Anklageschrift der Staatsanwaltschaft

3. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Rolfi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft

nun ist es soweit.
sie erinnern sich! ich hatte bereits geschildert, dass ich bei obi erwischt wurde wie ich zwei, drei packungen akkus in die jackentasche gesteckt und an der kasse vergessen hatte, diese wieder herauszunehmen und zu bezahlen. Noch einmal der Hintergrund: ich bin 100% schwerbehindert (20 jahre Parkinson - wie Cassius Clay und der Papst) kann oft Gegenstände nicht lange festhalten und habe ein Gedächtnis wie ein Sieb! Aussderdem bin ich schwerer Pflegefall, angewiesen auf Rund-um-die-Uhr-Betreuung und habe ausser einetr winzigen Rente kein Einkommen.
Der Detektiv gab sich nicht als solcher zu erkennen, sondern drehte mir bei meiner Gegenwehr sofort den Arm herum und warf mich zu Boden, wobei ich furchtbar in Panik geriet. Im weiteren Verlauf wurde ich derart bedrängt und erniedrigt, mit dem Kopf gegen den Betonboden geknallt, mit "Du A*loch, Sau, Dre**sau usw. tituliert und kann mich nicht mehr genau an dieses Handgemenge erinnern.
Nun wird mir also Diebstahl vorgeworfen, was unsinnig und nicht zutreffend ist! Ich hatte zu keiner Zeit vor, mir ingendwelche Dinge widerrechtlich anzueignen, ausserdem in Tateinheit Körperverletzung. Auch das ist unzutreffend. Ich hatte mich zwar gewehrt, weil ich an eine Art Überfall glaubte, aber niemals aktiv einen der drei Männer, die mich misshandelten, angegriffen. Im Gegenteil: ich hatte diese mehrfach angefleht, mich doch aus der harten Umklammerung zu entlassen, da ich nur noch japste und kaum Luf bekommen hatte. Ich hätte dabei auch zu tode kommen können.
Ich werde nun Zeitungsanzeigen aufgeben und nach Zeugen zuchen, denn es standen einige Leute herum, die das Geschehen beobachtet hatten, nachdem ich laut um Hilfe rief.

Was kann ich noch tun?

Ab wann sollte ich mir einen Anwalt/Strafverteidiger nehmen?

Wie soll ich mich weiter verhalten?

Soll ich dem Staatsanwalt schreiben, und meine Aussage bei der Polizei nocheinmal vertiefen und ihn evtl. auffordern, die Sache einzustellen?

Gruss

Rolfi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rolfi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja - noch etwas:

der Vorwurf des "räuberischen" wurde fallen gelassen!

Rolfi

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rolfi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und noch ein Zusatz:

der Staatsanwalt schreibt in der Anklageschrift, dass ich Strafanzeige gegen die drei Herren gemacht hätte, was aber garnicht zutrifft....

Rolf

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend "Rolfi",

sollten Angaben in der Anklageschrift des Staatsanwaltes inkorrekt sein, so sollten Sie diesen darauf aufmerksam machen. Dieses sollte schriftlich geschehen. In diesem Schreiben können Sie natürlich auch um eine Einstellung des Verfahrens gemäß §§153 , 153a StPO bitten.

Wenn Sie Ihre Aussage gemacht haben, dann warten Sie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab. Wenn gegen Sie ein Strafbefehl verhängt werden sollte, und Sie fest davon überzeugt sind, dass dieser den Umständen des Falles nicht gerecht wird, und dieses auch begründen können, so können Sie Einspruch einlegen.

Einen Strafverteidiger können Sie dann in dem Zeitpunkt nehmen. Natürlich können Sie dies bereits auch schon vorher.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo "Rolfi",

ich schließe mich der Meinung meines Kollegen an und meine sogar, dass es in diesem Fall besonders empfehlenswert wäre, einen Anwalt einzuschalten. Stichwort: Waffengleicheit :)

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben." (Quelle unbekannt)

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