Antwort der Staatsanwaltschaft

22. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
muenzen
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)
Antwort der Staatsanwaltschaft

ich wollte mal wissen, ob in jedem Fall von der Staatsanwaltschaft eine Mitteilung kommt, wenn eine Anzeige vorliegt, unabhängig davon ob es eingestellt oder weiterverfolgt wird, oder ob es sein kann das dies still und heimlich eingestellt wird?

Wäre schön wenn jemand hierzu was sagen könnte!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es kann still und heimlich eingestellt werden.

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#2
 Von 
muenzen
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok danke, habe ich befürchtet!

Ab wann sollte man denn mal nachfragen? Ungefährer Zeitraum!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

§ 170 StPO
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Maßgeblich ist Absatz 2. Da Sie anscheinend Kenntnis von dem Verfahren haben, können Sie erstmal abwarten. Es kann schlichtweg nicht vorher gesagt werden, wie lange ein Verfahren dauert.

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#4
 Von 
muenzen
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie lange das Verfahren dauert, ist mir letzten endes egal, das Verfahren wurde am 30.07. von der Staatsanwaltschaft Portsdam an die Staatsanwaltschaft Mainz übergeben, dementsprechend könnte das ganze bereits am 01.08. still und heimlich eingestellt worden sein ohne das ich hierüber eine Mitteilung bekommen hätte, deshalb die Frage! Sind mitlerweile schon an die 7 Wochen her!

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ach so. Das ist kein nennenswerter Zeitraum. Wenn es zum Beispiel um Ebaybetrug geht werden erstmal die Verfahren gesammelt. Außerdem wir die StA Mainz erstmal ihre Zuständigkeit prüfen.

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