Anklage wegen Diebstahl

7. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
pechvogel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage wegen Diebstahl

Hallo,

ich habe vor etwa 3 Tagen eine Anklageschrift wegen angeblichen Diebstahl ins Haus bekommen. Man wirft mir darin vor, das ich 1998 auf einem Strassenstrich einem Kunden Geld gestohlen haben soll. Ich muss dazu sagen, ich habe zwar zu diesem Zeitpunkt in diesem Mileu gearbeitet, allerdings war ich nicht an diesem Ort, sondern habe in einer anderen Stadt gearbeitet. Mich würde nun interessieren was im "schlimmsten" Fall passieren kann. ?? Ich habe seit etwa 3 Jahren mit diesem Mileu rein gar nichts mehr zu tun, gehe einer festen Arbeit noch usw. Also führe quasi ein "solides" Leben. Ich habe mir auch noch nie etwas zu schulden kommen lassen.
Das Problem an der ganzen Sache ist, das es mir schwer fallen wird, zu beweisen, das ich zu dem Zeitpunkt nicht am Tatort war.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort.

LG
Pechvogel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Da ist ja weniger ein rechtliches als vielmehr ein praktisches Problem.
Gibt es keine Zeugen für Ihren generellen Aufenthalt in der anderen Stadt.
Wie sollen Sie denn überhaupt identifiziert worden sein, Gegenüberstellung, Wahllichtbildvorlage, ...?

Ich würde vorschlagen, daß Sie sich ersteinmal schnellstmöglich über einen Verteidiger Akteneinsicht verschaffen, damit Sie den Vorwurf detailiert kennen lernen. Erst dann ist die Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie wirklich sinnvoll. Dabei ist etwas Eile geboten, da nunmehr Beweisanträge gestellt werden könnten und die Anberaumung eines Hauptverhandlungstermines absehbar ist.

Zum Strafmaß kann man ohne Hintergrundwissen schlecht etwas sagen. Sicherlich wird Ihnen niemand wegen eines einfachen Diebstahls den Kopf abreissen. Im wesentlichen wird es wohl darauf ankommen, ob Sie einschlägig vorbelastet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pechvogel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,

zuerst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Nächste Woche habe ich einen Termin beim Anwalt.

Tja, wie ich identifiziert worden sein soll, das weiss ich ehrlich gesagt, auch nicht. Ich habe weder eine Ladung zur Polizei bekommen, das ich aussagen sollte. Noch gab es eine Gegenüberstellung oder sonstiges. Mir kommt das ganze eh etwas seltsam vor. Ich denke mal, im moment werde ich erstmal den Termin beim Anwalt abwarten müssen und dann weiter sehen.
Zeugen gibt es leider so gut wie gar keine. Da ich zu den damaligen Leuten aus der Szene keinen Kontakt mehr habe.

LG
PEchvogel

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