Auseinandersetzungen mit Polizisten !

30. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kev16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auseinandersetzungen mit Polizisten !

Hallo ,

Im Juni dieses Jahres war bei uns Kirchweih , ich habe ein paar maße zu viel getrunken .
Dann habe ich nur noch gemerkt wie meine Schwester zu mir weinend kam , komm bitte mit .
Ein fremder hat meine mama begrapschen wollen und mein dad hat denn dann geschubst ..
Dann ist ein Polizist auf meine mutter Zu gerant ,habe mich vor ihr gestellt und habe gesagt lasst meine mutter in ruhe darauf hin packt mich ein Polizist schmeißt mich gegen eine Karusell Stange von der Kirchweih , ich drehte mich sofort um und bekam gleich eine Faust ins gesicht von dem Polizisten bin weng zurück gegangen und habe ihm auch zurück ins Gesicht geschlagen darauf hin sind 5 Polizisten auf mich zu gerand und haben mich niedergestreckt und auf dem Boden hat mich der Polizist wo ich eine faust gegeben habe in die rippen getreten zwar nicht so arg aber er hat es getan . Darauf hin wurde ich in Handschellen zur Dienstelle geführt !!! Habe eine Anzeige weger Körperverletzung erhalten ! Gleich an meinem Anwalt weiter gegeben . Seid dem ist nichts mehr gekommen ! Ich habe eine gegen Anzeige gegen denn Polizisten gemacht . wird es eine Verhandlung geben ? Habe ich auch chancen ? Achja ich habe 8 Zeugen + Meine kleine Schwester und meine Eltern !

Habe schon eine Anzeige weger Sachbeschädigung ..
Mein Promile Stand war auf Kirchweih 1,8 bin 16Jahre

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

16 Jahre alt, vorbestraft, 1,8 % Promille auf einem Fest, wobei die Eltern offensichtlich nichts dagegen haben. Reizende Familie.

Es wird sicher eine Verhandlung geben. Was dabei raus kommt, kann keiner sagen. Vermutlich Sozialstunden. Falls es Verletzte gab, natürlich auch Schmerzendgeld und Schadensersatz.

Mich würde mal brennend interessieren, was in dem Polizeibericht steht....



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Achja ich habe 8 Zeugen + Meine kleine Schwester und meine Eltern

Die sollten Sie besser mal nicht mit da reinziehen. Sonst haben Ihre 8 Zeugen vielleicht bald ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage am Bein. Strafmaß: Ab 3 Monate Freiheitsstrafe aufwärts.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Strafmaß: Ab 3 Monate Freiheitsstrafe aufwärts.



Uhi Uhi Uhi,
das halte ich nicht für wahrscheinlich auch ich sehe hier eher Sozialstunden als Jugendstrafe. Für die Verhängung der Jungendstrafe müssen zwingend schädliche Neigungen vorliegen die sehe ich hier nicht. Sich sinnlos in dem Alter zu besaufen sind wohl kaum schädliche Neigungen. Diese müssten dann nicht nur zum Zeitpunkt der Tat sondern auch noch zum Zeitpunkt des Urteils vorliegen.

Trotzdem glaube ich dem TE die Geschichte nicht. Leider können sich Leute mit 1,6 Promille immer nur an die böse Polizei erinnern aber nie an das was sie da selbst gemacht haben.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Kev16 am 30.09.2012 20:24

Gleich an meinem Anwalt weiter gegeben . Seid dem ist nichts mehr gekommen ! Ich habe eine gegen Anzeige gegen denn Polizisten gemacht . wird es eine Verhandlung geben ? Habe ich auch chancen ?

Warum fragst du das nicht deinen Anwalt? Schließlich wird er ja dafür bezahlt!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wir haben es also mit zwei Verfahren zu tun (bis jetzt):
1. Das gegen den TE
Das ist nicht nur Körperverletzung, wie er meint, sondern auch Widerstand. Da wird es eine Verhandlung geben und da wird auch was rauskommen, was auch immer.

2. Das Verf. gegen die Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt.
Das wird mit ziemlicher Sicherheit eingestellt werden. Zum einen war die Diensthandlung rechtmäßig. Wie sonst soll man denn einen randalierenden, um sich schlagenden Betrunkenen zur Ruhe kriegen? Es ist immer wieder erstaunlich, dass die Leute meinen, auf die Polizeibeamten losgehen zu können und anscheinend erwarten, dass die still halten.
Zum anderen wird unser betrunkener TE kaum noch eine Handlung dem jeweiligen Polizeibeamten zuordnen können.

Fazit: Statt sich so aufzublasen sollten mal deutlich kleinere Brötchen gebacken werden. Im Gegensatz zu dem TE - und vermutlich auch dessen Familie - waren die Polizeibeamten im Zweifel nüchtern und haben keinen Grund, ihn zu Unrecht zu bezichtigen.

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