Hallo
es geht darum das gegen mich eine einstweilige Verfügung gestellt wurde vor paar monaten und ich mich auch dran gehalten habe,
doch der/die antragsteller/in hat mich lezte woche nochmal angezeigt weil ich angeblich abends an ihr vorbei gelaufen sei was nicht der fall ist und vermutlich eine verwechslung stattgefunden hat. Die anzeige wurde ca. nach 2 tagen zurückgezogen bzw. ein antrag drauf gestellt da ich keinerlei schuld habe.
meine frage wäre : bekomme ich brief von der polizei oder vom amtsgericht?
oder wird die sache erst gar nicht bearbeitet da keine öffentliche interesse besteht und die anzeige zurückgezogen wurde mit der begründung das eine verwechslung stattgefunden hat!
würde mich sehr interssieren was jetz passiert
-----------------
""
-- Editiert am 05.10.2010 21:16
Anzeige zurückziehen - bekomme ich Brief von der Polizei oder vom Amtsgericht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen, sondern nur den Strafantrag. Sie werden vermutlich von der Staatsanwaltschaft eine Einstellungsmitteilung erhalten.
-----------------
""
Hmm...ich vermute mal, dass war einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz mit Annäherungsverbot.
Diese ist normalerweise befristet. Ist die Zeit bereits rum? Wenn nicht und der/die Antragsteller/in dem Gericht meldet du seist wieder in der Nähe aufgetaucht wird das natürlich vom Gericht geprüft, da in der Verfügung ja auch eine Strafe für den Wiederholungsfall angedroht wird.
Sollte der/die Antragssteller/in dem Gericht mittgeteilt haben, sie hätte sich vertan bzw es sei eine Verwechslung, passiert nichts.
Wenn der Zeitrahmen der Verfügung abgelaufen ist und die/der dich erneut angezeigt hat, kann sie den Strafantrag zurückziehen (Anzeigen kann man generell nicht zurückziehen).
In dem Fall könnte der StA das Verfahren einstellen mangels öffentl. Interesse. Allerdings könnte man dieses auch durch die vormalige Verfügung bejahen, dann könnte das Verfahren auch gegen den Willen des/der Anzeigenerstatterin weitergeführt werden.
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ne die verfügung ist noch aktiv
ja sie hat es auch gesagt das sie sich geirrt hat und hat auch diesen antrag ausgefüllt, das man nicht möchte das es weiter verfolgt wird und das sofort nach 2 tagen
-----------------
""
Na dann hat sich das erledigt!
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
also werde ich nix von der polizei bekommen
vorladung etc.?
-----------------
""
Nein.
-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten