Anzeige wegen Übler Nachrede

31. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Daniel Meier
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Übler Nachrede

Guten Tag,
Wie ich soeben erfahren habe, erwartet mich eine Anzeige aufgrund von Übler Nachrede. Der Verlauf der Dinge war wie folgt: Ich habe einem guten Freund A und einer Freundin B, mit der ich damals ein Verhältnis hatte über eine Krankheit bei meiner früheren Ex-Freundin C erzählt, welche ich selbst bei ihr entdeckt hatte, weil es mich selbst belastet hat. Ich habe jedoch betont, dass diese Information streng vertraulich ist und nicht weitergegeben werden darf.
Nun habe ich das Verhältnis beendet. Mein Freund A und meine Freundin B haben sich zusammengeschlossen und die Information als Gerücht verbreitet haben. Desweiteren hat Freundin B viele Gerüchte über mich selbst erzählt, welche ich jedoch souverän ignoriert habe. Nun möchte meine Ex-Freundin C Anzeige erstatten.
Womit muss ich rechnen oder wie sollte ich mich verhalten?
Vielen Dank im Voraus,
Daniel Meier

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

nun ja, zuerst spielt es mal eine rolle, ob C die krankheit wirklich hat ...

und selbst wenn sie das einfach erfunden haben ... strafbares verhalten kann ich hier keines erkennen (sonst säße wohl halb deutschland hinter gittern). sie könnten lediglich zur unterlassung solcher behauptungen verpflichtet werden .. aber das ist auch schon das äußerste

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#2
 Von 
Daniel Meier
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, C hatte die Krankheit tatsächlich. Danke für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

dann ist es auch keine üble Nachrede. Im Übrigen werden Verfahren dieser Art ohnehin fast immer wg. Geringfügigkeit eingestellt, auch dann, wenn tatsächlich eine üble Nachrede vorliegt.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Üble Nachrede bedeutet, in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache zu behaupten oder zu verbreiten, die geeignet ist, denjenigen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, aber nur dann, wenn diese Tatsache nicht erweislich wahr ist (§ 186 StGB ).
Das liegt nicht vor.

Ebensowenig ist es eine Verleumdung, § 187 StGB : Dabei müsste wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet werden, ebenfalls geeignet, denjenigen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Insofern kann Frau C natürlich eine Anzeige erstatten, angezeigt werden kann ja praktisch alles. Eine Straftat liegt aber nicht vor.

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#5
 Von 
4rock
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Fall:
Selbtauskuft ei der Schufa ergab "kein Einrag" zw. "keine Daten gespeichert".
Bank leht Eröffnung eines neues Bankkontos aub, mit Begrüdung "negative Auskuft bei Schufa"
Erneute Rückfrage an Schufa mit Verweis auf diese Bankmitteilung ergab Abtwort: (sinngemäss) "kein Eintrag, Scroning minus 89% für Kredite und Moblfunk" ohne irgendeine Information wie diese "mius 89%" zustande kommen und worauf sie gründen.
Ich habe keine Kredite (gehabt) und nie ein unbezahltes Handy gehabt, da immer nur prepayed benutzt.
Nach meiner Auffassung ist eine derartige Auskunft an Anfragende eine üble Nachrede mit strafrechtlicher Relevanz, da offensichtlich der Mangel an Vorhandensein einer positiben Eintragung (z.B. erledigter Kredit) automatisch eine negative Einstufung erzeugt, auch wenn keine negative MiErkenntnis voprliegt, nach dem Grundsatz "alle, über die wir nichts positives wissen, sind automatisch nicht vertrauenswürdig."

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#6
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Interessante Auffassung. Mit der Sie allerdings alleine sind.

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