Aussage bei der Polizei - Zeuge Graffiti

19. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Cope2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage bei der Polizei - Zeuge Graffiti

Hey, gestern gegen Nachmittag standen die Herren in Grün vor meiner Haustür und wollten wissen(von meinen Eltern) ob einer der beiden Herren auf den von ihnen vorgezeigten BIldern ich sei, diese bejahten dies und zeigten meiner Mutter weitere Fotos.

1. Fotos - Ich, genau zu erkennen.. habe nichts gemacht, habe weder Stift oder Dose in der Hand und bin sozusagen "Zeuge" der Tat.

2. Das 2te Fotos ist ein 2ter Herr, der anscheinend gerade an einer Wand steht und mit einem Edding diese "zuschmiert" (Er ist sehr sehr schlecht zu erkennen)

3. Das Foto von dem GraffitiTag (Meine Eltern konnten es nicht entziffern und auch keine genaueren Angaben machen)

Jetzt wurde ich Vorgeladen dazu auszusagen. Ich denke die wollen von mir wissen, wer die 2te Person war. Da ich mir sicher bin ich habe dort nichts gemacht steh ich also nicht als "Verdächtiger" da. (Hoffe ich)

Jetzt überlege ich mir was das klügste wäre, da ich meinen Kumpel nicht verpfeifen will, bzw belasten.

Einfach das sagen was ich weiß, oder die Aussage zu verweigern.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht Ihnen nicht zu. Sie sind in der Sache Zeuge und nicht Beschuldigter.

Auch vermute ich mal das Ihr "Kumpel" nicht mit Ihnen in gerader Linie verwandt ist.
Allerdings müssen Sie auf die polizeiliche Vorladung nicht erscheinen. Es könnte allerdings vorkommen das die StA sie dann vorläd dann müssten Sie erscheinen, und auch Angaben zur Sache machen. Tun Sie es nicht droht Ihnen Beugehaft.
Dieses Szenario ist allerdings bei einer einfachen SB eher unwahrscheinlich, aber möglich.

Vielleicht sollte Sie mal überlegen was Sie für Freunde haben, fremdes Eigentum zu beschädigen ist wohl nicht gerade das... aber lassen wir das.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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