Anzeige wegen Körperverletzung §223 StGB Wichtige

18. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tavor21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Körperverletzung §223 StGB Wichtige

Folgender Fall:
Person A, männlich, wird wärend eines Streits von seiner Freundin B mit der Flächen Hand ins Gesicht geschlagen. Das ist das dritte mal das B ihrem Freund Ohrfeigt. A schubst seine Freundin wütend von sich weg, das hat A noch nie getan. Dabei fällt B und prellt sich die Schulter. Nach einem kurzen Krankenhausbesuch kommt B wieder und spricht von einer Anzeige. A war noch nie Polizeiauffällig. Wie sieht es mit Person A's Rechtslage im Falle einer Anzeige aus?

Vielen Dank :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Gehe auf Notwehr.

Wenn sie dir Ohrfeigen erteilt hat, vielleicht auch nicht wirklich lasch und für dich nicht mehr erkennbar war ob sie aufhört. Da sie vollkommen in rage war.

Du bist berechtigt, schaden von dir abzuwenden.
Das weg stossen ist absolut angemessen gewesen.
Den Körperlichen Schaden den Sie erlitten hat, den hat sie hinzunehmen.

Da kann sie viel anzeigen.

Aber die würde vor Gericht eh lügen und behaupten das sie dich nie geschlagen hätte und du sie ohne Grund weggestossen hättest.

Wird schwierig das Gegenteil zu beweisen.




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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Notwehr wird oft überschätzt.
Eine Handlung in Notwehr ist nur zulässig, um einen Angriff abzuwenden, der gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht. Würde also die Freundin sinnlos auf den A einschlagen, dürfte er sie wegstoßen. Nach einer Ohrfeige darf er das nicht, weil die Ohrfeige eben vorbei ist.
Das Wegstoßen ist dann nicht mehr von Notwehr gedeckt. Wenn B fällt und sich dabei etwas verletzt, macht es das Stoßen zur Körperverletzung (wie es im Gegenzug die Ohrfeige vorher auch war), denn wer einen anderen stößt muss damit rechnen, dass der umfällt und sich verletzt. Juristen nennen das bedingten Vorsatz. Man sieht die Möglichkeit, dass etwas passieren könnte und nimmt es billigend in Kauf.

Soweit zum rechtlichen. Was würde im Fall einer Anzeige der B gegen A passieren? Gegen A würde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Er könnte als Beschuldigter Angaben machen, muss das aber nicht. Problematisch ist, dass A nicht wüsste, was B als Zeugin gesagt hat.
A sollte sich auch überlegen, in welchem Zustand seine Beziehung ist. Es ist ja eine Sache, Streit zu haben. Eine andere ist es, wenn es dabei zu körperlichen Übergriffen kommt. Und noch eine andere Sache ist es, wenn nun einer meint, den anderen mit Strafanzeigen überziehen zu müssen.

Aber die würde vor Gericht eh lügen und behaupten das sie dich nie geschlagen hätte und du sie ohne Grund weggestossen hättest.
Eben. Genau das ist As Problem.

-- Editiert wastl am 18.01.2012 18:47

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#3
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Das ist vollkommen richtig.
Ein Verfahren wird eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob die Abwehr des "Opfers" gerechtfertigt war.

Wie der Themenverfasser geschrieben hat, dass er sie nach der dritten Ohrfeige weggestossen hat.
Evtl. war ja eine vierte Ohrfeige im Anflug.
So ist ein Stoss zur Abwehr wohl gerechtfertigt.

Die Folgen die ihr aus dem Sturz erfolgen ist dann irrelevant. Es kommt dann auf die Art drauf an wie die 4 Ohrfeige abgewehr wurde.

Sofern denn die Freundin nicht behauptet das sie ihm nie geschlagen hätte oder nur einmal ect.
Wenn sie wahreitsgemäss aussagt das drei Schläge vorausgegangen sind und evtl bei dem Anflug der vierten Ohrfeige sie weggestossen wurde.

So würden die Ermittlungen wohl eingestellt werden.

Aber dazu ist zu sagen, man kann zuvor nicht erahnen ob es zu einer Einstellung des verfahrens kommt.
Kommt auf die Staatsanwaltschaft drauf an.




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#4
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Wie der Themenverfasser geschrieben hat, dass er sie nach der dritten Ohrfeige weggestossen hat.
Evtl. war ja eine vierte Ohrfeige im Anflug.
So ist ein Stoss zur Abwehr wohl gerechtfertigt.

So wie ich das verstanden habe, hat sie nicht dreimal hintereinander geohrfeigt, sondern es gab drei unterschiedliche - voneinander durch mehrere Tage/Wochen/Monate/... getrennte - Zeitpunkte, zu denen sie ohrfeigte.

Oder ist mir der Verständnisfehler unterlaufen?



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"Freunde sind wie Kartoffeln. Wenn Du sie isst, sterben sie."

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#5
 Von 
Tavor21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Katanaka hat recht: es waren drei in der gesamten Beziehung.

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