Mal angenommen... Jemand (J) hat seit geraumer Zeit massive Probleme mit drei Personen - A, B und C. Als die drei einfach keine Ruhe geben, entschließt sich J bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Anzeige gegen A, B und C zu erstatten. Das ist jetzt gut fünf Wochen her. J hat von den Staatsanwaltschaften bisher noch nichts gehört. Nicht einmal ein Aktenzeichen oder ob überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden/wurden. Wie lange dauert es "üblicherweise", bis man von einer Staatanwaltschaft etwas über den Gang der Dinge hört bzw. liest?
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Antwort von Staatsanwaltschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wegen welcher Straftat wurde denn Strafanzeige gestellt?
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Was für eine Straftat das war spielt keine Rolle, bei Anzeigeneingang wird auch ermittelt.
Allerdings kann es sein, wenn die wichtigeres zu tun haben, das die Akte auch mal 3 Mon. auf WV gelegt wird.
Besser ist es ohnehin, Anzeigen bei der Polizei zu machen, dann braucht die StA die Akte nicht hin und her zu schicken.
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
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Die Staatsanwaltschaft kann Verfahren auch einstellen ohne
den Anzeigensteller davon in Kenntnis zu setzen.
Bei de erstattung von einer Strafanzeige sollte man sich immer die Tagesbuchnummer der Polizei geben lassen oder das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft anfordern (für Rückfragen).
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J hat sich entschieden, direkt die StA anzuschreiben, weil der Sachverhalt bisschen komplex ist und er daher glaubte, es besser selbst schriftlich zu fixieren, als es vor Ort bei der Polizei zu erläutern und von dieser niederschreiben zu lassen.
In den Anschreiben an die StA hat er u. a. um Mitteilung des jeweiligen Aktenzeichen gebeten. Bisher ist aber nix gekommen. Naja... Dann wird J wohl noch ein wenig zuwarten und dann mal nachfragen.
Danke für die Rückmeldungen!
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quote:
hat sich entschieden, direkt die StA anzuschreiben, weil der Sachverhalt bisschen komplex ist und er daher glaubte, es besser selbst schriftlich zu fixieren, als es vor Ort bei der Polizei zu erläutern und von dieser niederschreiben zu lassen.
Und deshalb muss der StA die Akte wieder zurück an die Polizei schicken, oder was meinst du wer ermittelt?
Einen "komplexen Sachverhalt" kann man auch bei der Polizei erklären bzw. zu Protokoll geben!
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