Auto beschädigt - Ich weiß, wer es war, kann es jedoch nicht beweisen

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Beglichen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Auto beschädigt - Ich weiß, wer es war, kann es jedoch nicht beweisen

Hallo, vor einiger Zeit wurde mein Kfz zerkratzt, so dass ein Schaden von 3.000,00 EUR entstanden ist. Ich weiss, wer es war, kann es jedoch nicht beweisen. Die verdächtige Person habe ich angezeigt, das Verfahren wurden dann mangels an Beweisen eingestellt. Zu einem Prozeß kam es nicht. Da der Anwalt den Schädiger vertreten hat, verlangt er nun von mir, dass ich die entstandenen Kosten von 640,00 EUR der Inanspruchnahme des Anwalts zu tragen habe. Nun meine Frage: kann er das? Ich bitte um Antworten. Vielen Dank.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

Können kann er das, aber sie werden es hoffentlich nicht bezahlen.

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#2
 Von 
Beglichen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Anwalt des Schädigers hat nun über's Amtsgericht einen Mahnbescheid (Schadenersatz wegen falscher Verdächtigung sowie entstandene Anwaltskosten) erlassen, gegen den ich nun natürlich Widerspruch einlegen kann. Kann da wirklich nix anbrennen?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie müssen unbedingt rechtzeitig den Widerspruch einlegen, da der Mahnbescheid sonst rechtskräftig wird ! Dann spielt es auch keine Rolle mehr ob der Anspruch nun besteht oder nicht.

Im vorliegenden fall hat der Anwalt wohl keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ein Anspruch könnte sich dann ergeben, wenn Sie absichtlich eine falsche Anzeige gestellt hätten. Das wäre dann eine vorsätzliche Schädigung, die einen Schadensersatzanspruch auslösen könnte. In diesem Fall aber sehe ich das nicht.

Gruß Justice

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#4
 Von 
Beglichen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die info. Den Widerspruch habe ich heute eingelegt. Der Mahnbescheid wurde am 12.01.07 erlassen, so dass ich innerhalb der Frist von 2 Wochen liege.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

na, dann warte mal ab.

Der nächste Schritt ist, daß der Anwalt Klage einreichen müsste. dazu müßte er aber beweisen, daß Du vorsätzlich und wider besseren Wissens seinen Mandanten angezeigt hast. Dann könnte man einen Anspruch konstruieren. Allerdings dürfte das kaum möglich zu beweisen sein. Die Tatsache, daß das verfahren eingestellt wurde, reicht jedenfalls nicht aus.

Gruß justice

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#6
 Von 
Beglichen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke auch, dass du Recht hast, denn ich kann eindeutig beweisen, dass ich nicht vorsätzlich gehandelt habe. Schließlich hatte ich einen Schaden von 3.000 EUR. Es liegt hier klar auf der Hand, dass es der Ex-Freund meiner jetzigen Freundin war. Zuvor wurden wir bereits massiv von ihm bedroht, wofür es ausreichend Zeugen gibt. Was leider fehlt, ist der Beweis, dass er mein Auto zerkratzt hat. Deswegen ist das Strafverfahren ja auch eingestellt worden. Wenn du möchtest, justice, halte ich dich auf dem Laufenden. Gruß Beglichen

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