Hallo,
am 14.9.2010 wurde meinem Anwalt ein Strafbefehl gegen mich zugestellt, datiert auf den 11.9.2010. Am 18.9.2010 besprach ich mit ihm telefonisch den Sachverhalt und gab ihm den Auftrag Einspruch dagegen einzulegen. Dies bestätigte er mir am folgenden Tag per Mail.
Der Einspruch wurde von ihm am 26.9. an die Staatsanwaltschaft per Post losgeschickt.
Nun erhielt ich eine Nachricht der Staatsanwaltschaft, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist, da ich keinen Einspruch eingelegt hätte.
Meine allgemeinen Fragen dazu:
Besteht eine Haftung des Anwaltes, da er den Einspruch nicht rechtzeitig losgeschickt hat?
Für was würde der Anwalt gegebenenfalls haften - für die, im Strafbefehl angegebene Geldstrafe?
Muss ich Rechnungen von meinem Anwalt begleichen, obwohl er einen Fehler begangen hat?
Vielen Dank im Voraus,
Florian
-- Editiert am 27.10.2010 23:12
-- Editiert am 27.10.2010 23:13
-- Editiert am 27.10.2010 23:14
Anwalt versäumt Einspruchsfrist gegen Strafbefehl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das kann dein Anwalt "reparieren", Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen o.ä.
Das soll er sich überlegen, dafür bezahlst du ihn ja.
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Danke für die schnelle Antwort. Werde morgen mit ihm telefonieren. Sollte eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich sein (der Brief ist ja anscheinend nicht rechtzeitig eingetroffen), bestünde dann eine Haftungspflicht des Anwalts?
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Der Witz der Wiedereinsetzung ist gerade, dass dann irrelevant ist, dass der Brief zu spät/gar nicht ankam. Anwälte haben da so ihre Standardentschuldigungen, klappt schon.
Rein theoretisch: Es würde dir schwerfallen einen Schaden nachzuweisen. Extrem: Du bist unschuldig und hast dennoch mangels Einspruch den Strafbefehl kassiert. Jetzt müsste also der Zivilrichter attestieren, dass der rechtskräftige Strafbefehl eigentlich nicht hätte beantragt werden dürfen und deinen Anwalt dazu verurteilen, dir die Geldstrafe zu erstatten. Chance = 0
Denkbar, dass die errechenbare Höhe der TS reduziert wird, das könnte auch das Zivilgericht prüfen, hier wäre ein Regress denkbar. Aber dazu wird es wie gesagt nicht kommen.
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