Aussage verweigern???

6. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
razzle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage verweigern???

Moin Moin!!!

Ich habe mal ne Frage.

Ein Kumpel von mir ist mir auf dem Motorrad entgegengekommen. Ich selbst bin auch Motorrad gefahren. Wir haben uns gegrüßt und sind aneinander vorbeigefahren. Jetzt ist es ihm wohl 200m weiter passiert, das eine Fahrradfahrerin seine Geschwindigkeit unterschätzt hat oder ihn nicht gesehen hat und ist auf die Straße gefahren. Mein Kumpel ist in die Eisen gegangen und hat gehupt nd ist ausgewichen unt weitergefahren. Die Frau ist aber vor Schreck in ein paar Rosenbüsche gestürzt und hat sich Hose und Jacke kaputt gemacht. Leider kenne ich die Beiden und habe sie vorher auch gegrüßt. Das alles wäre mir eigendlich egal, denn es ist nicht mir passiert, aber am Tag darauf saßen mehrere Freunde meines Vaters und ich beim Fußball und da hatte mich der Freund meines Vaters gefragt ob ich den Motorradfahrer kenne der mir entgegengekommen ist, und ich sagte ja weil ich nicht wusste was er wollte, denn von dem beinahe Unfall wusste ich nix!!! Daraufhin erzählte er mir das. Jetzt will er Anzeige gegen unbekannt machen und mich als Zeugen vernehmen lassen, da er ja nun weiß das ich Ihn kenne. Wenn mir ein solches Vorladungsschreiben zugeschickt wird, kann ich dann die Aussage verweigern??? Wenn ja wie mache ich das am geschicktesten??? Was für Strafen würdenmich erwarten bei falschaussage??? Ich will ja meinen Kumpel nicht verpfeifen. Außerdem sagen beide Parteien etwas anderes.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Eine Falschaussage wird mit mindestens 3 Monaten nach erwachsenen Strafrecht, 1 Jahr mindestens, wenn Sie vereidigt werden.
Bei der Polizei müssen Sie bis auf die Personalien meines Wissens keine Angaben machen. Vor Gericht ist das jedoch Pflicht, denn ein Aussageverweigerungsrecht sehe ich hier nicht.
Außerdem würden Sie sich eventuell wegen Strafvereitelung oder versuchter Strafvereitelung strafbar wenn Sie für ihren Freund lügen.
Ich kann von einer Falschaussage nur dringenst abraten, das Gesetz hat schon seine Gründe.

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#2
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

Kann mich nur anschließen, durch ne Falschaussage kann Dir eine höhere Strafe drohen, als sie Deinem Kumpel auferlegt wird, und das lohnt sich nicht.

Mich würde allerdings interessieren, ob das Verhalten des Freundes überhaupt strafbar war, immerhin kam es doch, denke mal da stimmen die Versionen überein, zu keinem Unfall.

Gruß Holger

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Aber auch wenn keine strafbare Handlung vorliegt, kann es in einem Zivilprozess zu Schadensersatzforderungen kommen. Und da ist die Schuldfrage auch entscheident.
Für Zeugenaussagen im Zivilprozess gilt bzgl Wahrheitspflicht das gleiche wie im Strafprozess.

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ razzle

Haben Sie die Vorkommnisse, die Sie oben schildern beobachtet?

Wenn nicht, können Sie doch wohl nur aussagen, dass Sie an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einen Ihnen bekannten Motorradfahrer gesehen haben.

Wo ist dabei das Problem?

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Als Zeuge müssen Sie bei der Polizei nicht erscheinen, bei Staatsanwaltschaft/Gericht aber wohl. Sie sind als Zeuge verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen. Ich kann mich den anderen nur anschließen: Die Strafe, die Ihnen für eine (versuchte) Strafvereitelung blühen würde ist mit großer Wahrscheinlichkeit höher als das, was Ihrem Kumpel widerfahren wird, falls da überhaupt etwas bei herauskommt.
Außerdem können Sie gar nicht mehr anders als die Wahrheit sagen: Der Freund Ihres Vaters kann ja als Zeuge bekunden, dass Sie ihm gegenüber eingeräumt haben, den Motorradfahrer zu kennen. Wenn sich dann noch herausstellt, dass Sie und der, den Sie decken wollen, befreundet sind, und woran sollte das scheitern, würde Ihnen eine Gefälligkeitsaussage ohnehin niemand abnehmen. Allerdings würden Sie sich einem entsprechenden Verfahren gegenüber sehen.

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#6
 Von 
razzle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

JA also ich habe das Geschehen nicht beobachtet! Aber das Problem ist halt, das ich ihm gegenüber eingeräumt habe, das ich den anderen kenne. Wobei man das ja nicht sogenau sieht, weil man ja einen Helm und Kleidung trägt! Außerdem grüßen sich ja motorradfahrer!

Trotzdem würde ich gerne mal wissen,ob dann nun die VErunglückte bei mir schadensersatzvorderungen geltend ma´chen kann, wenn kein Täter gefunden wird!

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

das ist ein gefährliches Spiel was du da spielst. Das Szenario wurde doch schon deutlich dargelegt:

1. der Vater der Geschädigten wird als Zeuge vernommen und er sagt aus, daß Du ihm gegenüber gesaght hast, daß Du den Täter kennst.

2. Du hingegen sagst vor Gericht aus, daß Du ihn nicht kennst.

3. Das Gericht glaubt dem Vater und verurteilt deinen Kumpel

4. Die StA ermittelt gegen dich wegen Falschaussage

5. Du wirst zwingend zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Ergebnis: Du bist vorbestraft, Dein Kumpel aber nicht, weil seine Tat nicht so schlimm war im gegensatz zu Deiner.

Vielleicht schreibst Du ja in einigen Monaten sinngemäß hier im Forum.... wenn ich das gewußt hätte....

Aber trotzdem kann ich dir der Vollständigkeit halber sagen, daß du keinen Schadensersatz an die Radfahrein leisten mußt, warum auch ??

Aber Du wirst genug zu zahlen haben an Gerichtskosten etc für dein eigenes Verfahren.

Vielleicht überlegst Du es dir ja doch noch mal....

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 07.05.2006 19:20:29

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#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Holger:

quote:

Die Frau ist aber vor Schreck in ein paar Rosenbüsche gestürzt und hat sich Hose und Jacke kaputt gemacht

Das würde ich schon einen Unfall nennen und wenn der Freund das mitbekommen dann wäre es eben, wenn man davon ausgeht, dass die Radfahrerin aus Reaktion auf ihm gestürzt ist Unfallflucht. Und zwar unabhängig davon, ob er sich vorher verkehrsgerecht verhalten hat oder nicht. Das wäre wieder für die zivilrechtliche Bewertung von Bedeutung, allerdings glaube ich nicht, dass dort für die Dame viel zu holen ist, nach der Schilderung klingt es so als sei diese ohne ausreichend auf den vorfahrtberechtigten Verkehr zu achten auf die Straße gefahren.

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#9
 Von 
holiday357
Status:
Praktikant
(739 Beiträge, 114x hilfreich)

@DanielB: Ich wollte zuerst Kollision schreiben, hätte ich wohl tun sollen! ;)

Aber stimmt, wenn sie seinetwegen in die Büsche ist, dann kann man das auch Unfall nennen.

Auf jeden Fall würde ich dafür appelieren einem StA oder Richter gegenüber bei der Wahrheit zu bleiben, Geschehen nicht beobachtet, aber den Motorradfahrer gekannt.

Gruß Holger

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#10
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Durch Ihre Antwort auf die Frage befinden Sie sich natürlich in einer Zwickmühle. Decken Sie Ihren Kumpel droht Ihnen selbst eine Anzeige, auf der anderen Seite möchten Sie Ihren Bekannten nicht verpfeifen.

Hat denn der Vater bereits eine Anzeige erstattet? Oder kann denn die ganze Angelegenheit noch einvernehmlich regeln ohne die Justiz zu bemühen? Das Ganze spielt sich doch offensichtlich in einem Umfeld ab, in dem sämtliche Beteiligten mehr oder weniger miteinander bekannt sind.

Nutzen Sie doch Ihre Rolle zur Vermittlung, damit kämen Sie wieder aus der Zwickmühle heraus. Sprechen Sie doch noch einmal mit Ihrem Kumpel und dem Vater.

Letztlich geht es um den Schadenersatz für die Kleidung und um ein paar klärende Worte. So wie Sie sich zum Fussball treffen, kann man sich doch auch zu einem Gespräch verabreden, um die Angelegenheit aus der Welt zu räumen.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn du bei den Tatsachen bleibst und aussagst, dass du an diesem Tag einem Motorradfahrer begegnet bist, der deiner Vermutung nach dein Bekannter gewesen sein könnte (wg. Kleidung nicht genau zu erkennen und -wie du sagst- grüßen sich Motorradfahrer immer, auch Fremde), dann bist du auf der sicheren Seite.


Dass du dem Vater der Radfahrerin gesagt hast, dass du den Motorradfahrer kennst, heißt ja noch nicht, dass es an DEM Tag auch der Fahrer war.......

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
razzle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

DANKE DANKE AN ALLE BETEILIGTEN!!!

Es hat sich wohl wie ich gerade erfahren habe erledigt, da mein Dad`s Kumpel hier gewesen ist und ihm gesagt hat das er wohl keine Anzeige macht und es dabei belässt! Er will nicht, das ich meinen Kumpel verpfeife!!! Netter ZUG!!! Im Gegenzug werde ich meinem Kumpel sagen, das er sich entschuldigen soll (telefonich) einfach umdie Form uzu wahren!!!

Danke nochmal für eure Fachliche Hilfe! Dieses Forum ist eifach cool!!!

cu razzle

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