Anzeige wegen Freiheitsberaubung - Was könnte passieren?

11. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
brobex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige wegen Freiheitsberaubung - Was könnte passieren?

Hallo, folgende Sitatuion hat sich vor ein paar Tagen abgespielt (muss davor allerdings kurz ausholen):

Ich studiere seit kurzem und bin dafür in eine WG gezogen, nach einiger Zeit hab ich gemerkt das ich nicht in der WG wohnen bleiben will und mir wurde zum Ende des Februars gekündigt. In der Zwischenzeit sind einige dinge passiert durch die ich mit meinen (7) Mitbewohnern nicht zurecht komme, undzwar so garnicht. Allerdings habe ich nie etwas getan das was dies rechtfertigen könnte, und bei sowas bin ich wirklich ehrlich.
Das Problem hier im Haus ist die Lautstärke und das Gesaufe (ist ein Verbindungshaus in dem nur Studenten wohnen), hier wird non-stop gefeiert etc. Keiner außer mir schert sich um sein Studium, daher gibts teilweise Nächte in denen bis 3 oder 4 Uhr morgens besoffen gegen die Türen getreten wird, obwohl ich am nächste Tag 10 Stunden in der Uni sitzen muss oder eine Klausur schreibe. Zum Einzug wurde mir noch versichert das während der Semester alles viel ruhiger ist (steht nicht im Mietvertrag).

So, nun war jetzt wieder mal so ein Tag am dem sich die Leute vollgesoffen haben, zumindest nach und nach. Ich hatte leider meinen Schlüssel außerhalb meiner Tür im Schloss hängen lassen und dies wurde ausgenutzt um mich auszusperren bzw. eher in meinem Zimmer einzusperren, undzwar von demjenigen mit dem ich mich hier am wenigsten verstehe (er hat mein Eigentum zerstört und schuldet mir noch Geld was ich leider nicht beweisen kann). Die Tür wurde kurz vor Mitternacht verschlossen und die bzw. derjenige der es gemacht hat ist dann weggegangen oder wegglaufen und ging wohl weiter mitfeiern. Hab zwar gegen die Tür geklopft und gehämmert aber hat man wohl nicht gehört. Daraufhin habe ich einem anderem Mitbewohner eine Nachricht geschrieben das ich eingesperrt wurde und ich das total lächerlich finde, keine Reaktion. Vermutlich haben die sich darüber ammüsiert.
Dazu muss ich noch sagen das dies alles gegen Mitternacht vorgefallen ist, ich am nächsten Tag um halb 7 aufstehen musste um mich auf den Weg in die Uni zu machen.
Da ich dachte das dies nur ein dummer Streich sein wird (von wegen), habe ich mich nachdem ich noch etwas weitergelernt hatte Schlafen gelegt mit der Hoffnung das die Tür am nächsten Morgen wieder offen wäre, allerdings war das nicht so. Daraufhin habe ich versucht telefonisch einen Mitbewohner anzurufen bzw die Mitbewohner im Zimmer nebenan aufzuwecken allerdings war mir das dann irgendwann zu doof um meine Freiheit zu betteln. Habe dann nach ca. 20 oder 30 Minuten die Polizei angerufen welche dann 20 Minuten später mit einem Streifenwagen ankamen, habe den Polizisten dann gesagt wie sie nach oben kommen könnten, ein Mitbewohner der wohl Arbeiten war hat die dann wohl reingelassen. Nachdem sie auf meiner Etage waren haben die Polizisten selbst die Zimmertür aufgeschlossen und kurze Zeit später eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen denjenigen erstattet der mich eingeschlossen hatte.
Außerdem kann ich selbst zu 100% sagen wer es war weil ich die Schritte gehört habe und aus der Entfernung gehört habe wie eine Hassparole über mich gesungen wurde mit Worten wie "eingesperrt", die Stimme habe ich deutlich erkannt.

Wie schaut also die Lage aus?
Die Polizisten selbst haben von sich aus eine Anzeige erstattet (ich hatte nichts davon erwähnt, hätte es aber im Nachhinein getan, wurde mir aber erspart).

Kann das ganze fallen gelassen werden? Denn ich höre hier ständig wie erwähnt wird das die Anzeige fallen gelassen wird.

MfG brobec

-- Editiert von Moderator am 12.02.2017 12:39

-- Thema wurde verschoben am 12.02.2017 12:39

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
brobex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich brauche nicht zu beweisen, die Polizisten haben gesehen das ich eingesperrt war. Irgendjemand war es also definitiv gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von brobex):
Ich brauche nicht zu beweisen, die Polizisten haben gesehen das ich eingesperrt war. Irgendjemand war es also definitiv gewesen.


