Anzeige erhalten, Diebstahl und Betrug

5. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2009 22:37:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Anzeige erhalten, Diebstahl und Betrug

Hallo, nach Stundenlangem suchen im Internet, wurde mir langsam schwindelig, was ich alles gelesen habe.
Vielleicht kann mir ja hier jemand das alles auf Deutsch erklären.

Ich habe dieses Jahr ein bischen über die Stränge geschlagen und bin leider straffällig aufgefallen.

Im Februar begang ich einen Diebstahl, den ich nach vollendung wieder gutgemacht habe. Ob das Verfahren eingestellt wurde, weiß ich nicht, habe noch nichts gehört.
Soll aber zur Anzeige gekommen sein.

In meiner ersten Anzeige vom 13.05.2008,geht es um Kraftstoffdiebstahl nach § 242 STGB.
Ich hatte dem Kassierer die Betankung nicht angegeben und bin danach einfach weggefahren.
Schaden wurde bezahlt.
Auf dem Anhörungsbogen habe ich den Vorwurf zugegeben.

In der zweiten Anzeige vom 01.09.2008 geht es um
Tankbetrug nach § 263 STGB.
Ich bin einfach nach dem Tanken wieder eingestiegen und bin abgehauen.
Bekam dann doch Angst und habe drei Tage später bei dem Pächter meine Tat eingestanden, mich entschuldigt und bezahlt.
Am nächsten Tag habe ich mich bei der Polizei, welche dieses bearbeitet, vorgestellt und ebenfalls mein Vergehen geschildert und eine Aussage gemacht, in der ich alles zugab und mich einsichtig zeigte und auch sagte daß ich alles bereue.
Auf die Frage warum, hatte ich eine Schutzbehauptung angegeben, welche er zwar aufschrieb, aber ich bin der Meinung, daß er mir das nicht geglaubt hat, weil mehrmals betont wurde, das ein Video vorhanden ist.
"Vor mir stehendes Fahrzeug ist beim Anfahren gegen meins gestoßen, ich wollte den Fahrer zur Rede stellen und habe deshalb nicht gleich bezahlt."

Mir wurde noch gesagt, daß es sich positiv auswirkt, da ich mich selber gestellt habe.

Nun würde ich gerne erfahren, womit ich rechnen könnte.
Ich habe unheimliche Angst, vor dem Ausgang und einem Urteil.
Im STGB wird von hohen Geldstrafen, Haft und Vorstrafe gesprochen.

Ich bin 30 Jahre,Verheiratet ohne Kinder,keine Schulden und Selbstverdiener.
Vorstrafen habe ich keine.

Danke schon mal für Eure Bemühungen.

-----------------
"sonny"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Sofern die Verfahren nicht nach § 153a gegen Zahlung einer Geldbuße an eine gemeinnütizige Eonrichtung oder die Landeskasse eingestellt werden.

Würde ich auf Strafbefehl, oder eben Hauptverhandlung tippen. Hier würde dann wohl auch eine Geldstrafe im bereich 30-90 TS ausgeurteilt werden. Den Tagessatz können Sie sich errechen indem Sie Ihr Netto durch 30 teilen. (2400 Netto / 30 Tage 80,- a 60 Tagessätze = 4800€ Geldstrafe. Geldstrafen bis 90 TS werden nicht in das Polizeiliche Führungszeugnis eingetragen, und damit dürfen Sie sich als nicht vorbestraft bezeichnen.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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#2
 Von 
guest-12328.12.2009 22:37:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt wird die Angelegenheit etwas merkwürdig.

Am Freitag bekam ich einen Anruf von dem Polizisten, bei dem ich die Aussage gemacht habe, ob ich kommende Woche nochmals vorbeikommen könnte.
Er hätte noch einige Fragen.

Einen freien Nachmittag oder Vormittag lehnte er ab, ich soll mich Montag bei ihm melden, wann ich meinen freien Tag habe, dann machen wir für morgens ein Termin.

Wieso einen ganzn Tag?
Bei einigen Fragen reicht doch auch ein paar Stunden.
Oder kann das etwa noch irgendetwas anderes bedeuten?



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"sonny"

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