Aussage vor Gericht wegen BtmG

7. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Anonymous123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage vor Gericht wegen BtmG

Guten Abend.

Ich zerbreche mir seit Tagen den Kopf über diese Sache deshalb suche ich hier um Rat. Der Text wird etwas lang, jedoch würde ich mich freuen wenn Sie sich die Zeit nehmen würden.

Folgendes: Vor ca. fast einem Jahr habe ich einen Brief von der Polizei bekommen dass ich als ZEUGE aussagen sollte wegen "Besitz von Cannabis und Zubereitungen". Ich wusste überhaupt nicht gegen wen und wegen was ich überhaupt aussagen sollte. So ging ich zur Polizei und ließ mich überraschen. Als ich bei der Polizei war sollte ich gegen einen Klassenkameraden aussagen der mir Cannabis angeboten haben soll. Ich erinnerte mich dass vor genau einem Jahr er wirklich soetwas in die Richtung sagte.

Wie der Vorfall wirklich war:

Wir hatten in der Klasse rumgeblödelt und er sagte aus spaß: "Ey brauchste 1 gramm? Hab was von XY bekommen." Und ich daraufhin (zum Glück): "Nein, danke ich brauch nichts." Und ging lachend davon. Ich habe mir daraus nichts gedacht und sah es als spaß. Nur hat dann die falsche Person mitgehört die übrigens einen Streit mit meinem Klassenkameraden hatte. DAS habe ich jedoch erst vor kurzem erfahren. Der Klassenkamerad hat NICHTS aber auch wirklich GARNICHTS mit Drogen zu tun. Es war nur ein Spaß von ihm er sagte es auch selber.

Nun habe ich Trottel aber vor Aufregung alles der Polizei zugegeben und ihn als Schuldigen dargestellt. Ich weiß nicht warum, wahrscheinlich weil ich mir dachte: "Hauptsache ich bin nicht der Schuldige." Und habe wie so ein Verräter alles ausgepackt und deshalb schäme ich mich auch. Deshalb sagen immer alle man sollte nicht mit der Polizei reden, naja jetzt habe ich daraus gelernt. So bei der Polizeiaussage steht jetzt dass er halt zu mir gesagt hat: "Brauchste 1g hab was bekommen bla bla" & dass ich denke dass er was besorgen könnte wenn ich was bräuchte. Das stimmt ja eigentlich auch, denn theoretisch kann hier in unserer Stadt JEDER etwas besorgen wenn man es unbedingt braucht. Nur kam es in der Aussage so rüber als ob er ein Dealer oder so wäre.

So, jetzt habe ich vor 1-2 Wochen einen Brief vom Amtsgericht bekommen. Ich muss gegen ihn Aussagen wegen der Sache mit dem BtmG. Und jetzt ist ja klar dass ich ihn nicht vor Gericht verraten möchte. Er sagte mir auch dass die Anzeige zuerst fallengelassen wurde, also zurückgenommen von dieser einen Person. Jedoch klagte ihn die Staatsanwaltschaft erneut an. Und dabei ist er nichtmal schuldig!! Allein das macht mich so sauer!

So jetzt ist meine Frage: Ist es richtig dass die Polizeiaussage so gut wie garnicht zählt sondern nur die Aussage vor Gericht? Was ist wenn ich vor Gericht sagen würde: "Es war alles nur ein Scherz von ihm und ein Missverständnis, er hat nichts mit Drogen zu tun."

Und nur mal so aus Neugier: Was würde passieren wenn ich überhaupt auf Vergesslich tun würde und sagen würde: "Ach quatsch der hat mir nichts angeboten, nicht das ich wüsste." Könnte der Richter mich irgendwie wegen Falschaussage bei der Polizei anzeigen? Wie sieht es aus mit meinem Recht zum Thema Aussage?

Hauptsächlich geht es mir darum dass mein Klassenkamerad heil da rauskommt und er nicht wegen mir eine Strafe bekommt.

Danke schonmal im Vorraus für Ratschläge und Tipps.
MfG

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-- Editiert Anonymous123123 am 07.04.2014 23:03

-- Editiert von Moderator am 08.04.2014 01:08

-- Thema wurde verschoben am 08.04.2014 01:08

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Könnte der Richter mich irgendwie wegen Falschaussage bei der Polizei anzeigen? Das wird eher der Staatsanwalt tun und das Delikt heißt falsche Beschuldigung, aber so prinzipiell kann das ein Verfahren nach sich ziehen.
Wie sieht es aus mit meinem Recht zum Thema Aussage? Das Recht auf Aussage? Oder meinten Sie eher das Recht auf Aussageverweigerung? Dieses haben Sie nicht, denn Sie nicht ihm verwandt und müßten sich auch nicht selbst einer Straftat bezichtigen.
Und nur mal so aus Neugier: Was würde passieren wenn ich überhaupt auf Vergesslich tun würde und sagen würde: "Ach quatsch der hat mir nichts angeboten, nicht das ich wüsste." Dann passiert das, was oben steht - Anzeige wegen falscher Beschuldigung.
Und mal so generell: Der Mann steht todsicher nicht bloß deshalb vor Gericht, weil er jemanden vergeblich ein Gramm Gras angeboten hat. Da wird schon mehr gewesen sein, und woher Sie so todsicher wissen wollen, daß er nichts mit Drogen zu tun, erschließt sich mir nicht.

