Anzeigen wegen Unterhaltsgefährdung???

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Gänseblümchen123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeigen wegen Unterhaltsgefährdung???

Hallo,
ich habe eine Frage zur Anzeige wegen Unterhaltsgefährdung.
Seit Jahren besitze ich drei vollstreckbare Titel.

Der Vater meiner Kinder ist allerdings einer von der schlauen Sorte, was bedeutet, dass er meinen Kindern mittlerweile über 30000 Euro rückständigen Unterhalt schuldet bzw. derzeit nicht zahlt.

Nach 14 Jahren habe ich gelernt mit der Situation, dass da wenig bis meistens gar nichts kommt, zu leben. Ist nicht schön, aber geht.

Hier im Forum wurde bereits angesprochen, dass man nicht hoffen solle den "billigen" Strafrechtlichen Weg zu wählen, sondern man müsse den Unterhalt einklagen.

Das Problem dabei ist, dass diese Klage immer nur eine "Momentaufnahme" ist - verläuft die fruchtlos, dann war`s das.

Dieses "dann war´s das" ist es, worauf ich mit meiner Anzeige hinauswill.
Mittlerweile ist es mir egal, ob sie den Vater meiner Kinder einsperren, bestrafen, wie auch immer.

Ich möchte erreichen, dass er verurteilt wird, seine Zahlungsunfähigkeit, wenn sie denn vorhanden ist, mindestens einmalig am Ende eines Jahres nachzuweisen zu müssen. Weil ich der Meinung bin, dass dieses "Totstellen" des Vaters ein Vorsatz ist.

Ohne Anwalt, ohne Prozess, bis zur Volljährigkeit meines Kindes (die beiden anderen sind bereits über 18).

Ich denke, von jemandem, der sich nie um seine Kinder kümmert, ist, einmal jährlich seine Lohnabrechnungen zu kopieren, nicht zu viel verlangt.

Meint Ihr, das geht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Arween71
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Vater meiner Kinder ist nicht besser für seine fünf zahlt er nichts bzw lässt sich einen Betrag von ca 80 Euro pfänden - zwei seiner Kinder sind über 18 Jahre - die zwei kleinen erhalten noch UVG.

Über seine neue Exfreundin hab ich erfahren das der Gute zwar eine festanstellung von 3 Tagen die Woche nachweisen kann (mehr Arbeitet findet er angeblich nicht) und sein Lohn reicht dementsprechend ja nicht aus viel Unterhalt zu zahlen - allerdings hat er noch zwei Arbeitsstellen auf Selbstständiger Basis für die er regelmäßig und fleißig Geld einstreicht welches es natürlich nicht angibt. Da ich hierfür aber leider keine Beweise habe ärgere ich mich nur Maßlos und hoffe ihn ereilt irgendann die gerechte Strafe!

Was ich dir allerdings zu deinem Thema sagen kann, ich habe für alle Kinder die Amtsbeistandschaft bei dem Jugendamt beantragt - das Jugendamt ist verpflichtet sich um die rechtlichen Belange der Minderjährigen Kinder zu kümmern und klagt diese Notfalls vor Gericht ein - je nach dem wie fleißig und interessiert derjenige ist kann dieser viel erreichen.

Im letzten Schreiben stand drin das der letze Gehaltsnachweis meines Exmannes drei Jahre zurückliegen würde, alle drei Jahre stunde mir eine erneute Überprüfung vom Gesezgeber her zu, und ob das Jugendamt dies nun für mich tätigen solle. Das Jugendamt überprüft - klagt an und zieht dann den Unterhalt monatlich ein - Vorteil hierbei ist das das Geld welches nicht erfolgreich eingetrieben werden kann als Schuldtitel amtlich festgelegt ist.

Bei meinem ältesten Sohn war es sehr gut - der Titel in höhe von knapp 23000 Euro konnte eingetrieben werden und wurde uns zur Verfügung gestellt bis auf den Anteil den mein Sohn als Vorschuss erhalten hat über Jugendamt bzw ARGE. Die Mitarbeiterin hatte jederzeit Zugriff auf seine Daten und hat damals auch meinen jetztigen Exmann - damals noch Freund fast inhaftiert wegen Unterhaltspflichtverletzung - damals hat mein Ex ganz ganz schnell und regelmäßig gezahlt - der jetztige Mitarbeiter ist so lala - steht nicht wirklich hinter der Sache und tut nur was er tun muss. Aber einen Versuch ist es sicherlich trotzdem Wert.

lg

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