Anzeige wegen Beförderungserschleichung

5. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ladendiebin123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 34x hilfreich)
Anzeige wegen Beförderungserschleichung

Ihr Lieben,

ihr habts nicht leicht mit mir :) Ich hab vor kurzem eine Einstellung in einem Verfahren wegen Ladendiebstahls kassiert (gegen Geldauflage) und finde heute die Anhörung von der Polizei wegen Leistungserschleichung bei der DB im Briefkasten. Ich fahr echt gaanz selten schwarz ;) und der Vorfall im RE war so, dass ich mein Ticket am Automaten in der Bahn kaufen wollte, der war defekt: Gruß von der DB; ich dürfte nicht ohne Ticket einsteigen und der AUtomat im Wagen sei nur für die Fälle, in denen der außenautomat nicht ginge :( Das mag , ich hab mal die Beförderungsbedingungen gelesen, ja stimmen und ich muss auchdie 40 EUR hingeben.. aber das kanndoch keine Straftat sein, gegen Beförderungsbedingungen zu verstoßen.. Ich bin gleich auf der ersten Strecke (also vor der ersten Möglichkeit, auszusteigen, kontroliert worden,ich hatte bestimmt vor, an der nöchsten Station auszusteigen , karte draue0en zu kaufen und mit der nächsten Bahn weiterzufahren :P
Was meint ihr?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)



Als erstes zitiere ich mich mal selbst:

quote:

Hallo Ladendiebin123,

danke für die Chateinladung, aber wie in meiner Signatur zu sehen ist, "mache" ich hier nichts über PN (oder chat). Nicht böse gemeint, aber ich kriege so viele Anfragen, dass ich den ganzen Tag nichts anderes machen würde als zu chatten oder PN zu schreiben. Und aus Gleichbehandlungsgründen mache ich da halt bei keinem was.


Zur Sache an sich ist zu sagen, dass die Erschleichung von Leistungen eine Vorsatzat ist. Man muß also vorsätzlich die Bahn besteigen, in der Absicht das geforderte Fahrgeld nicht zu entrichten. Und nun müssen Sie halt die StA (bzw. erst mal die Polizei) davon überzeugen, dass Sie nicht vorhatten, das geforderte Fahrgeld nicht zu entrichten, sondern -selbstverständlich- eine Karte im Zug kaufen woillten, weil Sie aus dem Grund ....???!!!???@]{³{[²³...keine Karte vor dem einsteigen kaufen konnten.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Also ich mach das, wenn am Bahnhof keine Karte zu kriegen ist, aus purem Schiss immer so, dass ich den Schaffner von mir aus suche und veruche, bei ihm ein Ticket zu bekommen. Bisher ging das immer gut. Wie lief denn die Kommunikation mit dem Kontrolleur?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ladendiebin123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 34x hilfreich)

Ergebnis is da, macht mich nicht glücklich
Strafbefehl 15 Tagessätze a 45 EUR

blöde blöde blde.. lohnt ein Einspruch.... ?

LG
Lena

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

das kommt drauf an, ob Sie das Gericht überzeugen können - siehe Streetworkers Ausführungen. Haut denn die TS-Höhe hin, verdienen Sie also 1350 Euro netto?

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ladendiebin123
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 34x hilfreich)

ne, netto bin ich bei 1100

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

dann können Sie entweder isolierten Einspruch dagegen einlegen (bei 1100 netto dürften es nur etwa 35 Euro sein) - der wird dann ohne Verhandlung entschieden. Oder eben vollinhaltlichen Einspruch - dann wird verhandelt und es ist quasi alles drin, vom Freispruch bis zur Straferhöhung (Straferhöhung halte ich aber für unwahrscheinlich). Auch der Ihnen ja bekannte § 153a StPO ist gut möglich - der wird oft bei umstrittenen Strafbefehlen angewandt.

Gruß vom mümmel

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