Anzeige wegen versuchter vergewaltigung

8. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen versuchter vergewaltigung

also mein Freund hat eine anzeige von einer gewissen dame wegen versuchter vergewaltigung bekommen... sie hatten zwar sex aber mit beider einverständnis... jetzt behauptete sie am gleichen tag das gegenteil, sie wüsste von nichts und so weiter... die polizei sagte das sie sich auch laufen wiederspricht...

was kommt jetzt auf meinen freund zu??wie lange dauert sowas?? was für rechte hat er??

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

tja, die Zukunft kann Ihnen hier auch keiner vorhersagen...Insofern kommt auf Ihren Freund entweder
1. eine Verfahrenseinstellung oder
2. ein Freispruch oder
3. eine Verurteilung zu.
Sollte Anklage erhoben werden, hat er das Recht auf einen Pflichtverteidiger (jetzt also noch nicht!).

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest-12309.10.2010 11:34:20
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)


§ 177 StGB


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-- Editiert am 08.10.2010 17:49

-- Editiert am 08.10.2010 17:52

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#3
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

sehr witzig .. ist keine lustige frage!!!!

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#4
 Von 
guest-12309.10.2010 11:34:20
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)

Stimmt, vergewaltigung oder auch der Versuch ist echt nicht witzig.
Aber wieso erfährt Ihr Freund von der Polizei was die Frau alles aussagt?

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#5
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

weil sie meinte sie kennt ihn nicht aber anderseits hatten sie vor ein paar jahren was.. ist doch ein wiederspruch oder nicht.. und nur das haben sie ihm gesagt. er kam ja auch nicht in uhaft oder so das ganze ist achon gute 10 monate her und es passiert einfach nichts

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#6
 Von 
guest-12309.10.2010 11:34:20
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)

Wiedersprüchlich klar.
Und da er nicht in U-Haft ist denken das wahrscheinlich die StA auch.
Wenn die Anzeige zurückgezogen wird bekommt er dann auch eine Info?

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#7
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

komm nimm mich mal hier nicht auf die schippe. ich kann nur sagen was ich weis.. und im internet liest man ja das die meisten ersteinmal in uhaft und so kommen oder nicht... ich weiss nur das sie sich in wiedersprüche verhangen hat, mir sagt sie selbst das er das und das zu ihr gesagt hat aber andererseits sagt sie , sie kann sich an nichts erinnern....

ich wollte nur wissen wielange so ein verfahren dauern kann und was er für rechte hat mehr nicht.

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#8
 Von 
guest-12309.10.2010 11:34:20
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)

Nimm dich doch nicht auf die Schippe.
Meine das ernst.
Keine U-Haft bei so einen Vorwurf ist gut. Dann nehmen die das Wiedersprüchliche wirklich so auf.
Dauer des Verfahrens ist unterschiedlich.
Rechte hätte er mehr wenn er einen Anwalt hat. Akteneinsicht z.B.

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#9
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
da er nicht in U-Haft ist denken das wahrscheinlich die StA auch


10 Monate nach der mutmaßlichen Tat würde man kaum noch jemanden in U-Haft nehmen.



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#10
 Von 
guest-12309.10.2010 11:34:20
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 12x hilfreich)

hab das so verstanden das die Anzeige vor 10 Monaten schon rein ging.

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#11
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das ist mir auch klar.. aber es wurde am gleichen tag als es passiert sein soll ja zur aussage gebracht das heisst auch fingerabdrücke ud so weiter...und nächsten tag durfte er nach hause.. normalerweise hätten sie ihn doch gleich dagelassen oder wie ist das???

polizei meinte er soll noch nichts unternehmen zwecks anwalt und so..kann ich selbst nicht verstehen

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#12
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

die anzeige ging paar std später ein.. also die vernehmung und so.. wohnungsdurchsuche etc

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

hier wäre es wohl am Einfachsten, einfach mal einen Brief an die zuständige Staatsanwaltschaft zu schicken mit der Frage nach dem Verfahrensstand. Vielleicht wurde das Verfahren eingestellt und die Benachrichtigung vergessen (was öfters vorkommt), vielleicht ist das Verfahren auch noch anhängig (10 Monate sind noch nicht so lang, daß man mit Sicherheit sagen könnte, da käme nichts mehr). Und deshalb: Nachfragen! Im Forum kann das nämlich keiner wissen...

Gruß vom mümmel

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#14
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ok ja also ich kenne jemanden da hat das ganze fast 6 jahre gedauert... also war nicht das gleiche aber fast der gleiche vorwurf noch viel schlimmer eigentlich..

hmm na was heisst es denn wenn er zu so einer beratung muss sowas wie jugendberatung oder so...

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

heißt die Beratung evtl. "Jugendgerichtshilfe"? Dann ist das Verfahren todsicher noch anhängig...

Gruß vom mümmel

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#16
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nee jugendsgerichtshilfe nicht er ist über 30 jahre alt.. er sagte sone beratungsstele so ähnlich wie jugendhilfe oder so.. wo er sich beraten lassen soll, da soll er nen termin machen.. ich schau mal nachher auf den brief dann weiss ich genau was das ist

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#17
 Von 
lucamarie
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

gerichtshelfer ist das und freiwillig wohl??

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

der Besuch der Gerichtshilfe ist freiwillig, in der Tat. Die hat im Gegensatz zur Jugendgerichtshilfe aber auch kaum Einfluß auf ein Strafverfahren. Aber eines ist sicher - das Verfahren ist noch anhängig, denn sonst würde ihm nicht die Gerichtshilfe schreiben. Den Rest hatte ich schon am Anfang erwähnt - sobald ihm eine Anklageschrift zugeht, wird ihn das Gericht auffordern, sich einen Verteidiger zu suchen, der ihm dann als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Der ist übrigens nicht gratis, wie viele denken, der wird vom Gericht nur vorfinanziert. Hinterher wird er dann Teil der Gerichtskosten, die man (außer bei Freispruch) zahlen muß. Aber das wäre dann wohl das geringste Problem...

Gruß vom mümmel

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#19
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
und nächsten tag durfte er nach hause.. normalerweise hätten sie ihn doch gleich dagelassen


Nicht zwingend. Für U-Haft gibt es genau drei Gründe: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Wenn die StA nichts davon als gegeben sieht, wird sie auch keine U-Haft beantragen.
Vergiß nicht, daß Wetterfrosch K. vor allem wegen des ersten Punktes in U-Haft kam, da man befürchtete, als wohlhabender Promi und Schweizer Staatsbürger (wenn auch in DE geboren) könnte er sich problemlos ins Ausland absetzen.

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