Freiheitsberaubung ist ein Offizialdelikt, da braucht man keinen Strafantrag stellen. Da ermittelt die Polizei automatisch, und zwar vermutlich gegen "Unbekannt".

Man wird wohl eine polizeiliche Anhörung bekommen, dort kann man dann seine Beobachtungen und Vermutungen angeben. Den Rest muß man dann den Justizbehörden überlassen.

Man darf nicht sagen: der da war es, weil er mich "auf dem Kieker" hat. Man darf sagen, man vermutet, daß es derjenige war, weil...man hat z.B. die Stimme erkannt auf dem Flur. Der mögliche Täter wird auch befragt werden dazu und wird es natürlich abstreiten.

Gibt es einen weiteren Zeugen, auch nur wenn es jemand ist, der bestätigen könnte, daß der mögliche Täter damit herumprahlt nach dem Motto: dem habe ich es aber gezeigt?

Die Beweislage ist sehr dünn, da wird wohl nichts bei herauskommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der TS gar keine Anzeige erstattet. Die Polizei hat selbst das Verfahren eingeleitet. Dies ist auch nachvollziehbar, da Freiheitsberaubung soweit ich mich erinnere kein Antragsdelikt ist. Bei Hinweisen auf die Straftat, wird das Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet.

Eingestellt wird es, wenn es entweder keinen hinreichenden Tatverdacht gegen eine bestimmte Person gibt oder wenn z.B. die Schuld als gering angesehen wird. Das entscheidet aber die Staatsanwaltschaft. Es wird vermutlich auch erst noch ermittelt werden. Der TS wird als Zeuge vor der Polizei vernommen werden. Das scheint ja noch nicht passiert zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von brobex):
Ich brauche nicht zu beweisen, die Polizisten haben gesehen das ich eingesperrt war.

Das hat ja auch keiner bestritten.



Zitat (von brobex):
Irgendjemand war es also definitiv gewesen.

Stimmt. Eben "Irgendjemand".

Du hast aber jemand konkreten beschuldigt, ohne ihn bei der Tat gesehen zu haben. Und das kann dann - je nach formulierung Deiner Aussage - hinterher dazu führen das Du wegen "Falscher Verdächtigung" Probleme bekommst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
brobex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun, ich habe ja gute Gründe um zu denken, dass derjenige von dem ich es behaupte er sei es gewesen, es auch im Endeffekt war. Ist natürlich nur eine Vermutung etc..

Von der Polizei wurde ich direkt dazu verhört wie das ganze abgelaufen ist. Es wurde so aufgenommen das ich denjenigen damit verdächtige. So haben die sich halt meine Aussage notiert und ich denke so werden die das ganze dann auch behandeln.

Wie gesagt war es ja irgendjemand gewesen. Und jemand hat es im nachhinein auch zugegeben, ca. 15 Minuten später. Undzwar mein Zimmer nachbar. Sagt aber gleichzeitig das er wieder aufgeschlossen hätte.
Könnte es also so passieren das dieser Zimmernachbar dann die Strafe bekommt, gleichzeitig aber natürlich sich selbst als unschuldigt sieht, er daraufhin dann mir zustimmen wird? Dann hätte ich sozusagen jemanden auf meiner Seite.

Ich bleibe dabei das ich mir 100%ig sicher bin wer es gewesen war und dieser jemand einfach nur eiskalt lügt, auch vor Gericht wird er lügen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Nun, ich habe ja gute Gründe um zu denken, dass derjenige von dem ich es behaupte er sei es gewesen, es auch im Endeffekt war. Ist natürlich nur eine Vermutung etc..


Eben - und der feine Unterschied bei einer Anzeige, bzw. Aussage ist da halt:

Ich vermute es war X

oder

Ich habe gesehen, dass es X war.

Zitat:
Und jemand hat es im nachhinein auch zugegeben, ca. 15 Minuten später.


Aber nicht gegenüber der Polizei, oder ...?

Zitat:

Mein Zimmernachbar


Und ist der identisch mit dem, den Du verdächtigt hast und dessen Schritte Du erkannt haben willst?
Zitat:

Könnte es also so passieren das dieser Zimmernachbar dann die Strafe bekommt


Das kommt drauf an, was er ggf. den Strafverfolgungsbehörden ggü. aussagt.

Zitat:
Ich bleibe dabei das ich mir 100%ig sicher bin wer es gewesen war


Ich denke Dein Zimmernachbar hat zugegeben, dass er es war ... also nicht der bei dem Du 100%ig sicher bist (oder -ich frage noch mal: ist das ein und dieselbe Person?)

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