Arbeitsstunden fälschen

18. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
zumba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsstunden fälschen

Hallo an alle,
Ich habe folgendes Problem ich habe mitbekommen das ein bekannter Arbeitsstunden machen muss. Der Bewährungshelfer hat ihn jedoch zu einer Einrichtung geschickt wo sich der Chef und mein bekannter kennen. Diese haben den stundennachweiszettel ausgefüllt und unterschrieben bei der Bewährungshilfe abgegeben ohne das mein bekannter je einen Handschlag dafür tun musste. Ich finde es nicht richtig. Was kann ich tun würde den Fall gerne beim Bewährungshelfer melden jedoch weiß ich nicht wer für ihn zuständig ist

-- Editiert von Moderator am 18.06.2015 19:49

-- Thema wurde verschoben am 18.06.2015 19:49

-- Editiert von Moderator am 18.06.2015 19:50

-- Thema wurde verschoben am 18.06.2015 19:50

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Ansonsten empfehle ich die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

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#2
 Von 
zumba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amako):
Hallo,
das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Ansonsten empfehle ich die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren.
Gruß
Andreas



Ja ich weiß hab es zu spät gesehen aber danke

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Was kann ich tun würde den Fall gerne beim Bewährungshelfer melden jedoch weiß ich nicht wer für ihn zuständig ist Und Sie können das auch beweisen? Sonst werden Sie nämlich schnell Bekanntschaft mit diesem § schließen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt,

Insofern greift der genannte § ja eher nicht.

Ganz nebenbei ist es leider nicht unüblich, in denen aus einer Stunde Harken (Sozialdienst) dann einvernehmlich ein ganzer Tag wurde.....

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#5
 Von 
zumba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und Sie können das auch beweisen?

Ja das kann ich und habe zeugen dafür. Meine Frage ist nur wo man sowas melden kann weil es sich nicht darum handelt das auf dem Schein statt 4 Stunden plötzlich 5 stehen sondern er nie arbeiten war aber de Stunden aufgeschrieben wurden

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#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Ja das kann ich und habe zeugen dafür.
Sie können bezeugen, dass er niemals in dem Betrieb (oder was auch immer) war?

Dafür müssen Sie ja rund um die Uhr dort vor der Tür gestanden haben.

Die Frage, wo man sowas melden kann, wurde schon im ersten Post beantwortet. Alternativ das Amtsgericht.

-- Editiert von Hafenlärm am 19.06.2015 19:15

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#7
 Von 
zumba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Zitat:Ja das kann ich und habe zeugen dafür.Sie können bezeugen, dass er niemals in dem Betrieb (oder was auch immer) war?
Dafür müssen Sie ja rund um die Uhr dort vor der Tür gestanden haben.
Die Frage, wo man sowas melden kann, wurde schon im ersten Post beantwortet. Alternativ das Amtsgericht.
-- Editiert von Hafenlärm am 19.06.2015 19:15



Was heißt rund um die Uhr der Betrieb hat nur eine gewisse Zeit auf und da ich da selber arbeite werd ich es ja wohl wissen da er auch nicht der einzige stundenmacher ist bei uns ...

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, wie gesagt... man kann es dem Bewährungshelfer melden, oder -je nach Grundlage der Arbeitsstunden- dem Amtsgericht (Jugend- oder Strafrichter) oder der Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft.

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#9
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Vielleicht sollte man hinsichtlich der Meldung noch daran denken, dass man selbst AN bei dem AG ist und sich so was nicht positiv auf das Arbeitsverhältnis auswirken wird.
Ich möchte damit nicht davon abhalten dies anzuzeigen, sondern nur einen Denkanstoß geben, dass so was auch nach hinten losgehen kann.

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie müssen überhaupt nichts beweisen und Sie riskieren auch keine Strafe, wenn Sie so etwas melden.
Die meisten Antworten in diesem Thread verblüffen mich und machen mich auch etwas wütend.

