Anzeige wegen Fahrerflucht: Rechtsanwalt als Zeuge

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Marieanne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Fahrerflucht: Rechtsanwalt als Zeuge

Es geht um einen aktuellen Fall wegen Fahrerflucht.
Der Unfallversucher ist bekannt und der Polizei gemeldet.
Zeugen sind ebenfalls vorhanden.
Ein Zeuge, der den Unfall beobachtet hat, ist selbst Rechtsanwalt und hat versucht, den Geschädigten zu beschwichtigen bzw. den Unfall als Nicht-Fahrerflucht gegenüber dem Geschädigten zu formulieren, damit dieser keine Anzeige erstattet bei der Polizei.
Die Gründe dafür könnten verschiedene sein: eigene Zeugenaussage vermeiden, Unfallverursacher schützen wollen etc.

Aktuell leitet die Polizei die Zeugenbefragung ein.
D.h. der Zeuge muss nun die Fakten aufs Papier bringen.

Inwieweit ist nun gerade ein Rechtsanwalt dazu verpflichtet, als Zeuge die Wahrheit zu sagen?
Und besteht die Möglichkeit, dass er bei Falschaussage oder dem Versuch, die Straftat zu vertuschen, seine eigene Lizenz als Rechtsanwalt verliert?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Inwieweit ist nun gerade ein Rechtsanwalt dazu verpflichtet, als Zeuge die Wahrheit zu sagen? <hr size=1 noshade>


Wie jeder andere Bürger auch. Allerdings ist ein Rechtsanwalt Organ der Rechtspflege eine Falsche Aussage dürfte schwerer bestraft werden. Des weiteren steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu wenn es sich bei der Beschuldigten um einen Mandanten handelt. (§ 55 StPO )

quote:<hr size=1 noshade>Und besteht die Möglichkeit, dass er bei Falschaussage oder dem Versuch, die Straftat zu vertuschen, seine eigene Lizenz als Rechtsanwalt verliert? <hr size=1 noshade>


Das kommt auf die Entscheidung des dann zuständigen Berufsgerichts an. Unmöglich ist es nicht.


-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Des weiteren steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu wenn es sich bei der Beschuldigten um einen Mandanten handelt. ([color=red]§ 55[/color] StPO) <hr size=1 noshade>


Vertipper?

§ 55 StPO (Auskunftsverweigerungsrecht) ist hier nicht einschlägig, es sei denn der Beschuldigte wäre ein Angehöriger [iSd. § 11(1)1 StPO ] des Anwalts.

Das Zeugnisverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts (Abs. 1, Nr. 3), bzw. eines Verteidigers (Abs. 1, Nr. 1) ergibt sich aus § 5 3 StPO. Es ist allerdings auf Tatsachen beschränkt die dem Anwalt/Verteidiger in dieser Eigenschaft anvertraut oder sonst bekannt geworden sind. Wenn er das Mandat erst nach der Fahrerflucht übernommen hat, kann er den § 53 StPO nicht ins Feld führen hinsichtlich der Fahrerflucht. Speziell würde es, wenn der Mandant ihm nach der Mandatserteilung anvertraut hätte, dass er die Fahrerflucht begangen hat, weil er zu dem Zeitpunkt z.B. unter Drogen oder Alkoholeinfluß stand. Zu diesem Punkt wäre das Zeugnisverweigerungsrecht gegeben.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Ist der Rechtsanwalt denn persönlich bekannt mit dem Geschädigten?

Wieso sollte er eine Falschaussage machen, wenn er sich selbst nur in Probleme damit bringen kann?
Hast Du denn Anlass dazu das zu glauben? Wenn der Rechtsanwalt ggf. vor Ort versucht hat, den Geschädigten zu beeinflussen, muss das ja nicht zwingend dazu führen. Vielleicht wollte er auch einfach nur helfen um weiteren großen Aufwand und Verfahren für die Beteiligten zu vermeiden.
Vielleicht hat er es auch nicht als Fahrerflucht aufgefasst, ist der Unfallverursacher denn weggefahren oder noch am Unfallort wieder erschienen?
Ich sehe keinen Grund warum der RA eine falsche Aussage machen sollte. Sind denn noch mehr Zeugen vor Ort gewesen?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marieanne
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

>Anzeige wegen Fahrerflucht: Rechtsanwalt als Zeuge
> Wieso sollte er eine Falschaussage machen, wenn er sich selbst nur in Probleme damit bringen kann?


Weil er selbst mit drin hängt, und daher hat der Zeuge (Rechtsanwalt) auch mehrfach versucht, zu verhindern, dass der Geschädigte überhaupt zur Polizei geht und den Schaden meldet. Der Vorfall sollte unter den Tisch fallen.
Es wäre daher noch zu prüfen, ob das Thema "Strafvereitelung" evtl. greifen könnte.

Der Unfallverursacher hatte sich damals wegen "Zeitdruck/Stress" o.ä. Blödsinn vom Unfallort entfernt und dem Zeugen (Rechtsanwalt) gesagt, dass er den Schaden ja melden könnte an den Geschädigten. Der Zeuge (Rechtsanwalt) hatte den Vorfall offenbar direkt als Bagatelle ("Kleinkram") heruntergespielt und als Nicht-Fahrerflucht einsortiert, sonst wäre der Unfallverursacher vielleicht gar nicht weggefahren, sondern hätte doch direkt die Polizei gerufen.

Da der Zeuge (Rechtsanwalt) jetzt im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Fahrerflucht befragt wird, muss er die Wahrheit sagen (es gibt noch einen 2. Zeugen).
Dadurch hat er allerdings eben selbst ein Problem "an der Backe", weil er dem Unfallverursacher ja damals offenbar gesagt hatte, es wäre alles völlig harmlos, und er würde als Informant fungieren und den Geschädigten informieren, sobald er ihn mal sieht.
Das ist dann auch nach knapp 1 Woche beiläufig endlich passiert.
Folglich könnte der Unfallverursacher wohl auch den Zeugen (Rechtsanwalt) belangen, da es wohl zu einer Verurteilung kommen wird.

Der Rechtsanwalt bekommt als Zeuge also definitiv Probleme:
Sagt er aus "Ja, es war Fahrerflucht" --> Ärger mit Unfallverursacher, weil er damals was anderes gesagt hat
Sagt er aus "Nein, es war keine Fahrerflucht" --> Ärger wegen Falschaussage mit der Polizei/Richter und was da noch alles mit dran hängt (Stichwort: eigene Rechtsanwaltszulassung)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Variante 3: "Im Nachhinein muss ich sagen, er könnte sich tatsächlich entfernt haben. Ich habe ihm aber gesagt, es sei keine Unfallflucht und ich würde mich bzgl. der Schadensregulierung kümmern".

Folge: keine falsche Aussage und ein schöner Verbotsirrtum beim Verursacher.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Es wäre daher noch zu prüfen, ob das Thema "Strafvereitelung" evtl. greifen könnte.


Dazu gehört aber schon ein wenig mehr als jemandem zu sagen, er müsse nicht unbedingt Anzeige erstatten.

quote:
Sagt er aus "Ja, es war Fahrerflucht" --> Ärger mit Unfallverursacher, weil er damals was anderes gesagt hat


Wieso, kann der Unfallverursacher denn beweisen, daß der Zeuge ihm etwas anderes gesagt hat? Klingt für mich nach einer astreinen Schutzbehauptung...

quote:
Sagt er aus "Nein, es war keine Fahrerflucht" --> Ärger wegen Falschaussage mit der Polizei/Richter


Falsche Rechtsmeinung ist keine justiziable Handlung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.228 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen