfe und Antworten.
Thomas
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""In the light of all eternity, does it really matter?""
Hallo, ich habe mich oben um jeweis 2 Monate verrechnet, es sind natürl. 6 Jahre und 3 Monate, bzw. 16 jahre und 3 Monate.
Der Eintrag würde also Feb. 2006 bedeuten, wie Du ja auch richtig ausgerechnet hast.
Eine "Stelle" kann Dir babei nicht helfen, da nur ein Anwalt Rechtsberatung erteilen darf.
Versuchs doch mal hier bei 123.recht.net über die Anwaltssuche (Anwalt für Strafrecht):
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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