Hallo
ich habe einige Fragen.
Heute habe ich eine Anklageschrift vom jugendgericht bekommen,wg. ec kartenbetrug/diebstahl und schulden.
Ich verstehe nur die hälfte die da drin steht.Es steht drin das ich mir einen Verteidiger nehmen darft.aber ich kann mir gar keinenLeisten?
was habe ich jetzt zu tun.das hauptverfahren soll eröffnet werden.bekomme ich dann wieder post?es stand nichts drin,ausser die anklage!
kann ich eine freiheitsstrafe bekommen?zu dem tatzeitpunkt,war ich 19 jahre alt.war danach auch in phychatischer behandlung und hab mein leben jetzt gut im griff.
ist ein verteidiger empfehlenswert?
zudem stand drin,das auf besonderem intresse das verfahren öffendlich geführt werden soll!was heisst das genau?
hoffe man kann meine fragen beantworten.
Anklageschrift - ist ein Verteidiger empfehlenswert?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ihre Angaben sind sehr unpräzise. Ggf. ist das Gericht der Auffassung, daß Ihnen, warum auch immer, ein Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen ist.
Sie haben nunmehr Gelegenheit Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens zu machen. Wenn das Gericht eröffnet, wird Ihnen das per Beschluß mitgeteilt. Ferner wird Ihnen der Termin der Hauptverhandlung mitgeteilt. Sie bekommen also noch einmal Post vom Gericht. Angaben zum Strafmaß sind nicht möglich.
Einwände?
Was muss ich da machen?
Wenn ich mich schuldig spreche?
kommt es dann auch zur hauptverhandlung?
Sorry,ich habe keine Ahnung wie so etwas abläuft!
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--- editiert vom Admin
Nein,es ist vom Amtsgericht/Jugendgericht!
Was ist das Jugendschöffengericht?
Was kostet mich das,wenn ich zum Anwalt gehe?
Danke für die schnellen Antworten
--- editiert vom Admin
Es steht halt in der Anklage drin das es mir frei steht einen Verteidiger zu besorgen.
Es steht auch nichts drin ob Jugendstrafrecht angewendet werden soll.
Aber ich denke mal schon,da ich zum Tatzeitpunkt gerad 19 geworden war.
--- editiert vom Admin
Habe damals die ec karte einer freundin geklaut und hab eingekauft/geld abgehoben.diese hatte mich dann angezeit.kurze zeit später bekam ich einen anruf von der kriminalpolizei und ich solle doch eine erklärung schriftlich hinschicken.das habe ich dann auch gemacht.das war vor 2 jahren.
und jetzt habe ich halt diese vorladung bekommen wo ich aber noch zusätzlich wg betruges(ware gekauft,konnte aber nicht zahlen) angeklagt bin
--- editiert vom Admin
der schaden mit der ec karte betrag 130o euro.
zu dem zeitpunkt war ist 19.jetzt bin ich 21.
ich bin schon dabei ware abzuzahlen,aber da ich in der ausbildung kann ich nicht alles bezahlen
--- editiert vom Admin
denke nicht das das möglich ist.
arbeite schon tagsüber und nachts auch noch und das reicht mal so für fixkosten und ein paar ratenzahlungen.
was ist denn das beste was ich jetzt machen kann?
sie merken ja,das ich keine ahnung habe.also ist es sinnvoll das ich mir doch einen amwalt nehme?!
--- editiert vom Admin
vorbestraft bin ich nicht.
beim zweiten beläuft sich der schaden auf ca. 500 euro.
--- editiert vom Admin
Zuchtmittel?
Sozialstunden oder so etwas?
Vielen dank für Ihre Hilfe
--- editiert vom Admin
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