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#2
 Von 
Anonymous123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja um ehrlich zu sein der Klassenkamerad ist halt so ein Troll der immer Mist baut und und Dinge sagt die er später bereut. Und so ist es ihm eben rausgerutscht ich weiß auch nicht warum er sowas sagt, es war einfach seine Dummheit.

Und ich schwöre er wurde NUR wegen diesem lächerlichen Tatvorwurf angezeigt. Ich weiß auch nicht was in den Köpfen der Staatsanwaltschaft vorgeht dass sie einen Minderjährigen wegen so etwas kriminalisieren wollen. Der Tatvorwurf heißt soweit ich weiß: "Besitz von Cannabis und Zubereitungen". Der BESITZ wurde aber NIE angesprochen und es wurde auch keine Hausdurchsuchung oder Ähnliches durchgeführt. Der Besitz wurde ihm also garnicht nachgewiesen. Es besteht nur der VERDACHT und den entnehmen sie eben daraus dass er mir Cannabis angeboten haben soll.

Wie stehen denn die Chancen wenn ich zugeben würde dass er mir "1g angeboten hat", jedoch darauf schwören würde dass er mit Drogen nichts zu tun hat, dass er trotzdem ohne Strafe davon kommen würde? Von dem Richter der die Verhandlung führen wird wird schlecht gesprochen, das heißt er ist einer der Strengsten. Ich vermute es wird wohl eher nicht gut ausgehen, oder?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Der Tatvorwurf heißt soweit ich weiß: "Besitz von Cannabis und Zubereitungen". Der BESITZ wurde aber NIE angesprochen und es wurde auch keine Hausdurchsuchung oder Ähnliches durchgeführt. Der Besitz wurde ihm also garnicht nachgewiesen. Na, wenn das so ein guter Kumpel ist, lassen Sie sich doch mal die Anklageschrift zeigen. In D wird man nicht wegen Besitzes angeklagt, ohne daß es irgendein Beweismittel gäbe. Und Ihre Aussage wäre dafür kein Beweismittel.
Wie stehen denn die Chancen wenn ich zugeben würde dass er mir "1g angeboten hat", jedoch darauf schwören würde dass er mit Drogen nichts zu tun hat, dass er trotzdem ohne Strafe davon kommen würde? Das wäre zumindest Ihre Chance, da straffrei rauszukommen, denn dann könnte man evtl. behaupten, die Polizei habe Sie mißverstanden. Schwören, daß er mit Drogen nichts zu tun hat, sollten Sie lieber nicht - das können Sie gar nicht wissen. Sie können allenfalls sagen, Sie könnten sich das nicht vorstellen und daher war Ihnen klar, daß das ein Witz gewesen müsse. Ob das nun geglaubt wird oder nicht, kann hier keiner wissen - es fehlt mir und den anderen User her schlichtweg die Fähigkeit, die Zukunft vorherzusagen.


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Anonymous123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich die Vorladung zur Polizeiaussage bekam stand dort folgendes:

"Tatvorwurf: Besitz und Erwerb von Cannabis und Zubereitungen"

Und ich sollte als Zeuge aussagen. Das heißt er wird angeklagt wegen angeblichem Erwerb und Besitzes. Es konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden dass er etwas erworben hatte oder irgendetwas besaß. Mich wurde lediglich gefragt ob der Angeklagte mir Cannabis anbot. Und ich sagte die Wahrheit dass er zu mir sagte: "Brauchst du 1g?" Und ich sagte daraufhin: "Nein, danke brauche nichts." Das einzige was an der Aussage bei der Polizei falsch rüberkommt ist, dass ich auf die Frage der Beamtin "Und du bist der Meinung dass er dir den gramm auch besorgen könnte wenn du es bräuchtest?" Und ich sagte daraufhin weil ich nicht klar denken konnte: "Ja." Also steht nun bei der Aussage sowas wie: "Ich denke der Angeklagte könnte die 1g auch besorgen wenn ich es bräuchte." Das wäre das Einzige was ich vor Gericht dann anders formulieren würde wenn der Richter danach fragt und ich dann stattdessen sagen würde: "Ich kann mir nicht vorstellen dass er etwas mit Drogen zu tun hat aber logischerweise kann hier in der Stadt jeder etwas besorgen wenn er unbedingt will."

