Anzeige bei Staatsanwaltschaft

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)
Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Hallo....

Hatte im anderen Beitrag gelesen, das Strafanzeigen nicht zurückgenommen werden können, nun hier auch meine Frage dazu:

Ich hatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrug gestellt.
Später schickte ich der Staatsanwaltschaft ein Schreiben, das ich diese Anzeige aus persönlichen Grunden zurückziehen möchte, da ich einfach Ruhe haben wollte.
Inzwischen bereue ich das Rücknahmeschreiben.

Ich hörte nichts weiter.

Verfolgt die Staatsanwaltschaft den Fall nun trotzdem weiter ?

Wäre dankbar für Eure Antworten

Bantam

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Verfolgt die Staatsanwaltschaft den Fall nun trotzdem weiter ?"

Das hängt uU von der Höhe des durch den Betrug entstandenen Schadens ab: Sofern dieser sehr niedrig (Anhaltspunkt: Unter € 50,00) war, handelt es sich nach §§ 263 IV, 248a StGB um ein sog. relatives Antragsdelikt - und da Sie einen StrafANTRAG zurückziehen können, würde die StA das Verfahren dann vermutlich einstellen.

Sofern der Schaden aber über der og Grenze liegt, handelt es sich um ein Offizialdelikt - dh die StA MUSS ermitteln und ggf. anklagen (sog. Legalitätsprinzip).

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die erste Antwort.

Es geht um über 7000 Euro dazu Heiratsschwindel inclusive....Dann entnehme ich das die Anzeige weiterverfolgt wird ?

Wäre ja schön.

Bantam

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

das sehen Sie richtig.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Genau so ist es!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

VIELEN DANK AN EUCH

Da bin ich ja innerlich froh, das es weiter verfolgt wird.

Bantam

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
M.Fg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gruß in die Runde!

eure Diskussion ist ja schon ne Weile her,
hab aber ähnlich gelagerten Fall erlebt.
Person kennengelernt im Gespräch, telefoniert,eine Woche später kam eine SMS mit Abfrage, so nach dem Motto:".hab mich finanziell übernommen, brauch bis in 4 Tagen 5-stellige Eurosumme, um Bankinstitut zu beruhigen,
und aus den Miesen zu kommen,
Soll ich Bankverbindung schicken?..,
zahl das Geld zurück-kann aber keinerlei Sicherheiten bieten..."

Nun meine Frage:
wär das ein Fall für die StA ?
was könnte Sie noch an Tatsachen(SMS etc.)
für eine Verdachtserhärtung verlangen ?

M.Fg

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Da ist bislang noch nichts strafbares zu erkennen. Im Gegenteil, der sms-Versender teilt doch von Anfang an mit, dass er zahlungsunfähig ist. Dann weiß doch der Empfänger schon vorher, dass er das Geld möglicherweise nicht wiedersieht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
M.Fg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gruß erstmal,

es gibt nur eine Aussage über einen Minussaldo bei der Bank und ein angebliches Schamverhalten, um nahestehende Angehörige anzufragen.
es gibt mündliches Versprechen für zeitnahe (4 Monate)Rückzahlung des Geldes.
D.h. mögliche Skepsis wird versucht gering-zuhalten.
momentane geldwerte Sicherheiten werden nicht eingeräumt, aber Zurückzahlg beteuert
Ergo, falls Derjenige weis, daß er das Geld eh nicht zurückzahlen will, wär das Ganze doch im Bereich eines Betruges.
es gibt ein typisches "Daraufeingehen-Interessensteigerungsverhalten", das Interesse flacht ab, wenn sich die Geldaussichten verringern.
Dieser Kommunikationsprozeß dauert seit 5 Wochen.
Aufgrund des näheren Arbeitsumfeldes, zum Zwecke eines zeitweisen Hinzuverdienstes,
(ortsungebundenes Animationsgewerbe), hege ich sogar den Verdacht einer Masche mit mehr als einer beteiligten Person.

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