BTMG - muss ich noch Drogentest machen?

8. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Achilleus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG - muss ich noch Drogentest machen?

Hallo,

ich wurde gestern am Flughafen München mit 0,45 Gramm Haschisch erwischt, Die Polizei hat mich daraufhin mitgenommen zur Vernehmung, es gab keinen Drogentest, ich hatte das letzte mal mit Drogen vor 8 Jahren zu tun.

Meine Frage ist was erwartet mich jetzt, kommt noch mal die Polizei auf mich zu um einen Drogentest zu machen, und was erwartet mich Strafrechtlich gesehen?

Für eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Gruß

Achilleus

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11 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Bei dieser Menge dürfte -auch in Bayern- eine Verfahrenseinstellung gem. § 31a BtmG folgen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Achilleus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die rasche Antwort. Also denken Sie dass ich nicht mehr von der Polizei kontaktiert werde was einen Drogentest betrifft?

Die Sache vor 8 Jahren damals war wegen Kokain (0,5Gr,) damals durfte ich 1200DM zahlen, wobei die Rechnung erst 1,5 Jahre später kam.
Also kann ich damit rechnen dass diese kleine Dummheit eingestellt wird? Oder muss ich mit einer Geldstrafe rechnen?

Danke auch diesmal für eine rasche Antwort.

Gruß

Achilleus

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Die Polizei wird sich keinesfalls wegen eines Drogentests melden. Warum sollte sie???

Wenn überhaupt die Führerscheinstelle, aber auch daran glaube ich nicht , da Sie ja nicht 'Im verkehr' angetroffen wurden.

Strafrechtlich -sagte ich ja schon- würde mich alles andere als eine Einstellung schwerstens wundern.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Achilleus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

auch wenn ich schon vor 8 Jahren wegen wegen Kokain erwischt wurde...

Wie lange dauert es eigentlich bis sich der StA bei mir meldet....?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, daß bei der Kokain Sache damals eine Geldstrafe unterhalb 90 Tagessätzen verhängt wurde?? Falls dem so ist, steht die Tat nicht mehr im BZR, interessiert also niemanden mehr.

Ich kann mich nur wiederholen. Ich rechne hier mit einer Einstellung. Garantieren kann ich Ihnen das natürlich nicht (das kann keiner).

Wenn Sie an einen Staatsanwalt geraten, der Sie kennt, und der meint:

'Oh, den Achilleus wollte ich schon lange mal haben, jetzt kehr ich mal das Unterste zu Oberst, starte (wegen nem halben Gramm Canabis!!) bundesweit Anfragen bei Polizeidienststellen, ob schon mal irgendwo irgendetwas gegen den vorlag, und falls ja, dann werde ich aber sowas von das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen, und ihm eine gewaschene Geldstrafe aufdrücken'...

...könnte es vielleicht auch passieren, daß nicht eingestellt wird. Aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß das o.g. eintritt ;) ???

Nochmal: Ein halbes Gramm Canabis führt in aller Regel zur Einstellung, auch wenn es vor 8 Jahren schon mal ein Verfahren wegen BTM-Besitz gab.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Achilleus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich bin in den letzten 8 Jahren nicht possitiv aufgefallen, was BtmG betrifft!
Und ich habe vergessen zu schreiben das ich mit dem Auto zum Flughafen gefahren bin, daher hat es mich gewundert das die Polizei auf der Wache keinen Drogentest gemacht hat, daher auch meine Frage ob die in der hinsicht nochmal auf mich zukommen, Danke für die schnellen Antworten

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

das ich mit dem Auto zum Flughafen gefahren bin

Wußte die Polizei das denn ?

Und selbst wenn: Ein Drogentest wurde ja eben nicht gemacht. Ist doch gut für Sie.

Das einzige was passieren könnte ist das die Polizei der Führerscheinstelle eine Mitteilung über das Ermittlungsverfahren macht. Ich weiß nicht, wie das in Bayern gehandhabt wird. Bei uns in Niedersachsen würde das bei dieser Kleinigkeit und ohne Bezug zum Verkehr nicht passieren. Und selbst wenn, würde die Führerscheinstelle hier nicht tätig werden.

Darum nochmal: Eine Garatie gibt es nicht. Aber aller wahrscheinlichkeit nach wird nichts passieren. 'Genauer' oder 'Verbindlicher' können Sie es nicht bekommen, tut mir leid.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Achilleus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Polizei wusste das ich mit dem Auto da hin gefahren bin!
Ich habe sogar die Polizei die mich auf die Wache gefahren hat, gefragt ob ein Drogentest gemacht wird, Die Polizei sagte mir das Blut und Urin abgenommen werden.
Daher wundert mich das ganze;-.)

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#9
 Von 
Achilleus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !Streetworker!,

Bitte beantworte mir meine letzte Frage. Da ich denke, dass Sie sich in diesem Thema sehr gut auskennen.

Ich habe in der Aussage gesagt das ich mit dem Auto zum Flughafen gefahren bin.

"Ich habe sogar die Polizei die mich auf die Wache gefahren hat, gefragt ob ein Drogentest gemacht wird, Die Polizei sagte, das auf jedenfall ein Drogentest gemacht wird. Stattdesen wurden meine Fingerabdrücke und meine Bilder auf dem Körper Fotografiert."

Vielen Danke das Sie bis jetzt auch meine anderen Fragen beantwortet haben!


MfG

Achilleus

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das habe ich doch weiter oben schon beantwortet:

<small>Zitat von !streetworker!</small>
Ein Drogentest wurde ja eben nicht gemacht. Ist doch gut für Sie.

Das einzige was passieren könnte ist das die Polizei der Führerscheinstelle eine Mitteilung über das Ermittlungsverfahren macht. Ich weiß nicht, wie das in Bayern gehandhabt wird. Bei uns in Niedersachsen würde das bei dieser Kleinigkeit und ohne Bezug zum Verkehr nicht passieren. Und selbst wenn, würde die Führerscheinstelle hier nicht tätig werden.


Warum die Polizei erst sagt es wird ein Test gamacht und dann doch keinen macht, kann ich auch nicht beantworten. Wahrscheinlich wurde es schlichtweg 'vergessen'.

Letztendlich ist es ja auch völlig egal warum . Fakt ist, daß keiner gemacht wurde, und Fakt ist auch -ich wiederhole mich- daß das gut für Dich ist.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
Achilleus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke !Streetworker!,

Du warst mir eine grosse Hilfe;)

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