Anzeige wegen Körperverletzung (Notwehr)

9. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
search_help
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wegen Körperverletzung (Notwehr)

Hallo brauche eure Hielfe

Folgender Fall:
Ein Freund und ich waren in einer Disco als ich mich gerade an der Bar anlehnte und mit einem Mädchen sprach, kam einer von hinten und wollte sich zwischen mir und der Bar durchdrücken und verpasste mir einen Stoss von hinten. Ich drehte mich draufhin um und sagte er könne doch ausen herum laufen es gibt genug Platz. Das Mädchen machte ihn auch deswegen an. Der Fremde tickte daraufhin aus und schlug dem Mädchen das Glass aus der hand und verpasste mir einen doppelten Schlag mit beiden Fäusten auf die Brust. Ich fiehl daraufhin nach hinten und rappelte mich wieder auf und packte ihn daraufhin flogen wir beide um un Schlugen uns sozusagen auf dem Boden. Mein Kumpel kam mir noch zur hielfe und verpasste dem Fremden 2 oder 3 Tritte während ich unten lag. Draufhin folgten die Tührsteher und zogen hin raus. Ich und mein Kumpel verliesen daraufhin die Disco.

2Wochen später bekomme ich einen Anruf von der Polizei der Unbekannte erlitt ein jochbein hämatom und hat mich Angezeigt und ich müsste zur Aussage kommen.

Meine Frage: Was erwartet mich nun es ist doch garnicht sicher das die Verletzung von mir stammt könnte beim Fall gekommen sein oder von meinerm Freund und außerdem war es doch Notwehr oder ich hab ja nicht angefangen, kann ich verurteilt werden eventuell Vorbeschtraft kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, weil ich mich gewährt hab gegen einen Tätlichen angriff?
Danke für ne Antwort im vorraus

mfG


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

Notwehr ist immer schwer aus der Ferne zu beurteilen. Was mögliche Strafen angeht, nennen Sie doch mal Ihr Alter und Ihre Vorstrafen.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
search_help
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Bin 21 Jahr alt hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun. Also ich weiß ja auch nicht das würde sich doch niemand gefallen lassen. mfG

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hi,

nun ja - Sie müssen zwar keineswegs zur Polizei gehen, aber es dürfte wohl Sinn machen, wenn Sie hingehen und die Geschichte so wie hier erzählen. Sie sollten das Mädchen unbedingt als Zeugin benennen, wenn Sie Name und Adresse kennen. Und dann wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es Notwehr oder nicht und abhängig davon kommen Sie vor Gericht oder eben nicht. Ich persönlich würde auf eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit tippen. Und wie immer der Hinweis zum Thema Anwalt: Sie zahlen ihn selbst oder Sie haben halt keinen Anwalt.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.07.2010 23:28:07
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
rappelte mich wieder auf und packte ihn


Da wird man ja vermutlich noch mal genau hinschauen, ob das noch Notwehr war oder ob der Angriff nicht bereits schon beendet und auch kein weiterer mehr zu besorgen war. Wenn letzteres, war das keine Notwehr, sondern "Rache" und die ist nicht straflos.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.07.2010 23:28:07
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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