Ein Freund von mir bekam gestern Post von der Polizei ...er wird beschuldigt eine Körperverletzung begangen zu haben (was nicht stimmt ) ...Er war an dem Tag zu der angegebenen Zeit auf der Arbeit ...Zeugen und Arbeitgeber können das bestätigen! Die Person von der die Anzeige kommt macht auch mich seit Wochen überall schlecht und verbreitet Lügen ...Mein Freund wurde letztens von dieser Person körperlich angegriffen und hat Anzeige erstattet unter Zeugenaussagen.Vermutlich möchte die Person so Rache nehmen .....Was können wir jetzt tuen ?
Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung
14. Juni 2017
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Frage vom 14. Juni 2017 | 14:44
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung
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#1
Antwort vom 14. Juni 2017 | 16:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatWas können wir jetzt tuen ? :
Das Alibi benennen wäre doch mal eine gute Idee?
#2
Antwort vom 14. Juni 2017 | 18:28
Von
Status: Schüler (161 Beiträge, 29x hilfreich)
Angebliche Körperverletzung ist nicht strafbar. Jemanden wissentlich falsch der K. beschuldigen ist widerum eine Falsche Verdächtigung. Also strafrechtlich hat nur der Anzeiger was zu befürchten.
Was die Angst angeht, ruhig der Polizei anbertrauen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Juni 2017 | 18:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32868 Beiträge, 17263x hilfreich)
Jemanden wissentlich falsch der K. beschuldigen ist widerum eine Falsche Verdächtigung. Eine solche Anzeige würde aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bearbeitet werden.
#4
Antwort vom 14. Juni 2017 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Zitat:Was können wir jetzt tuen ?
Ihr Freund kann der Polizei ggü. die Zeugen dafür benennen, dass er zum angebl. Tatzeitpunkt nicht am angebl. Tatort gewesen sein kann. Die Polizei wird die Zeugen dann befragen. Wenn sich dadurch herausstellt, dass er es nicht gewesen sein kann (bzw. gar keine Straftat stattfand) wird das Verfahren gegen den Freund eingestellt.
Danach kann man Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten, wenn nicht ohnehin die Polizei ein entspr. Verfahren einleitet, was zieml. wahrscheinlich ist, wenn die Sache tatsächlich so klar ist, wie sie hier dargestellt wird.
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