Anzeige nach Schlägerei wegen schwerer Körperverletzung

16. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
erom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige nach Schlägerei wegen schwerer Körperverletzung

Hallo Forum,

vor etwa 8 Wochen war ich mit 2 Kumpels in der Stadt feiern. Als es heimwärts ging liefen meine Kumpels etwa 15 Meter vor mir und ich sah wie sie von 2 anderen belästigt wurden. Alss ich aufgeschlossen hatte standen wir rum und haben miteinander diskutiert als einer der anderen meinem einen Kumpel ins gesicht schlug. Ich bin dazwischen um ihm zu helfen und nach ca 20 Sekunden war die Sache wieder vorbei. Wir haben dann noch geguckt ob alles ok ist und so und sind dann gegangen, nur einer meiner Kumpels hatte den anderen noch zur Ambulanz gebracht, da er am Ellenbogen blutete (Platzwunde vom hinfallen während der Rangelei), dummerweise war da auch die Polizei und er hat ihnen unsere Namen gesagt.

Alle 3 (also einer meiner Kumpels und die 2 anderen) hatten etwa 1,5 Promille, mein Kumpel sagte was vorgefallen war, als sie Polizei die Aussage der anderen aufnehmen wollte sagte einer der beiden "Eigentlich war doch garnichts".
Mein anderer Kumpel und ich haben keinen Alkoholtest durchgeführt, wir waren auf dem weg richtung Bahnhof.

Etwa 2 Wochen nach dem Vorfall kam ein Schrieb, uns wird "schwere Körperverletzung" von der Staatsanwaltschaft (keine Anzeige von den "Geschädigten") vorgeworfen, einer hatte ne Platzwunde vom hinfallen, beim anderen bestand zu der Zeit der verdacht auf Nasen(bein?)bruch. Ob sich das bestätigt hat weiss ich nicht.
Natürlich haben die anderen ne andere Version der Geschichte, wie genau weiss ich nicht, wobei ich auch nicht weiss was geschehen war bevor ich zu ihnen aufgeschlossen bin. (da ich ja Anfangs etwas hinter ihnen gelaufen bin)

Nun meine Frage, was erwartet uns?


Gruß

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7 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32830 Beiträge, 17249x hilfreich)

Höchstwahrscheinlich wird Ihnen keineswegs schwere, sondern gefährliche KV vorgeworfen. Und irgendwelche Vorhersagen sind da unmöglich, zumal Sie das eigentliche Tatgeschehen ja überhaupt nicht beschrieben haben. Ob der Geschädigte Anzeige erstattet hat, ist übrigens völlig belanglos.

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#2
 Von 
erom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, es war gefährliche KV. Wie gesagt, das ganze ging maximal 20 Sekunden, mein Kumpel bekam ein Schlag ins Gesicht, viel um, ich ging dazwischen. Als ich mich umdrehte lag er mit dem anderen auf dem Boden und die schlugen auf sich ein, mein anderer Kumpel und ich haben sie dann getrennt. Das wars

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#3
 Von 
erom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Forum,

habe bisher (bis auf einen Schrieb in dem gefragt wurde ob ich die Tat zugebe, wo ich Nein angekreuzt und "Siehe bereits gemachte angaben" (Rat des Polizisten) draufgeschrieben habe) noch nichts weiteres gehört.
Der Vorfall selbst ist nun mehr als zwei Monate her, und der Schrieb mehr als einen Monat und ich bin ziemlich sicher dass die Staatsanwaltschaft hier bei weitem nicht so viel um die Ohren hat wie in anderen Großstädten.
Wie lange dauert sowas üblicherweise bis man da wieder was hört?
Sollte das Verfahren eingestellt werden, werden wir doch sicher benachichtigt, oder?

Grüße und Danke im voraus

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
und ich bin ziemlich sicher dass die Staatsanwaltschaft hier bei weitem nicht so viel um die Ohren hat wie in anderen Großstädten.


Woher wissen Sie das?

quote:

Wie lange dauert sowas üblicherweise bis man da wieder was hört?


Einige Wochen bis mehrere Monate

quote:

Sollte das Verfahren eingestellt werden, werden wir doch sicher benachichtigt, oder?


Ja

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
erom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
quote:und ich bin ziemlich sicher dass die Staatsanwaltschaft hier bei weitem nicht so viel um die Ohren hat wie in anderen Großstädten.

Woher wissen Sie das?


Statistiken. Denen kann man natürlich glauben oder man kanns sein lassen, aber andere Quellen gibt es leider nicht :)

Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Statistiken.


Ach so, na dann ...:)


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
erom
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja: Das Verfahren wurde am 16.09. eingestellt.

gruß

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