BTMG cannabis minderjährig ?anzeige?

5. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
ZY
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG cannabis minderjährig ?anzeige?

Hallo erst ma...
und zwar hab ich n kleines problem!! bin 17 jahre jung und smoke ab und zu ma n joint! vor nem halben jahr (ich=16) wars schlimmer mit den kiffen und hab auch für DERZEITIGE freunde ma bissl mariuhana oder hasch (1-2g) besorgt!!! nun gibts rechtlichen stress mit den exfreunden und ich befürchte, weil ich sonst ein mensch bin , der eigentlich nie mit dem gestz in konflikt kommt, dass sie (diese ehemaligen freunde) die angriffsfläche nutzen wollen...hab da auch schon paar drohungen gehört! ich bin jetzt 11 klasse und auf n gymnasium!! wenn die zur polizei gehen sollten, was hab ich zu befürchten?? beweise haben die ja nicht?? (ausser evt. zeugen) ?? sollte man lieber leugnen?? oder zugeben?? mit was für folgen hab ich zu rechnen!! als ich das zeug verkauft hab (eigentlich nur reiner freundschaftsdienst + nix verdient oda so...******* das einem jetzt ein strick drausgedreht wird...) war ich 16 und die "freunde" so 15 und 16... Was kann das für folgen haben!!?? (auch bezüglich schule...deswegen evt abstreiten)???

ich brauch echt ma rat und bedanke mich jetzt schon für eure hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Konkrete Verhaltensratschläge können wir Dir hier nicht geben, da das zum einen lt. Rechtsberatungsgesetz verboten ist, und zum anderen ja noch gar keine konkreten Tatvorfürfe im Raum stehen.

Das *ab und an mal was für minderjährige Freunde besorgen* ist nicht so harmlos wie man denken sollte. Das ist -bei Erwachsenen- ein Verbrechenstatbestand nach § 29a BtmG, der mit einer Mindest strafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Ich hatte letztens erst einen Fall wo ein 22 jähriger einen 17jährigen einmal(!) am Joint hat mitrauchen lassen. Dafür gab's 6 Monate (minderschwerer Fall des § 29a BtmG)

Du hast Glück, daß der § 29a BtmG bei noch nicht greift, da Du unter 21 bist.

Wenn die Leute, denen Du was besorgt hast aussagen, sind die vor Gericht seeehr glaubwürdig, da sie sich ja auch selber (des Erwerbs) bezichtigen.

An Konsequenzen wären z.B. Sozialstunden oder auch Jugendarrest (bis 4 Wochen) drin.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich würde an Deiner Stelle aber mal drauf hoffen, dass die nicht von selbst zur Polizei rennen und sich damit auch belasten...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Das deine Freunde vor Gericht sehr glaubwürdig sind, kann ich nur unterstreichen, weil die sich eben selbst belasten. Mach ordentlich deine Schule weiter, und lass am besten ganz die Finger von den Joints (Sorry, aber ich glaube das ist einfach besser). Sollte dann was kommen und der Richter sieht das du „fleißig“ in der Schule bist sieht das besser für dich aus, als wenn völlig beki*** daherkommst.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sollte ein Verfahren eingeleitet werden wird man Ihnen rechtliches Gehör gewähren, Sie also zu einer Vernehmung vorladen. Dann können Sie hingehen - sagen müssen Sie ja außer Ihren Personalien nicht - und sich erstmal den Tatvorwurf anhören. Oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt, der die Akten einsieht. Zunächst mal können Sie allerdings gar nichts machen außer abwarten und dafür sorgen, damit schließe ich mich luccas123 an, dass Sie in der Zwischenzeit einen derart positiven Verlauf nehmen, dass man auf Sie nicht "erzieherisch" einwirken muss. Im Jugendstrafrecht gilt nämlich der Erziehungsgedanke, was besagt, dass versucht werden soll, den Jugendlichen durch geeignete Mittel zu einem rechtstreuen Verhalten anzuhalten. Es ist also zweckmäßig, da möglichst wenig Bedarf entstehen zu lassen.

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