Anzeige wegen Betrug Bitte um Hilfe

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503543-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige wegen Betrug Bitte um Hilfe

Hallo liebe Community,

Ich habe durch meine alte Arbeitsstelle eine Anzeige wegen Betrug bekommen.

Erstmal zu meiner Person, ich bin 25 Jahre alt und bin zu vor noch nie Polizeilich auffällig geworden.

Bei einem Telekommunikationsgeschäft, habe ich auch wenn ichs bereue Dummheiten gemacht. Ich habe Gelder eingenommen und in die Tasche gesteckt. Weil ich mich aber danach auch schlecht gefühlt habe, habe ich einigen Kunden auch das Geld zurückgegeben.
Irgendwann kam das natürlich raus. Mein Chef hat 1 1/2 Monatslöhne von mir einbehalten, dass er damit auch den Kunden das Geld wiedergeben kann. Ich hab da auch zugestimmt und meine Knapp 2000€ Lohn da gelassen.

Jetzt 2 Monate später kam die Anzeige wegen Betrug an.
Was habe ich jetzt zur erwarten ?
Werde ich in den Knast kommen ?
Ich habe davor noch nie in meinem Leben eine Anzeige bekommen.
Bin echt am Verzweifeln.
LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Was habe ich jetzt zur erwarten ? Werde ich in den Knast kommen ? Wie hoch war denn der Schaden? Sollten es nur die erwähnten 2.000 Euro sein, wird es wohl bei einer Geldstrafe bleiben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go503543-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut meinem Chef beläuft sich der Schaden bei 27000€ was ich jedoch nicht verstehe. Die Gelder die ich angenommen haben waren vielleicht 2000-3000€ Maximal

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Okay - dann empfehle ich dringend, sich einen Anwalt zu nehmen. Den müssen Sie natürlich bezahlen, aber straf- wie zivilrechtlich macht es einen gigantischen Unterschied, ob das nun 3.000 oder 27.000 Euro waren.
Jetzt 2 Monate später kam die Anzeige wegen Betrug an. D. h., die Polizei hat Ihnen geschrieben? Oder wissen Sie das bloß vom Ex-Chef?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
go503543-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Brief von der Polizei..
Muss ich denn mit einer Knaststrafe rechnen ?
Wie gesagt ich habe davor noch nie was gemacht

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Brief von der Polizei.. Gut - dann stimmt es und ist nicht bloß eine Behauptung vom Chef.
Muss ich denn mit einer Knaststrafe rechnen ? Bei 3.000 Euro nicht, bei 27.000 Euro schon viel eher.
Wie gesagt ich habe davor noch nie was gemacht Es ist völlig sinnfrei, das andauernd zu wiederholen - es genügt völlig, wenn Sie das einmal erwähnen... Stattdessen könnten Sie ja mal auf meinen Rat aus Antwort Nr. 3 eingehen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von go503543-93):
Ich habe Gelder eingenommen und in die Tasche gesteckt........beläuft sich der Schaden bei 27000€ was ich jedoch nicht verstehe. Die Gelder die ich angenommen haben waren vielleicht 2000-3000€ Maximal


Es mag ja sein, dass der jeweilige Kunde "nur" 100€ bei Ihnen lassen musste, Ihr Chef dafür nun aber Verträge bzw. Schadenersatzansprüche daraus an der Backe hat die das eigentliche ergaunerte Geld bei weitem übersteigt.

Es hängt also davon ab, in welcher Art die Betrüge stattgefunden haben.

Mit dem Anwalt kann man vielleicht auch noch etwas warten, bzw. es erstmal bei einer Akteneinsicht belassen, denn bisher sind die 27.000€ ja wohl auch nur vom Chef genannt worden.


-- Editiert von spatenklopper am 14.11.2018 15:37

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#7
 Von 
go503543-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kunden haben Rechnungen bezahlt, ich habe diese eingesteckt.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Stand im Schreiben der Polizei übrigens "Betrug" oder "gewerbsmäßiger Betrug"?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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