Anzeige zurückgezogen ermittlung läuft noch

24. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Deubert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige zurückgezogen ermittlung läuft noch

Hab mit 2 Kollegen im Alkoholisierten zustand 3 fahrräder geklaut. Am nächsten Tag als wir wieder bei klarem verstand waren haben wir unseren fehler eingesehen und haben die fahrräder wieder an die besitzer zurückgegeben. diese hatten leider schon die Polizei informiert und anzeige erstattet. Wir haben uns mit der partei jedoch geeinigt und die haben darauf hin ihre anzeige zurückgezogen. Jetzt hat mir ein Kollege erzählt das trotzdem weiterermittelt wird. Meine frage nun was kann mich erwarten.
Zusatz: Habe keine vorstrafen.
Mir wurde kein Blut abgenommen daher ein beweis der unzurechnungsfähigleit ist ausgeschlossen -.-
Danke schon mal im vorraus
Deubert

-- Editiert von Deubert am 24.10.2008 18:09

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eine Anzeige kann nicht zurückgenommen werden, nur ein Strafantrag. Anzeige ist nur, dass die Behörde von einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wird. Das kann man nicht mehr ungeschehen machen. Und ob es auf einen Strafantrag ankommt ist bei drei Fahrrädern fraglich, weil es kaum noch geringwertige Sachen gewesen sein dürften, oder?
Es wird auf den Wert des von Ihnen gestohlenen Fahrrades ankommen und darauf, ob Sie geständig sind. War das von Ihnen gestohlene Rad angeschlossen?

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#2
 Von 
Deubert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die fährräder standen in ner scheune scheune nicht abgescholossen fahrräder auch nicht . wir hatten gleich alles gestanden waren aber sport fahrräder keine ahnung sahen auf jedenfall nicht nach 08/15 fahrrädern aus

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Dann ist es auch kein Diebstahl geringwertiger Sachen mehr. Aber wenigstens auch keiner im besonders schweren Fall. Wenn der Anzeigende der StA mitteilt, dass er kein Interesse an einer Verfolgung mehr hat, macht sich das strafmildernd bemerkbar. Es wird auf eine Geldstrafe, vermutlich im Strafbefehlswege, oder vielleicht mit etwas Glück sogar auf eine Einstellung gegen eine Geldauflage hinauslaufen.

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#4
 Von 
Deubert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die schnelle antwort nur noch eine letzte frage sollte ich meinen anwalt einschalten oder nicht das würde mich jetzt noch interesieren

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das würde Geld kosten, das in jedem Fall Sie zahlen müssen. Ich würde erst mal abwarten ob die StA einstellt oder nicht. Wenn nicht, ist es immer noch früh genug für einen RA

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen. Einerseits müssen Sie den Anwalt bezahlen, andererseits kann er leichter "Gutwetter" machen. Nur: Wenn sie dann statt 40 Tagessätze nur 30 bekommen und dafür den Anwalt zahlen müssen, fahren Sie am Ende auch nicht besser. Es dürfte also auch ohne gehen.

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