Anklage wegen tank betrug

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
suppentopf
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Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)
Anklage wegen tank betrug

Hallo

Wie in diesem forum

http://www.123recht.net/tankbetrug-angeblich-__f491536.html

Wurde ich wegen angeblichen tank betrug angeklagt. Habe 1 Woche Zeit mich zu äußern . Ich weiß zu 100 Prozent das ich bezahlt habe. Es geht um 10.01 €
Mir hat man als Beweis 2 Fotos geschickt, wo ich am tanken war und wo ich an der Kasse stand und meinen Portmonee in der Hand hielt . Ich habe das Video das den bezahlt Hergang filmt angefordert aber leider nicht gesehen . Die Polizei wo ich meine Aussage gemacht habe hat auch kein Video gehabt .jetzt werde ich angeklagt . Als Zeuge ist der Kassierer vorgeladen und ich als angeklagter

Vergehen des Betruges nach 263 Abs. 1 Abs. 4, 248a STGB

was heisst : einlassung d. Angeschuldigten Bl 18 d A,?

Was kann ich machen ?Anwalt kann ich mir nicht leisten . Bekomme ich von gericht einen gestellt? Wenn es blöd läuft und der Richter mir nicht glaubt muss ich dann die gericht kosten auch tragen ?

Was könnte im schlimmsten Fall für eine Strafe kommen?

Gruß

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22 Antworten
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#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
einlassung d. Angeschuldigten Bl 18 d A,?


das bedeutet Ihre Aussage zu dem Sachverhalt ist auf dem Blatt 18 der Akten festgehalten.

Zitat:
Was kann ich machen ?Anwalt kann ich mir nicht leisten . Bekomme ich von gericht einen gestellt?


Nein, sofern Sie nicht erheblich vorbelastet sind und mit bspw. einer offenen Bewährung insgesamt eine Freiheitsstrafe von mehr einem Jahr oder mehr droht, dann liegt kein notwendiger Fall der Verteidigung im Sinne des § 140 StPO vor und Sie bekommen keinen Pflichtverteidiger beigeordnet.

Zitat:
Wenn es blöd läuft und der Richter mir nicht glaubt muss ich dann die gericht kosten auch tragen ?


Ja, so sieht es rechtlich aus. Im Falle einer Verurteilung tragen volljährige Angeklagte die Kosten des Verfahrens, sowie die eigenen Kosten (sofern vorhanden).

Zitat:
Was könnte im schlimmsten Fall für eine Strafe kommen?


Wenn Sie nicht strafrechtlich vorbelastet sind, dann könnte man hier auch über eine Einstellung gegen eine Auflage nach § 153a StPO nachdenken. Diese können Sie dann in der Hauptverhandlung vorschlagen. Voraussetzung ist in der Praxis jedoch i. d. R., dass Sie die Schuld einräumen. Unter gewissen Umständen, vor allem, wenn die Beweislage erdrückend ist, kann das sinnvoll sein, auch wenn man nicht schuldig ist. Dadurch erspart man sich die Verfahrenskosten, außer die eigenen, sofern man einen Anwalt beauftragt hat (hier sowieso nicht der Fall) und auch das Bundeszentralregister bleibt sauber, was bei manchen Jobs (Tätigkeit in Sicherheitsbereichen wie Bundeswehr, Flughafen usw.) von elementarer Bedeutung sein kann.

Da hier ein Zeuge, der Kassierer vorhanden ist, welcher offensichtlich kein erkennbares Interesse daran hat, Sie fälschlicherweise zu belasten, sieht es hinsichtlich der Beweislage ziemlich schlecht für Sie aus. Ich könnte mir gut vorstellen, dass er Kassierer aussagen wird, dass Sie kein Geld hatten, zu bezahlen und auch sonst keine Bemühungen gemacht haben, den Betrag zu begleichen (Hinterlegung von Pfand, um zum Geldautomaten zu fahren, um zu bezahlen, Ausweiskopie in Verbindung mit Zahlung per Überweisung oder Ähnliches.)

Sollte ein Verurteilung erfolgen, so würde diese, sofern Sie, wie erwähnt, nicht strafrechtlich vorbelastet sind, wohl eine Geldstrafe von 15-30 Tagessätzen umfassen.


Grüße
PP

-- Editiert von PP9325 am 07.01.2016 18:49

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#2
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Danke für Ihre Antworten. Nein habe nichts offen das was offen war ist geklärt . Ich denke mal das der Kassierer sich das Geld eingesteckt hat

Was kostet so eine Gerichtsverhandlung ?habe keine Lust für etwas wasch nicht getan habe bestraft zu werden . Kann ich verlangen das dass Video bei Gericht vorgespielt wird? Oder habe ich da kein Recht zu?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Nein habe nichts offen das was offen war ist geklärt .


Strafrechtliche Vorbelastungen, gleich welcher Art, wirken sich jedoch in aller Regel auf das Strafmaß aus.


Zitat:
Was kostet so eine Gerichtsverhandlung


Die Kosten des Verfahrens in diesem Fall dürften sich nach nach § 3 Abs. 2 GKG i. V. m. Anlage 1 Teil 3 Abschnitt 1 Nr. 3110 auf 140,00 EUR belaufen. Dazu kommen die Auslagen der Zeugen, hier des Kassierers.


Zitat:
Kann ich verlangen das dass Video bei Gericht vorgespielt wird? Oder habe ich da kein Recht zu?


Wenn ein solches Video existiert, dann ist es auch als Beweismittel in die Hauptverhandlung einzuführen, wenn es zur Wahrheitsfindung beiträgt. Andernfalls kann das Gericht im Falle einer Verurteilung diese nicht auf ein solches Video stützen, wenn es nicht im Rahmen der Beweisaufnahme eingeführt wurde.


Grüße





-- Editiert von PP9325 am 07.01.2016 19:12

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#4
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Kann ich morgen schriftlich beantragen das dass Video eingeführt wird? Falls es nicht passiert ist ?

Wurde 2003 oder 2007 wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt

2013 wegen fahren ohne fahrerlaubnis

Und ca 2013 wegen sozialeistung zur Geldstrafe. A

Aber alles schon abbezahlt

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann ich morgen schriftlich beantragen das dass Video eingeführt wird? Falls es nicht passiert ist ?


Sie können das Gericht natürlich auf dieses Video hinweisen und beantragen, dass dieses als Beweis in die Hauptverhandlung eingeführt werden soll. Jedoch dürfte das Gericht bereits, sofern dieses Video vorhanden ist, dies im Rahmen der Amtsaufklärungspflicht veranlassen.
Jedoch sollten Sie sich nicht zu Arg auf die positive Wirkung des Videos verlassen. Die Staatsanwaltschaft kennt dieses Video, sofern es dort als Beweismittel vorgelegt wurde schon und hätte, wenn das Video Sie ganz offensichtlich entlastet keine Anklage erhoben, sondern das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.


Zitat:
Wurde 2003 oder 2007 wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt

2013 wegen fahren ohne fahrerlaubnis

Und ca 2013 wegen sozialeistung zur Geldstrafe. A


Die erste aufgeführte Verurteilung wegen Betrug dürfte nicht mehr im BZR vorhanden sein, sofern die Geldstrafe nicht mehr als 90 Tagessätze umfasste.

Die Taten aus 2013 sind jedoch schon noch im BZR vorhanden und können das Strafmaß im Falle einer Verurteilung unter Umständen noch etwas heben.


Grüße

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#6
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Das sind ja schöne Aussichten. Aber ich bin mir 100 pro sicher bezahlt zu haben warum sollte das Video evtl was anderes ergeben ? Ok man weiß nicht ob das Video noch existiert aber denke mal die Tankstellen heben sowas auf?!?!

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#7
 Von 
guest-12309.03.2016 21:32:27
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 32x hilfreich)

Eieieieiei......Sie hat es im Leben echt schwer erwischt wenn man sich Ihre Beiträge und andere Threads welche Rückschlüsse auf Ihren Lebenslauf lassen so ansieht.....

- Ihr Chef zeigt Sie zu Unrecht wegen Betrug an
- Inso wird Ihnen zu Unrecht versagt
- Sie haben zu Unrecht von Ihrem Vermieter eine Abmahnung erhalten
- Die Arge hat Ihnen zu Unrecht die Bezüge eingestellt.
- Dein Konto wurde zu Unrecht gepfändet
- Sie musste zu Unrecht einen Bußgeldbescheid wegen Parkens auf einem Behindertenparkplatz zahlen.


Am besten wäre es für Sie, wenn Sie die ganzen Threads von sich ausdrucken und mit zur Gerichtsverhandlung nehmen, damit der Richter sieht wie viel Unrecht Sie bisher in Ihrem Leben erleiden mussten.

Das hilft dem Richter sehr viel sich ein Bild von Ihnen zu machen um so entscheiden zu können, ob Ihnen hier erneut Unrecht passiert!

-- Editiert von blatt235 am 07.01.2016 19:59

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#8
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Als sehr schönes Beweismittel könnten Sie den Beleg vorlegen oder bei Kartenzahlung einen Kontoauszug. Das wirkt sich immer positiv aus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Als sehr schönes Beweismittel könnten Sie den Beleg vorlegen oder bei Kartenzahlung einen Kontoauszug. Das wirkt sich immer positiv aus.


Er hat bar bezahlt. (siehe anderer Thread)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Hilfreich wäre es ja schon, wenn Sie den Sachverhalt hier genau so schildern würden wie in dem anderen Thread. Wenn ich diesen anderen Thread richtig verstanden habe, dann ist völlig unstreitig dass Sie bezahlt haben. Warum standen Sie wohl auch sonst an der Kasse? Nur um den Kassierer zu grüßen?

Problematisch ist die Frage, was Sie bezahlt haben. Der Kassierer gibt an, dass Sie nur irgendeinen anderen Krempel bezahlt haben, der deutlich hinter dem Tankwert zurückgeblieben ist. Das Video würde also zweifelsfrei einen Bezahlvorgang zeigen. Zu Ihrer Entlastung hilft das aber nur, wenn dort auch genauestens zu sehen ist, welcher betrag über die Theke huscht. Man kann erstmal bwezeifeln, dass die Aufnahme so hochauflösend ist.

Auch im Übrigen sieht die Sache in meinen Augen nicht so wahnsinnig glücklich aus. Sie beschuldigen den Kassierer des Betrugs, der Unterschlagung oder der Untreue. Zusätzlich wollen Sie jetzt noch anführen, dass der Mann vorsätzlich falsch aussagt und sich einer falschen Verdächtigung bzw. uneidlichen Falschaussage schuldig macht. Das alles für knappe 10 Euro? Wenn der Mann bisher jahrelang unauffällig gearbeitet hat, dann könnte man durchaus bezweifeln, dass der plötzlich diese kriminelle Energie aufbringt und seinen Job riskiert. Sie selber hingegen waren schon mehrmals des Betruges verdächtigt.

Auch die weiteren Umstände sind für mich nicht so wahnsinnig überzeugend und gegen Ihr Schuld sprechend. Insbesondere das Argument, dass Si mit so wenig Benzin sowieso nichts hätten anfangen können, ann man vor gericht ja nur als schlechten Scherz werten. Sie können auch keinen Tankbelgen vorlegen. Und Sie geben selber an, an diesem Tag einmal auf dieser Höhe der Autobahn in der (oder einer) Tankstelle gewesen zu sein und dort nur Kleinkram bezahlt zu haben. Besonders irrtierend finde ich, dass Sie sich nun nicht sicher sind, in welcher der Tankstellen (bzw. ob auf der Hin- oder Rückfahrt) Sie getankt haben. Meiner Sichtweise nach können Sie sich dann auch nicht so sicher sein, dass Sie bei diesem Mann fürs Tanken bezahlt haben und dass dieser Mann folglich lügt.

Zitat:
Habe Foto bekommen wo ich tanke und an der Kasse stehe. Uhrzeit passt das. Der kassenbeleg passt auch. Aber da steht ich hätte mit 3 Euro bezahlt .
Und was weist dieser Kassenbeleg als erworbenes Produkt aus? Getränke+Zigaretten oder Bezin für 3€?

Meiner Meinung nch kann Sie nur folgendes retten:
Mit Glück zeigt ein Video (oder wenigstens die Bilder), dass Sie außer dem Portmonaie nichts in der Hand halten, also insbesondere keine Getränkeflasche tragen und der Kassierer auch keine Zigaretten über die Theke reicht. Dann müsste man sich tatsächlich fragen (und vom Kassierer beantworten lassen), was Sie dort an der Kasse gemacht und wozu Sie die 3€ bezahlt haben. Da ist die einzig plausible Erklärung in meinen Augen, dass Sie dort fürs Tanken bezahlt haben. Unterstellt, dass Sie die Höhe des zu zahlenden Tankpreises nicht beinflussen können und auch nicht etwa behauptet wird, nach dem Bezahlen der 3€ nochmal getankt zu haben, kann man dann eigentlich keinen plausiblen Betrugsvorgang mehr konstruieren.

Das Probem ist natürlich, dass die Staatsanwaltschaft (im Idealfall) solche billigen Plausibilitätsüberlegungen auch durchführen kann und sich dennoch für die Anklage entschieden hat. Zumindest eine unabhängige Stelle hat jetzt also schon trotz aller Umsände irgendeinen Betrugsvorgang darin gesehen. Da stehen die Chancen och eigentlich nicht schlecht, dass das am Amtsgericht genau so läuft.

Selbstverständlich können SIe vor Gericht den Zuegen befragen, was Sie denn dann dort gekauft haben sollen oder warum sich der (angebliche) Bezahlvorgang nicht mit den Bildaufnahmen deckt. Doof nur, wenn sich das alles doch mit den Bildaufnahmen bzw. die Aufnahmen eine solcher Interpretation zumindest zulassen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Man kann erstmal bwezeifeln, dass die Aufnahme so hochauflösend ist.

Aber man wird ggf. den Unterschied sehen können zwischen 3€ Geldmünzen und einem Geldschein. Und zudem war ja auch im anderen Thema der Verdacht so gelagert, dass laut Erinnerung des TE er an der Autobahn zwei mal gehalten hat, jeweils auf gegenüberliegenden Seiten. Auf Hinweg und Rückweg. Einmal hat er getankt, ein zweites mal hat er einen Snack gekauft (ohne zu tanken) aber beide Male bezahlt. Zumindest steht das im Raum und deswegen war es ja im anderen Thema auch so spannend, mal das komplette Video von beiden Vorgängen zu erhalten. Haben denn die Fotos einen Zeitstempel?

Was mich an dem Ganzen gestört hat, war folgende Aussage des TE im anderen Thema: Diese Ermittlungsfirma habe die Zusendung des Videos verweigert, weil dies technisch unmöglich war. Das ist natürlich Blödsinn. Die wollen einfach nicht, dass jemand das Video zu Gesicht bekommt. Die Frage, die mir automatisch kommt ist, warum wollen sie das nicht? Eine logische Erklärung wäre, dass es eine Panne bei der Ermittlung gab, gerade weil der TE auf beiden Seiten der Tanke zu unterschiedlichen Uhrzeiten zu Gast war. Die Panne zuzugeben, war zu spät, denn die Anzeige lief bereits und der Halter wurde von der Staatsanwaltschaft ermittelt... Und man will das nun durchziehen. Dass es eine Panne gab bei der Zuordnung des Halters zu demjenigen, der eventuell wirklich den Tankbetrug begangen hat.

Wenn ich mir aber die restlichen Sachen so anschaue, kommen mir auch erhebliche Zweifel, ob sich der TE nicht etwas zusammen lügt. Es geht hier auch um Glaubwürdigkeit, wenn es keine anderen Beweise gibt, um die vorhandenen Beweise anzugreifen. Tja, und da sieht es, so deutlich muss man es sagen, vermutlich schlecht aus. Wir kennen die Fotos zwar nicht, aber je nach Situation ist es schwer, dagegen an zu kommen, wenn man nichts hat außer dem "Bitte glauben sie mir doch".


-- Editiert von mepeisen am 08.01.2016 08:42

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Gut das es mir egal ist ob ihr mir glaubt oder nicht.

Nur wieso sollte an einer Tankstelle mit meinem Auto hinfahren tanken und dann abhauen ? Mir muss bewusst sein das die mich ausfindig machen. Also würde ich Doch mit einem Kanister dahin gehen voll machen und dann weglaufen. Weil da ist die Gefahr ausfindig gemacht zu werden kleiner. Und wenn ich mit dem Auto zur tanke fahren würde dann würde ihn den voll machen und nicht nur für 10 euro

Jeder weiß das es auf der Autobahn teurer ist als in der Stadt und deswegen habe ich nur für 10 euro getankt das ihr den Dan in der Stadt voll machen kann

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nur wieso sollte an einer Tankstelle mit meinem Auto hinfahren tanken und dann abhauen ? Mir muss bewusst sein das die mich ausfindig machen. Also würde ich Doch mit einem Kanister dahin gehen voll machen und dann weglaufen. Weil da ist die Gefahr ausfindig gemacht zu werden kleiner. Und wenn ich mit dem Auto zur tanke fahren würde dann würde ihn den voll machen und nicht nur für 10 euro

Jeder weiß das es auf der Autobahn teurer ist als in der Stadt und deswegen habe ich nur für 10 euro getankt das ihr den Dan in der Stadt voll machen kann


Das sind allgemeine Schlussfolgerungen Ihrerseits.

Beweismittel und Zeugen haben jedoch unweigerlich einen sehr viel größeren Einfluss vor Gericht. Beides ist in Ihrem Fall vorhanden, nur nicht zu Ihren Gunsten.

Mit solchen pauschalen Schlussfolgerungen ohne Substanz können Sie in keiner Weise die Aussage eines erst einmal zuverlässigen und glaubwürdigen Zeugen und vor allem einschlägige Aufnahmen nicht entkräften.


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)

Für mich ist beweis genug das die das Video vom kassieren nicht zeigen .

Beweis 1 . Ich tanke

Beweis 2 ich stehe an der Kasse und halte mein Portmonee in der Hand .

Was soll das beweisen ? Das Beweist weder schuld noch unschuld.

Dann steht aussage gegen ausage

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:


Für mich ist beweis genug das die das Video vom kassieren nicht zeigen .

Beweis 1 . Ich tanke

Beweis 2 ich stehe an der Kasse und halte mein Portmonee in der Hand .

Was soll das beweisen ? Das Beweist weder schuld noch unschuld.

Dann steht aussage gegen ausage


Ja, wenn Sie meinen, dass Ihre eigens gestrickte Logik und Ihre Schlussfolgerungen Ihnen eine Freispruch bringen werden, dann kann man Ihnen nur viel Glück wünschen.

Wie bereits erwähnt, sollten Sie sich nicht gänzlich auf die Jokerwirkung des Videos verlassen. Sie kennen das Video nicht, also wissen Sie auch nicht was darauf zu sehen ist. Im blödesten Fall fällt Ihnen dann nämlich richtig die Kinnlade runter, wenn es in der Beweisaufnahme abgespielt wird und darauf tatsächlich entweder zu sehen ist, dass Sie nur Wasser bezahlt haben oder darauf eben nicht zu sehen ist, ob Sie alles bezahlt haben und auch der Kassierer nichts einsteckt...


2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Nur wieso sollte an einer Tankstelle mit meinem Auto hinfahren tanken und dann abhauen ? Mir muss bewusst sein das die mich ausfindig machen.
Sagen Sie das genau so vor Gericht und Sie haben die Lacher entgültig auf Ihrer Seite. Das ist noch besser als das "mit so wenig Sprit kann ich nichts anfangen" oder das "wenn schon dann richtig".

Wie Ihrer Vorestrafung zu entnehmen ist, haben Sie sich ja schon öfters bei irgendwas erwichen lassen, was entweder mit betrug oder dem Auto zu tun hatte. Das spricht ganz nebenbei auch dafür, dass der Vorwurf hier nicht völlig realitätsfern ist.

Zitat:
Jeder weiß das es auf der Autobahn teurer ist als in der Stadt und deswegen habe ich nur für 10 euro getankt das ihr den Dan in der Stadt voll machen kann
Interessant. Der von Ihnen getankte Spritwert betrug also tatsächlich 10€, so wie es Ihnen vorgeworfen wird?
Noch interessanter finde ich, dass Siezuvor behauptet haben, mit so wenig Sprit nichts anfangen zu können: "Aber in dem Schreiben steht das ich für 10.01 Euro getank hätte . Und das kann definitiv nicht sein. Weil für 10 Euro bekomme ich ca 5 Liter . Und für 60 km brauche ich ca 8 bis 9 Liter."

Wenn Sie aber noch so genau wissen, dass Sie den Wagen danach in der Stadt vollgemacht haben, dann sollte Ihnen doch langsam mal wieder einfallen, ob das auf dem Hin- oder Rückweg war. Aber auch bei Abgleich der genannten Tankstelle mit google maps sollte sich doch herausfinden lassen, auf welcher Strecke die liegt.

Wenigstens aber könnten SIe vielleicht meine Frage beantworten, was denn laut der Tankstelle dann bei diesem Aufenthalt der Kasse bezahlt wurde und ob sich aus den Aufnahmen ergibt, dass Sie außer dem Portmonaie noch etwas anderes in der Hand gehalten haben.
Wenn Sie noch andere Waren in der Hand hatten, ist Ihre "ich habe nur getankt"-Geschichte widerlegt. Wenn Sie keine anderen Waren in de Hand halten, muss der Verkäufer erklären, was Sie denn bei ihm an der Kasse gemacht haben. Meines Erachtens kommt es also gar nicht darauf an, ob man den Unterschied zwischen Noten- und Münzgeld sehen kann. Eine Getränkeflasche sollte besser zu sehen sein und für Zigaretten muss der Kassierer sich sogar umdrehen.

Zitat:
Zumindest steht das im Raum und deswegen war es ja im anderen Thema auch so spannend, mal das komplette Video von beiden Vorgängen zu erhalten. Haben denn die Fotos einen Zeitstempel?
Ich will nicht sagen, dass eine Manipulation durch die Tankstelle undenkbar wäre. Ich halte den Gedanken aber für sehr abenteuerlich.

Dass die Tankstelle den Bezahlvorgang für die Getränke mit dem Tankvorgang von der anderen Seite zusammenschneidet, halte ich für nahezu unmöglich. Selbst wenn diese Tankstellen den gleichen Betreiber haben, woher wusste der Betreiber dann, dass man auf den Videoaufnahmen der anderen Tankstelle den TE auch sehen kann? Für mich spricht auch ohne die Bilder gesehen zu haben jede Plausibilität dafür, dass Tank- und Bezahlvorgang zur selben Zeit an der gleichen Tankstelle aufgenommen wurden. Und gegebenenfalls wird das eben technisch noch unterfüttert mit Zeitstemplen, Signaturen usw.

Die Manipulation dieser Beweislage würde auch für ein hohes Maß an krimineller Energie sprechen. Der Mitarbeiter riskiert sowieso seinen Job. Das alles wegen (weniger als) 10€ bzw. dem drohenden Gesichtsverlust? Glaube ich nicht.

Dafür, dass das Video nicht zugeschickt wird, habe ich eine einfache Erklärung: Keinen Bock. Wenn ich der Überzeugung wäre, hier einen eineinsichtigen Betrüger vor mir zu haben, mein Mitarbeiter mir dieses Geschehen versichert und mein Mitarbeiter eines schweren Vorwurfs (falsche Verdächtigung, Betrug, Unterschlagung) beschuldigt wird, während als Motiv dafür weniger als 10€ geannt werden, dann´würde ich die beweise genau ein einiges Mal vorlegen. Nämlich vor gericht.

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Es könnte sich auch einfach um einen Fall von nicht synchronisierten Uhren handeln. Also Zeitstempfel der Tankanlage und Zeitstempfel des Kamerasystem können ohne weiteres auch mal eine Stunde daneben sein.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/01/07/keine-quittung-2/

Oder eine Verwechslung der Säulen:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/11/28/tankbetrug/

-- Editiert von FareakyThunder am 08.01.2016 18:23

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12309.03.2016 21:32:27
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von suppentopf):
Für mich ist beweis genug das die das Video vom kassieren nicht zeigen .


Na wunderbar. Dann sagen Sie das dem Richter auch so und lächeln ihn dabei freundlich an. Dann haben Sie ganz bestimmt einen Freispruch =)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich will nicht sagen, dass eine Manipulation durch die Tankstelle undenkbar wäre. Ich halte den Gedanken aber für sehr abenteuerlich.

Es geht mir nicht um eine vorsätzliche Manipulation. irgendetwas war da, denn auch einfach so aus heiterem Himmel wird niemand auf die Idee kommen, überhaupt einen Tankbetrug zu vermuten. Ich denke, wenn man mal dem TE wirklich Glauben schenkt und er sich auch nicht täuscht (Konjunktiv!), dass eine mögliche Erklärung entweder wie gesagt der Kassierer wäre oder eine zweite eine viel zu spät bemerkte Panne bei der Ermittlungsarbeit. Immerhin ist es ja offenbar eine externe Firma, die das alles übernommen hat und es ging durch mehrere Hände.

Wie viel diese Merkwürdigkeit Wert ist, weiß ich ja nicht. Vielleicht reicht es, dass man vor Gericht das ganze Video sehen will von beiden Vorgängen, vielleicht aber auch nicht. Völlig wertfrei. Im Übrigen wäre die Aussage "Wir müssen das Video nicht vorlegen und wir tun es auch nicht" eine andere Aussage, als die merkwürdige Lüge "Es ist technisch unmöglich". Wieso sollte man hier lügen, wenn man einfach keinen Bock hat?

Zitat:
Meines Erachtens kommt es also gar nicht darauf an, ob man den Unterschied zwischen Noten- und Münzgeld sehen kann

Naja, wenn der Kassenzettel, der das Nicht-Tanken beweisen soll, aussagt, man habe mit 3 € Münzgeld bezahlt und auf dem Video ist zu sehen, wie man einen Schein hingegeben hat (den Unterschied sollte man auch bei niedrigerer Auflösung erkennen)... Zumindest wird dann der Kassierer Fragen zu beantworten haben, wie das dann sein kann und zusammen passen kann, also das Video auf dem Scheine zu sehen sind und der Kassenzettel, auf dem die 3€ stehen.

Wenn der TE sich zu 100% sicher ist und nun mal diese Diskrepanzen von seiner Geschichte zu vorgelegten beweisen auftaucht, wird man das ja klären können. Entweder dass der TE die Unwahrheit sagt oder dass etwas an den beweisen nicht zusammen passt. Hopp oder Topp. :-)

Wenn ihm nicht geglaubt wird, hat der TE ja sowieso verloren. Die zentrale Frage, ob er es drauf anlegt, die kann nur er für sich beantworten. Da kann ihm auch nicht mal ein Anwalt am Ende des Tages etwas vorschreiben. Der TE ist 18 und wird aufgrund seiner Erfahrung der Vergangenheit ja wissen, was er tu (oder auch nicht).

P.S.: Bei genauem Nachdenken wackelt das mit dem Münzgeld. Die Erklärung, dass man nie Münzgeld in der Tasche habe ist nicht plausibel. Denn auf dem Hinweg hat man ja nach Erinnerung einen Snack gekauft, davon noch Münzgeld übrig. Auf dem Rückweg will man keines mehr gehabt haben? Hmmm.

-- Editiert von mepeisen am 09.01.2016 00:21

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

Ganz schön hässliche Geschichte. Hoffentlich kommst du glimpflich davon. Toi toi toi! Ich benutze immer so Apps (Link gelöscht), die mir verraten wo es am billigsten ist. Hilft natürlich auch nichts dagegen dass die dann behaupten man hätte nicht bezahlt. Aber schont den Geldbeutel ...

-- Editiert von Moderator am 11.01.2016 13:43

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Ganz schön hässliche Geschichte. Hoffentlich kommst du glimpflich davon. Toi toi toi! Ich benutze immer so Apps (http://www.-werbelink-.net/), die mir verraten wo es am billigsten ist. Hilft natürlich auch nichts dagegen dass die dann behaupten man hätte nicht bezahlt. Aber schont den Geldbeutel ...


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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Mir ist noch zwei alternative Möglichkeit in den Sinn gekommen (ohne den anderen Thread gelesen zu haben):

1. Der TE hat an der Kasse vergessen die Säule zu nennen und nur seinen Sack bezahlt
1a) er hat nicht bemerkt, dass die Rechnung eigentlich zu gering war
1b) er hat seinen Fehler bemerkt, es dem Kassierer aber nicht gesagt

2. Der TE hat die Säule an der Kasse genannt, der Kassierer hat den entsprechenden Betrag aber nicht auf die Rechnung übernommen, bzw. die Technik hat versagt
2a) der TE hat nicht bemerkt, dass die Rechnung eigentlich zu gering war
2b) der TE hat den Fehler des Kassierers bemerkt, aber nichts gesagt

Zumindest bei Option 2 kann ich mir durchaus vorstellen, dass der Kassierer aus Angst vor einer Abmahnung wegen der Kassendifferenz den TE zu unrecht beschuldigt hat, bzw. geschwiegen hat, als die Differenz beim Kassensturz auf den nicht erfassten Tankvorgang des TE zurückgeführt wurde.
Jetzt ist die Frage wie sind die Optionen zu bestrafen, wenn überhaupt.

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