Anzeige wegen Drohung

27. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Waho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Drohung

Guten Abend liebes Forum Team,

mir ist heute was sehr Unangenehmes widerfahren, und zwar habe ich heute eine Anzeige wegen Drohung erhalten. Ich würde mich gerne kurz fassen aber leider ist es eine sehr lange Geschichte also fange ich einfach mal an. Ich habe mal Angefangen in einem Rewe zu arbeiten, dort hatte ich eine Auseinandersetzung mit einem anderen Mitarbeiter, keine körperliche Gewalt nur ein Wort Gefecht, dieser hatte mir zuvor deutlich zu verstehen gegeben das ich Ausländer bin und wurde sehr Beleidigend mit Sachen wie "Du kommst doch auch aus einem Drittland" und "Du wärst unserer Sprache gar nicht mächtig" vorher hatte dieser mit meinem Vater telefoniert und wurde zu ihm auch sehr Frech am Telefon. Im laufe des Arbeitstages ist die Situation eskaliert er sagte "Du Arbeitest nicht richtig machst alles falsch und hau hier jetzt ab und geh an die Kasse" dazu muss ich sagen ich war nur die Aushilfe zur der Zeit (Schüler) und war neu in dem Laden und wusste natürlich nicht immer genau wie ich alles richtig machen muss, anstatt mir zu helfen wurde dieser nur Ausfallend, darauf habe ich Ihm gesagt das ich mir das alles hier von Ihm nicht gefallen lassen muss un habe somit aus Überreaktion gekündigt.

Nun zum heutigen Tag. Dieser Mitarbeiter arbeitet jetzt im Nah Kauf was nicht weit von meinem Zuhause entfernt liegt, ich wollte nur Trauben kaufen und etwas Saft, während ich mir die Trauben anguckte und diese lediglich nur am Stiel angefasst habe, sagte er mir "Kann ich dir irgendwie helfen" darauf antworte ich das er ruhig bleiben soll und das ich mir nur die Trauben angucke, worauf er sagte "Ich solle die Trauben nicht so antatschen weil andere Kunden Sie auch kaufen würden" ich meine ich bin Kunde dann darf ich mir doch wohl die Trauben anschauen und aussuchen. Später an der Kasse sagte ich zu Ihm das wir uns kennen würden von damals, darauf hin antwortete er etwas total sinnloses und machte mich nur Aggressive, darauf zum meinem Problem weswegen er eine Anzeige erstattet hat, mir ist völlig bewusst das ich total überreagiert habe und ich bereue es unglaublich nach dem allem sagte ich zum ende hin zu Ihm "Ich wollte dich DAMALS umbringen" da er mich damals im REWE total außer mir gebracht hat und nun auch jetzt, ich sagte aber nicht "ich bring dich um" da er in der Anzeige steht ich hätte gesagt "Nach Ladenschluss bringe ich dich um" das habe ich niemals von mir gegeben, mir ist bewusst das "Ich wollte dich DAMALS umbringen" nicht viel besser ist oder sonstiges. Mein Strafregister ist komplett leer, ich habe noch nie in meinem Leben etwas verbrochen oder des gleichen getan es handelt sich wirklich nur um diesen Einzelfall, wie gesagt ich bereue diese tat und ich wünschte ich hätte das niemals gesagt ich hätte nicht gedacht das es direkt dermaßen eskalieren wird und es direkt so hingestellt wird als hätte ich ihm gedroht und gesagt das ich ihn umbringen würde. Ich bin kein Gewalttätiger Mensch normalerweise gehe ich solchen Konflikten sogar aus dem weg ich weiß nicht was heute in mich gefahren ist.

