Anzeige wg. Körperverletzung & Nötigung ABWEHREN ?

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
baerchen1313
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wg. Körperverletzung & Nötigung ABWEHREN ?

Hallo,
ich schildere hier den Fall nur in Stichpunkten, da ich glaube, dass dies nicht ganz so wichtig ist. Ein Fahrradfahrer fuhr mit seinem Fahrrad an meinem Fahrzeug vorbei und schlug oder trat dagegen. Es schepperte sehr laut. Der Fahrradfahrer fuhr weiter. Ich wollte den Fahrradfahrer anhalten und überholte Ihn hielt an und stieg aus. Der Fahradfahrer flüchtete. Ich überholte Ihn wieder und hielt Ihn an. Auf mein "Anschreien" warum er mir gegen den Wagen geschlagen hat, sagte er, verschwinde sonst setzts was. Darauf hin schrie ich, sind Sie noch ganz normal erst gegen das Auto schlagen und jetzt noch drohen, dabei habe ich die Hände nach oben genommen zum gestikulieren. In diesem Moment kam ein Autofahrer und der Fahradfahrer schrie ich hätte ihn geschlagen und fragte den Autofahrer ob er das gesehen hätte, was dieser verneinte. Der Fahradfahrer merkte sich meine Nummer und zweigte mich an. Ich hätte mit der flachen Hand und mit der Faust im ins Gesicht geschlagen, er hätte aber keine Verletzung davongetragen. Niemand hat was gesehen.

Was kann ich tun um aus dieser Sache so schnell wie möglich glimpflich herauszukommen. Ich war schon bei einem Anwalt, dieser sagte wenn es schlecht läuft muss ich mit ca. 70 Tagessätzen und 4 Monaten Fahrverbot rechnen obwohl ich gar nichts gemacht habe.

Gibt es Möglichkeiten insbesondere im Vorfeld, ohne Verhandlung usw. das Verfahren zu sicher zu Beenden oder zur Einstellung zu bringen ??

Bitte helft mir mit Tips oder Empfehlungen wen ich fragen oder ansprechen kann oder was zu tun ist.

Im voraus vielen vielen Dank.
baerchen1313

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17261x hilfreich)

Hi,

die Möglichkeit einer Einstellung im Vorverfahren besteht natürlich, aber ob sie auch angewandt wird, das kann Ihnen hier keiner sagen. Das hängt davon ab, für wie glaubhaft man Ihre Aussage und die des Radfahrers hält - wer soll das wissen?
Was bedeutet übrigens die Nötigung in Ihrem Betreff? Sie schreiben doch nur von einer Anzeige wegen KV...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
michaachmicha
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 5x hilfreich)

@bärchen1313,
hallo, ja was bedeutet hier die nötigung im betreff? ist auch meine frage!
und weiter , Zitat:"ich schildere hier den Fall nur in Stichpunkten, da ich glaube, dass dies nicht ganz so wichtig ist." Na was is nich so wichtig? 'n wohlgemeinten rat zur halben wahrheit zu bekommen, lässt möglicherweise den angstschweiß etwas trocknen, is aber letztendlich wertlos.
radfahrer fährt davon ich überhol ihn, halte an, steige aus,radfahrer is längst hundert meter weiter,ich steige ein, starte überhol ihn, halte an, steige aus , radfahrer is schon längst drei hundert meter weiter! ham ma do ned a bissl noch ghoiffa? erfolgversprechender wäre da sicherlich, ich überhol ihn und schneid ihn a bissl schräg raus! also ich mein nur! und dann wärs Nötigung und dann, naja wahrscheinlich fleppe 4 monate weg, ohne wenn und aber. oder ich würde es mal mit ner persönlichen entschuldigung beim radfahrer versuchen! der versuch wärs mir allemal wert und zwar im vorfeld der verhandlung, das bringt punkte die nicht in flensburg eingetragen werden.
Gruß :devilangel:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
baerchen1313
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Infos. Warum Nötigung kann ich so auch nicht sagen, steht halt auf der Anzeige so drauf. Klar habe schon etwas straff überholt um Ihn anzuhalten, aber was sollte ich sonst tun. Schließlich ist er ja quasi geflohen.

Wie ist das mit Klickpedalen, sind die im Straßenverkehr so ohne weiteres Zugelassen ?

Laut meinem Anwalt hätte ein klärendes Gespräch mit dem Radfahrer keinen Wert, selbst wenn der seine Anzeige zurücknehmen würde, wäre da die Geschichte mit dem öffentlichen Interessen usw.

Oha ich sehe schon, da gibt es wohl keine große Change ohne Verhandlung aus der Sache herauszukommen oder?

Viele Grüße
baerchen1313

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwältin Klimsch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also erstmal läuft ja nur die Anzeige, es ist also noch gar keine Anklage erhoben. Man sollte - was jedoch nur durch einen Anwalt geht - Über Letzteren Akteneinsicht beantragen. Dann sieht man, was der angeblich Geschädigte in seiner Zeugenaussage für Angaben gemacht hat. Erst dann läßt sich einschätzen, ob man bereits im Ermittlungsverfahren gegenüber der Ermittlungsbehörde Angaben macht und so vielleicht eine Einstellung des Verfahrens erwirken kann, oder ob man es auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen sollte.

Im Übrigen sieht man dann auch aus der Ermittlungakte, ob überhaupt bezüglich der Körperverletzung der erforderliche Strafantrag (ein förmlicher Antrag, der streng zu trennen ist von der bloßen Strafanzeige) durch den Geschädigten gestellt wurde. Wenn dies nicht geschehen ist, ist nach Ablauf von 3 Monaten die Tat nicht mehr verfolgbar, es sei denn, die Behörde bejaht ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, was hier ausgeschlossen sein dürfte.

Die Nötigung dürfte man relativ problemlos wegbekommen.

Gruß, kl

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