Anzeige wegen Stalking

2. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
biene77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Stalking

Hallo, also ich hoffe ich bin im richtigen Bereich gelandet.

Ich bekomme eine Anzeige wegen Stalking (Cyberstalking) keine Beleidigungen, Verleumdungen, etc nur nachstellen.

Wohl Erwachsenenstrafrecht, keine Vorstrafen oder sonstige Auffälligkeiten.

Ist das erste Mal, das ich es mit dem Gesetz zu tun bekomme.

Wenn die Person die Anzeige aufgegeben hat, wie geht es dann weiter?

Werde ich zu Hause abgeholt? Kriege ich eine Vorladung? Und was für eine Strafe habe ich zu erwarten? Wenn ich bereit bin, alles zuzugeben?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich habe so meine Zweifel, ob Stalking ausschließlich im Internet für sich überhaupt schon strafbar ist, weil es dazu geeignet sein muß, die Lebesgestaltung des Betroffenen schwerwiegend zu beeinträchtigen ( § 238 StGB ). Die ganzen anderen Straftaten, die damit begangen wurden (z.B. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Üble Nachrede etc.) können natürlich dann trotzdem eine Rolle spielen.
Vermutlich wirst Du irgendwann Post von der Polizei mit einem Termin für eine Beschuldigtenvernehmung erhalten. Dann hast Du Gelegenheit, Dich dort zu den Vorgängen zu äußern. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben und dort wird dann entschieden, ob Anklage erhoben, Strafbefehl erlassen oder das Verfahren einestellt werden soll.
Da Du zum Umfang des angeblichen Stalkings nichts schreibst, kann man auch schlecht sagen, was für eine Strafe am Ende rauskommen könnte.
Im Übrigen: Abholen und in Handschellen abführen wird Dich die Polizei ganz sicher nicht :)

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
biene77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das die Polizei nicht vor meiner Tür stehen wird ist schon mal eine Erleichterung :)

Zum Umfang meiner Tat kann ich sagen, habe ich Ihre Emals gelesen und gestern aus Vesehen in ihrem Chat geschriebe, weil ich der Meinung wa, meiner si geöffnet gewesn, das war alerdings ein Versehen und ist nur einmal vorgekommen.

Ich denke mal es ist am besen bei der Befragung alles einzugestehen, weil die das ja sowieso ales nachprüfen können, falls di meinen PC beschlagnahmen sollten oder?

lg

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
gestern aus Vesehen in ihrem Chat geschriebe, weil ich der Meinung wa, meiner si geöffnet gewesn

Kannst Du das noch mal genauer erklären?
Das, was Du da schilderst, ist ganz bestimmt kein Stalking und ich habe gerade Zweifel, daß Du Dich überhaupt strafbar gemacht hast. Wie genau bist Du denn an die Mails gekommen?

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
biene77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ich hatte noch das alte passwort meiner freundin und die hat es nicht geändert. ok, ich kann mich nicht mehr erinnern, ob sie es mir mal gegeben hat oder ich es irgendwo gelesen habe. also habe ich mich in ihren account einloggen können. Wobei ich ihre neuen Email Adressen mit der Zeit im Internet gefunden habe

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn sie Dir das Paßwort gegeben hätte, dann würde meiner Meinung nach § 202a StGB auch ausscheiden. Mir würde dann nix mehr einfallen, womit Du dich strafbar gemacht haben könntest.
Jedenfalls kannst Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß ein Strafverfahren gegen Dich mit Hinweis auf den Privatklageweg eingstellt werden würde. Auch daß Dein PC beschlagnahmt wird, halte ich für unwahrscheinlich.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
biene77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ob sie mir das mal gegeben hat, kann ich heute wirklich nicht mehr sagen. Ich meine im Grunde habe ich sie ja auch nicht genötigt oder sonst etwas in der Richtung. Abgesehen davon das ich wahrscheinlich dinge erfahren habe von denen sie nicht wollte das ich sie erfahre und vermutlich habe ich noch das Postgeheimnis verletzt und sie persönlich natürlich auch, das ist mir bewußt.

Angeblich war sie heute bei der Polizei und hat Anzeige erstattet. Da werde ich wohl abwarten müssen was jetzt kommt. Wie lange kann das denn dauern, bis ich Post kriege?

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#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Na, das kann bis zu 3 Monate dauern, realistisch ist aber wohl in den nächsten 4 Wochen. Vermutlich wird die Sache bei der Polizei erst einmal an jemanden abgegeben, der sich damit auskennt - am Wochenende sind solche Beamte meist nicht im Dienst. Und dann werden die erst entscheiden, ob die das überhaupt weiter verfolgen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#8
 Von 
biene77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja gut, dann hab ich wenigstens nen Zeitrahmen.

Ich werde berichten und vielen Dank noch einmal

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