BRIEF VON STAATSANWALT - Hilfe

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
shagrath
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
BRIEF VON STAATSANWALT - Hilfe

Hallo

Hab Samstag ein brief bekommen. Darin steht das ich eine strafe von 30 tagessatze je 55 EURO zahlen muss. Wegen ladendiebstahl mit ein wert von 134 EURO.

ist das ein gerechte strafe!! das ist bei mir ein monats gehalt netto!!!!

Bitte um antwort11

MFG
l_s

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nicola
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

War das der erste Ladendiebstahl und wo wohnst Du?
Wie lange hat es etwa gedauert ,von der polizeilichen Vernehmung bis zur Zahlungsauforderund der Staatsanwaltschaft?

Mfg
Nicola

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#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Die Strafe erscheint rechtmäßig, ob "gerecht", weiß ich nicht.
Offenbar liegt die Staatsanwaltschaft mit ihrer Einkommensermittlung genau richtig. Denn die Höhe eines Tagessatzes wird ermittelt, indem man das Monatseinkommen durch 30 Tage teilt.

Bitte lösen Sie sich von dem Warenwert, der hat mit der Strafzumessung nur am Rande zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#3
 Von 
shagrath
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Herr RA für den schnelle antwort.

Ich hab noch mal 2 fragen und zwar:

1. Kann man diese strafe (1600 EURO) auch abzahlen? oder muss mann die auf einmal zahlen?? Das wäre für mich und meine familie eine katastrofe!!

2. Erfärt meine arbeitgebeber von diese blode tat die ich begangen habe??

nochmals danke!

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#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

1. Sie können einen Antrag auf Ratenzahlung an die Staatsanwaltschaft stellen, allerdings unter Beifügung von Belegen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechungen, etc.)

2. Ein privater Arbeitgeber nein.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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