Anzeige wegen Verleumdung nach Filmriss möglich?

3. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Carmex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Verleumdung nach Filmriss möglich?

Hallo,

Kann es deshalb eine Anzeige wegen Verleumdung geben?
Zu der Vorgeschichte:
Angenommen Person A und B sind in einer Disco und Person A (männlich) gibt Person B(weiblich) immer und wieder alkoholische Getränke aus, bis Person B einen völligen Filmriss hat und am nächsten Tag aboslut gar nichts mehr von dem Abend weiß.
Am nächsten Tag erfährt Person B, dass Person A sie auf das Männerklo begleitet hat,um nach seiner Aussage dort auf sie aufzupassen.
Person B möchte am nächsten Tag alles über den Abend wisssen und findet die Sache mit dem Klo seltsam und fragt auch direkt, ob das was gelaufen sei, was Person A verneint, aber immer wieder seltsame Aussagen machtm die Person B verunsichern.
Person B wird immer diskreter und fragt immer und immer wieder nach einer möglichen Vergwaltigung usw. Person A verneint das und droht mit einer Anzeige.
Daraufhin ist lange Zeit Funkstille, bis der Kontakt wieder stattfindet und Person A möchte unbedingt ein Treffen mit Person B, was sie aber abblockt, woraufhin Person A wieder so zweideutige Aussagen macht, wie dass das Geschlechtsorgan von Person B für das und das nicht geeignet sei und dass es ihm kein Unbekanntes sei usw. was er aber sofort wieder abstreitet und mit den Fragen und Andeutungen von person B wieder mit einem Anwalt droht.
Person b wollte ihm mit den Fragen niemals Schaden zufügen, sondern wollte einfach immer nur Gewissheit haben, wegen des Filmriss, genauso hat sie ihm das auch immer gesagt.
Kann Person A nun Person B wegen Verleumdung anzeigen?
Ich danke schonmal sehr für Antworten.

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wo soll denn da die Verleumdung sein? Verleumdung wird gegen Dritten begangen - wenn B also zu C sagt "Der A hat mich vergewaltigt". Dafür scheint A so langsam auf den § 238 StGB (Nachstellung, besser bekannt als Stalking) hinzuarbeiten... B sollte den Kontakt abbrechen und die Drohung mit dem Anwalt als leeres Gerde betrachten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carmex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also die Freunde von B haben auch von den Bedenken von ihr mitbekommen, aber B hat NIE gesagt, dass A sie vergewaltigt HAT, sondern immer nur gefragt, was die mitbekommen und was die glauben etc.
Also meint ihr, dass daraus eine Verleumdung nicht möglich ist?
Schonmal danke für die Antwort :-).

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ja, meine ich - A hat offenbar keine Ahnung vom Strafrecht und höchstwahrscheinlich auch keinen Anwalt.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Carmex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja Beleidigungen sind gefallen.
Aber Person A kommt doch sowieso nicht glaubwürdig rüber, wnn er die person, die er eig. anzeigen will nach einem Treffen oder sogar nach einer Beziehung fragt?!
Man geht ja eigentlich davon aus, dass meine eine Person, die man der Verleumdung bezichtigt, nicht noch nach einem Treffen fragt?
Also allgemein betrachtet wäre wohl ein Kontaktabbruch zwischen A und B am Besten und Person b muss sich keine Sorge machen, dass plötzlich eine Anzeige ins Haus flattert, richtig?
Und Danke!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.585 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen