Aussagen oder Aussage verweigern?

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
trioceros
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussagen oder Aussage verweigern?

Hallo,
also ein Bekannter von mir wurde angezeigt wegen verstoß gegen das Waffengesetzt (oder so änlich), da er mit Freunden auf einem abgelegenem Gelände seinen Paintballmakierer getestet hat.
Da seine Kumpels, die an der Sache mitbeteiligt sind, die Aussage verweigern wollen, er selbst jedoch aussagen wollte, weiß er nun nicht was er machen soll. Einen eigenen Anwalt hat er nicht und eigentlich bringt es doch nichts, wenn sie die Aussage verweigern. Denn erwischt wurden sie, wie sie mit den Markierern dort standen, Personalien wurden aufgenommen und die Markierer einkassiert.
Also können sie schlecht etwas anderes behaupten...
Sollte er nun aussagen, auch wenn die anderen es nicht tun? Oder Sollte er die Aussage verweigern und sich einen Anwalt zulegen? Oder kann man dies nicht so pauschal sagen?
Würde mich über eine baldige Antwort freuen, da ihn dieser Zwiespalt richtig fertig macht.

lg trioceros

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Aussagen und die Wahrheit schildern, wenn sie auch ohne Ihre Aussage einer evtl. strafbaren Handlung überführt werden können. Reue zeigen. Das macht auf das Gericht sicherlich den besten Eindruck, was sich auch auf die Höhe der Strafe auswirken kann.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

***vielleicht auch mit einem Strafbefehl (Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Bußgeldes)***

Ein Strafbefehl ist mitnichten eine 'Einstellung des Verfahrens', sondern steht einer Verurteilung gleich, was ganz entscheidene Unterschiede z.B. hinsichtlich von Registereinträgen = Vorstrafen mit sich bringt. Es handelt sich bei der im Strafbefehl 'verordneten Zahlung' um eine 'Geldstrafe' nicht um ein 'Bußgeld' (Bußgelder gibt es nur im OWI-Verfahren). Ein Strafbefehl wäre auch im Übrigen bei der Anwendung von Jugendrecht rechlich nicht zulässig (wobei wir das Alter der Protagonisten ja noch nicht kennen, aber bei Paintball-Geschichten tippe ich mal auf noch mögliches Jugendrecht, also max. 20 Jahre alt).

Ansonsten stimme ich zu. Eine Aussage = Geständnis ist hier der Sachverhaltsschilderung nach der beste Weg (übrigens für alle Beteiligten)





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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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