Anzeige wegen Schlägerei

13. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Crahan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Schlägerei

Als ich letzte Nacht in einer Kneipe war, wollte ich nur kurz raus um eine zu rauchen. Dabei bin ich dann in einer Rangelei gelandet bei der mich jemand mit einem Flaschenhals erwischt hat und mir den Handballen dabei aufgeschnitten hat.

Ich habe daraufhin ausgeholt und irgendjemanden erwischt der dazwischen kam. Nachdem der Notarzt uns in die Notaufnahme gefahren hat, kam auch schon die Polizei und hat uns beide befragt. Ende vom Lied:

Ich hab ihm dabei die Nase gebrochen und er will mich anzeigen.

Frage: Ich bin Soldat und würde gerne eine längere Karriere dort einschlagen. Muss ich jetzt Angst haben dass mich irgendwas schlimmes trifft? Das wäre nämlich der totale Supergau.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Sachverhalt ist viel zu vage, als dass man sinnvoll was sagen könnte. Wenn man Ihnen ein strafbares Verhalten nachweisen kann, und es zu einer Verurteilung kommt, dann haben Sie einen Eintrag im Bundeszentralregister, welcher bei einer Verpflichtung anzugeben wäre. Das wäre in der Tat ein problem.

Zudem haben Sie auch ein Disziplinarverfahren wegen dieser Sache zu befürchten, sofern Ihnen ein strafrechtlich relavantes Verhalten nachgewiesen werden kann.

vielleicht sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Möglicherweise (!) kann der Sachverhalt als Notwehr dargestellt werden. Aber wie gesagt, ohne kenntnis des sachverhalts und der Aussagen der anderen Beteiligten lässt sich das nicht einschätzen.

Wie alt sind Sie?
Welchen Status haben Sie jetzt beim Bund? Wehrpflichtiger? FwDL ? SaZ ?
Welchen Dienstgrad haben Sie?





-- Editiert am 13.06.2009 12:04

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#2
 Von 
Crahan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie alt sind Sie? 19.
Welchen Status haben Sie jetzt beim Bund? Wehrpflichtiger? FwDL ? SaZ ? GwDL mit Antrag als SaZ 12.
Welchen Dienstgrad haben Sie? Obergefreiter.

Hilft es wenn ich erwähne, dass wir beide so um die 1,6 Promille in der Notaufnahme hatten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Crahan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es mittlerweile geschafft Kontakt zum Geschädigten aufzunehmen. Montag gehts ins Krankenhaus um die Nase zu richten und danach will er zum Anwalt bezüglich Schmerzensgeld und Arbeitsausfall.

Das problem ist nur, dass ich ab Montag für 2 Wochen Berufsbedingt weg bin und kaum zu erreichen. Sollte ich irgendwelche großartigen Schritte einleiten oder abwarten?

-- Editiert am 13.06.2009 17:49

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Sie können versuchen, ihm einen Betrag anzubieten, der ihn den Gang zum Anwalt vergessen läßt (dessen Kosten müssen Sie näml. auch zahlen). Was stellt er sich denn so für eine Summe vor? Hat er was dazu gesagt?

Will er Sie nur zivlrechtl. verfolgen (also Schmerzensgeld/Schadenersatz), oder will er auch -weiterhin- Strafantrag stellen? Strafrechtlich kommt hier bezügl. ihm m.E. nur eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht, da Sie ja nicht ihn, sondern den anderen treffen wollen (nennt man juristisch "aberratio ictus ")

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Crahan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal ein dankeschön für die Infos und Tipps.

Eine Summe oder etwas ähnliches in die Richtung hat er nicht erwähnt. Ich hab ihm hingegeben aber eben dieses angeboten. Keine direkte Summe, jedoch den Vorschlag das ganze außergerichtlich etc zu klären. Gemeldet hat er sich diesbezüglich noch nicht...

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