Anzeige wegen Verleumdung möglich? Mutter beschuldigt Kindsvater

18. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 96x hilfreich)
Anzeige wegen Verleumdung möglich? Mutter beschuldigt Kindsvater

Hallo,
ein sehr guter Bekannter ist 3 Kindern unterhaltsverpflichtet (8,11,18 Jahre).
Jedes Kind hat allerdings eine andere Mutter ;)
Die Mutter der 11jährigen ist so sturr auf UH besessen, dass sie nicht nur glaubt, ihr ständen monatlich 240 Euro für ein Kind zu, sondern auch noch, dass sie das Geld jeden Monat haben will. Und das auch noch trotz Kenntnis, dass der KV bei Vater leben muss, weil er sich keine Wohnung leisten kann und sogar Privatinsolvenz anmelden musste.
Sie bedrohte ihn bereits am Telefon, dass er von 298 ALG2 ihr gefälligst 150 Euro geben soll, weil für ihn 150 zum leben völlig ausreichend wären - sogar noch zu viel, wenn er nur zu hause ist. Und da er dies aber sicher auch gesetzlich nicht tun muss, zeigte sie ihn nun mal bei einem Amt für Kurruption wegen Schwarzarbeit an, um ihn zu ärgern - oder weil sie eben DENKT er ginge noch schwarz arbeiten, weil seine 298 kaum reichen können .

Was kann er nun dagegen tun ?

Wenn er mal einen 165 Euro Job hat, meldet er dies ordnungsgemäß dem A-Amt (da werden noch 65 von ALG2 abgezogen!!!) und teilte dies auch dem JA unaufgefordert mit, welches ihn auch durch die Einnahmeerhöung von 165 Euro nicht zur UH Zahlung zwang!
Die eine KV versucht hier also ohne Berücksichtung der anderen 2 Kinder selbstjustitz zu führen und KV Dinge anzuhängen, wo er Mühe hat die richtig zu stellen, nachdem die KV Ämtern einredet hat, er würde 100%ig Schwarzarbeit verrichten.
Das geht zu weit.

Was kann der KV gegen diese bösartigen amtlichen Aktionen rechtlich gegen die KM unternehmen?
Man hat der KM bereits erklärt, dass er 3 Kinder hat und jeder cent der für UH herangezogen werden könnte, dann durch 3 Kinder an UH geht!Das interessiert sie aber nicht!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

also, von einem "Amt für Korruption" habe ich noch nie gehört. Abgesehen davon ist das Erstatten einer falschen Anzeige als "Falsche Verdächtigung" strafbar. Aber dann sollte auch sicher feststehen, daß es eine Anzeige gab und nicht nur damit gedroht wurde.

Gruß vom mümmel

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