Wenn X ein Leasing Auto ankauft von B und er es nicht weis macht sich da X Strafbar?
B hat zu X gesagt das es ihr eigentum ist.
Hat mit X auch einen Kaufvertrag gemacht.
Mus X das Auto der Leasingfirma aushändigen oder darf er es behalten.
Kann X eine Anzeige gegen B machen wenn er das Auto zurückgeben mus?
Wie sieht es mit Hehlerei aus?
Auto ankauf
30. April 2009
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Frage vom 30. April 2009 | 20:24
Von
Status: Schüler (277 Beiträge, 59x hilfreich)
Auto ankauf
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#1
Antwort vom 30. April 2009 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Wiso machen Sie für die selben Fragen, die im Übrigen schon beantwortet worden sind ( http://www.123recht.net/Nachfragen-__f156601.html ) nochmals einen neuen Extra-Thread auf? Falls noch (Nach-)fragen offen sind, kann man die an den alten thread anhängen, um die Übersichtlichkeit beizubehalten.
quote:
Wie sieht es mit Hehlerei aus?
Wie soll es damit aussehen? Ich sagte doch bereits, dass X sich nicht strafbar gemacht hat, wenn X -so wie Sie es hier schildern- in gutem Glauben gehandelt hat und nicht wußte / wissen konnte, dass das KFZ nicht das Eigentum von B ist.
quote:
Wenn X ein Leasing Auto ankauft von B und er es nicht weis macht sich da X Strafbar?
Nochmal: Nein
quote:
Mus X das Auto der Leasingfirma aushändigen
Nochmal: Ja
quote:
oder darf er es behalten.
Nochmal: Nein
quote:
Kann X eine Anzeige gegen B machen wenn er das Auto zurückgeben mus?
Nochmal: Ja
quote:
Wer mus in den Fall die Anzeige machen?
Eine Anzeige kann prinzipiell jeder erstatten. Naheliegend sollte der es tun, der betrogen worden ist, also hier offenbar X.
-- Editiert am 30.04.2009 21:11
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