Meinen Sie ihm würde eine Strafe blühen? Ich meine nur weil er jemandem 1g anbietet (und es wurde laut ihm NICHTS gefunden und nichts bewiesen) ist er doch nicht schuldig wegen Besitzes, oder?

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Es ist hierzulande nicht verboten (aber manchmal unklug), blöde Witze zu reissen. Wenn er Dir 1g (was eigentlich?) angeboten hat und Du "nein" gesagt hast, ist in diesem Fall ja zumindest schon mal kein Handel zustande gekommen.

quote:
und es wurde laut ihm NICHTS gefunden und nichts bewiesen


Tja, wenn er das sagt, muss es ja stimmen. Oh Mann!

Ich wette einen Kasten Bier, dass in der Verhandlung die Staatsanwaltschaft mehr zu bieten hat als Deine Zeugenaussage, in der ich bei viel gutem Willen auch keine Straftat erkennen kann. Du hast weder gesehen, dass er Drogen hat, noch hast Du welche von ihm gekauft - selbst im "als Witz verstandenen Verkaufsgespräch" wurde ja nicht mal beschrieben, was denn eigentlich verkauft werden sollte. Koks? Gras? Knäckebrot?

quote:
Ich meine nur weil er jemandem 1g anbietet ist er doch nicht schuldig wegen Besitzes, oder?


WENN der Staatsanwalt böse spielt und der Richter es als erwiesen ansieht, dass es um Drogen ging, ist das ein schöner Catch-22:

Möglichkeit 1: der Kumpel war im Besitz von den Drogen.

Möglichkeit 2: der Kumpel hatte die Drogen nicht und wollte sich auch keine besorgen, dann wäre das ein versuchter Betrug.

Aber das ist jetzt eine eher akademische Möglichkeit. :)


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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Und ich sagte die Wahrheit dass er zu mir sagte: "Brauchst du 1g?" Und ich sagte daraufhin: "Nein, danke brauche nichts." Das einzige was an der Aussage bei der Polizei falsch rüberkommt ist, dass ich auf die Frage der Beamtin "Und du bist der Meinung dass er dir den gramm auch besorgen könnte wenn du es bräuchtest?" Und ich sagte daraufhin weil ich nicht klar denken konnte: "Ja." Also steht nun bei der Aussage sowas wie: "Ich denke der Angeklagte könnte die 1g auch besorgen wenn ich es bräuchte.


Wie die anderen schon sagten: Nur deswegen ist er garantiert nicht angeklagt.

Laß Dir die Anklageschrift von ihm zeigen. Ich wette, Du wirst eine Überraschung erleben.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
Anonymous123123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Desto mehr Tage vergehen desto sinnloser sehe ich diese Verhandlung. Ich will mir nicht vorstellen wieviel Personal und wieviel Geld da aufgewendet wird NUR um einen Minderjährigen wegen eines Scherzes zu kriminalisieren.

Der Angeklagte erzählte mir auch vor 1 Woche in der Schule dass der Richter ihm angeboten hatte es so zu klären, ohne Gericht. Dafür hätte er dann 20 Sozialstunden bekommen, wenn er es sofort zugegeben hätte. Er hatte dann aber weiterhin gesagt, dass er niemandem etwas angeboten hätte. Ist das nicht etwas viel wenn man nichts gefunden hat und nur dieses Anbieten als Beweis hat?

Wir sind lediglich Klassenkameraden die sich gut verstehen, wir unternehmen nichts in der Freizeit, also keine Freunde. Wenn wir uns bpsw. draußen Nachmittags sehen würden würden wir uns die Hand geben und das wars auch. Nur wenn ich ihn jetzt vor Gericht eiskalt verpetze nach dem Motto: "Ich packe alles aus." Dann werde ich ihm wohl nicht mehr ins Gesicht sehen können und ich stehe auch vor allen anderen als Verräter da.

Ich habe es so satt dass Cannabis illegal ist, man kriminalisiert Jugendliche wegen so etwas harmlosem, die Polizei und Staatsanwaltschaft wissen nicht im geringsten was sie damit anstellen. Durch eine Anzeige wegen einer Kleinigkeit kann einem das Leben versaut werden und Freundschaften werden zerstört usw.

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#8
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

"Ich habe es so satt dass Cannabis illegal ist, man kriminalisiert Jugendliche wegen so etwas harmlosem, die Polizei und Staatsanwaltschaft wissen nicht im geringsten was sie damit anstellen."

Über das Thema an und für sich will ich hier gar nicht diskutieren, aber... die Justiz setzt die vorhandenen Gesetze durch. Sie sind nicht dafür da die Vorschriften auf Sinnlosigkeit oder Sinnhaftigkeit zu prüfen. Geprüft wird höchstens noch, dass etwas verfassungskonform ist.

Wenn du dich also beschweren willst, dann doch lieber über diejenigen, die die Gesetze erlassen. Du erinnerst dich... Legislative, Exekutive und Judikative? ^^

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