Wenn in einer solchen Angelegenheit fehlerhafte Bescheinigungen erstellt werden, dann sollte dies durchaus gemeldet werden. Es kann nicht sein, dass ein Straftäter gemeinsam mit der entsprechenden Einrichtung gemeinsame Sache machen und die Justiz betrügen. Damit wird das gesamte System des Jugendstrafrechts und/oder der gemeinnützigen Arbeit Erwachsener untergraben.

Sie sollten daher durchaus bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder dem Amtsgericht den Sachverhalt melden. Sie sollten natürlich nur das erzählen, was Sie genau wissen und bei dem, was Sie nicht genau wissen - aber vermuten - , dies entsprechend auch so deutlich machen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Sie müssen überhaupt nichts beweisen und Sie riskieren auch keine Strafe, wenn Sie so etwas melden.
Die meisten Antworten in diesem Thread verblüffen mich und machen mich auch etwas wütend.
Mich verblüfft es, wenn hier dem TE munter zu einem Verhalten geraten wird, dass in jeder Hinsicht unangenehme Konsequenzen mit sich bringen kann. Da halte ich es doch für sehr angebracht, wenn die User hier auf etwaige Stolperfallen hinweisen. Völlig ungeachtet der Beweislage wird der AG hiernach eine Kündigung gegen den TE aussprechen wollen. Mit dieser Anzeige nimmt er weder eigene Interessen wahr noch erfüllt er irgendwelche staatsbürgerlichen Pflichten. Daher würde ich ihm keinen Erfolg vor den Arbeitsgerichten garantieren wollen. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit genawu abgegrenzt, ob der als Zeuge aussagende Arbeitnehmer denn von der Staatsanwaltschaft geladen war oder sich aus eigenem Antrieb in die Sache gestürzt hat. Von irgendwelchen Bemühungen, einen weitgehenden Whistleblower-Schutz herzustellen, habe ich in den letzten Jahren nichts Vielversprechendes gehört. Schon arbeitsrechtlich steht er auf dünnem Eis.
Mit anonymen Hinweise wird man dieses Problem auch nicht entgehen können. Er ist dort angestellt und ein Bekannter des Betroffenen. Da sollte der Kreis der Verdächtigen überschaubar sein und weder Arbeitgeber noch der Bekannte lange brauchen, um auf ihn zu schließen. Wenn hinter der Zeugenaussage kein Name steht, dürfte die darin getroffene Behauptung auch schon schnell an der Gegendarstellung des Arbeitgebers scheitern.

Auch strafrechtlich würde ich das schließlich nicht auf die leichte Schulter nehmen, wenngleich solche Bedenken neben den arbeitsrechtlichen Folgen sowieso zweitrangig sind. Ich halte es also für völlig angebracht von muemmel, hier mal den § 164 ins Spiel zu bringen. Man darf wohl davon ausgehen, dass AG und Bekannter hier eine deckungsgleiche Gegenaussage treffen werden.

Niemande bestreitet hier, dass so eine Praxis der Funktionstüchtigkeit der Justiz nicht gut tun würde. Man kann aber anzweifeln, ob diese Praxis auch mit Gewissheit besteht, weshalb zumindest nachfragen vollkommen gerechtfertigt sind. Und natürlich sollte(/muss) man auch darauf hinweisen, dass vor Gericht nichts gilt, was den Richter nicht überzeugt. Die Beweisfrage ist also entscheidend.

Der TE kann streng genommen weder wissen, wie viele Sozialstunden der Bekannte machen musste, was genau der AG bescheinigt hat, welche Bescheinigung dann beim Bewährungshelfer gelandet ist, usw. Daher beschränkt sich der Vorwurf schonmal darauf, dass der TE den Bekannten nie während seiner Arbeitszeiten angetroffen hat. Weitere spekulative Ausführungen dazu würde ich mir doch sparen und das den Behörden überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Schon arbeitsrechtlich steht er auf dünnem Eis. Nun ja - ich habe den schweren Verdacht, daß er da ebenfalls gemeinnützige Arbeit ableistet, weswegen ihn das Arbeitsrecht eher nicht tangiert.

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