Nun meine frage was soll ich nun tun? Ich habe der Polizei die Sachlage geschildert und erklärt das dieser Mitarbeiter generell sehr unfreundlich ist und war, da ich auch nicht der einzige bin dem es mal aufgefallen ist. Dies rechtfertigt selbstverständlich nicht was ich gesagt habe dennoch könnte ich darauf plädieren das es mir leid tun würde und das ich es keinesfalls so gemeint habe und es nur aus Aggression ihm gegenüber geäußert habe das ich niemals zu solch einer Tat fähig wäre.
Dies habe ich auf einer Rechtsanwalt Seite gelesen und denke das es für diesen Fall zutrifft : "dass es sich bei der Äußerung des Angeschuldigten nur um eine „jugendliche Groß- und Wichtigtuerei" handelt, die dem „jugendlichen Übermut und somit den Antriebskräften der Entwicklung" entsprungen ist". Ich finde das es wirklich meiner Situation entspricht. Und dann noch das "Nicht jede Bedrohung ist eine Bedrohung im Sinne von § 241 StGB ".

Ich würde gerne weiterhin Straffrei leben, und hoffe wirklich das diese Anzeige fallen gelassen wird, im Endeffekt wird es ja auch Aussage gegen Aussage sein da soweit ich weiß dieser keine Zeugen angegeben hat. Und ich definitiv nicht das gesagt habe was er bei der Polizei angegeben hat, ich habe auch darüber nachgedacht eine Gegenanzeige zu erstatten das er mich schon damals auch mehrmals beledigt hatte nur sehe ich eigentlich von solchen dingen ab, und wüsste nicht ob es mir überhaupt helfen würde.
Wie sie sehen bin ich mit sowas total unerfahren und hoffe das am besten auch so bleibt ich werde niewieder mich so unüberlegt äußern, ich denke ich werde versuchen mir einen Anwalt dazu zu holen aber ich würde dennoch gerne Ihre Meinung hören und eventuell haben sie ein wenig beruhigende Worte für mich.

Ich bedanke mich im vor raus für die Antworten!

Grüße Waho



-- Editiert von Waho am 27.10.2017 19:07

-- Editiert von Moderator am 27.10.2017 19:27

-- Thema wurde verschoben am 27.10.2017 19:27

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich habe der Polizei die Sachlage geschildert Und die kam plötzlich woher? Der Vorfall hat sich doch erst heute ereignet - was genau geschah also danach? Der Teil fehlt komplett...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Waho):
und zwar habe ich heute eine Anzeige wegen Drohung erhalten

Einen Tatbestand namens "Drohung" gibt es nicht.
Was genau steht denn in dem Schreiben, da sollten § stehen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Einen Tatbestand namens "Drohung" gibt es nicht.
Was genau steht denn in dem Schreiben, da sollten § stehen?


Offenbar ist von dem Tatbestand der Bedrohung i. S. d. § 241 StGB die Rede...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo Waho,

das alles hat heute, bzw. gestern stattgefunden? Kam die Polizei direkt zum Nahkauf, oder wie kam es, dass Du am selben Tag als es passierte gleich mit der Polizei geredet hast?

Zitat:
"Nicht jede Bedrohung ist eine Bedrohung im Sinne von § 241 StGB ".


Das stimmt. Aber die Drohung mit Tötung ist eine Bedrohung auch im Sinne von § 241 StGB : Von daher wäre der Tatbestand durchaus erfüllt, wenn Du das gesagt hättest, was man Dir vorwirft.

Bei der Polizei hast Du ja offenbar bereits ausgesagt ?! Nur so zwischen "Tür und Angel" oder wurde ein Protokoll gemacht?

Wie alt bist Du aktuell? 21 oder älter? Bis einschl. 20 käme auch noch die Anwendung von Jugendrecht in Frage.

Letztendlich vermute ich, dass es auf eine Einstellung herauslaufen wird. Wenn nicht nach § 170(2) StPO (ggf. iVm. §§ 374 , 376 StPO ) dann sicherlich nach § 153 oder allenfalls § 153a StPO (oder -ggf.- der entsprechenden Vorschrift aus dem Jugendrecht, § 45 JGG )

1x Hilfreiche Antwort

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