Anhörung beim Richter Bewährungswiderruf

25. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
wilderengel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung beim Richter Bewährungswiderruf

hallo und guten Tag zusammen, ich hoffe, dass mir jemand hier eine Auskunft darüber geben kann,was mich erwartet. In kurzen Sätzen die Vorgeschichte. Im Jahre 2004 hatte ich einen One-Night-Stand nach einem Diskotheken Besuch.Danach hatte ich diese Frau nie wieder gesehen.ich kannte ihren Namen und ihren Wohnort aber es ist niemals dazu gekommen, dass wir uns wieder gesehen haben. 4 Jahre später im Jahre 2008 ich war mittlerweile glücklich verheiratet mit einer anderen Frau,bekam ich Post vom Jugendamt .In dem Schreiben vom Jugendamt stand drin, dass ich eine Tochter habe und ich möchte bitte sofort die Unterhaltszahlung aufnehmen.ich war wie vor den Kopf gestoßen.nach langem Hin und Her habe ich die Vaterschaft anerkannt weil mir die finanzielle Kapazität fehlte um dagegen zu klagen. ich war nicht in der Lage den Unterhalt zu bezahlen,da ich ein geringes Einkommen hatte.irgendwann wurde ich angezeigt wegen Verletzung der Unterhaltspflichtund zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten auf 3 Jahren Bewährung verurteilt.ich muss nun seit letztem Jahr 350 Euro monatlich an Unterhalt bezahlen.die ersten Monate konnte ich es gut bezahlen.durch einen finanziellen Engpass habe ich 2 Monate den Unterhalt nicht zahlen können.einen weiteren Monat darauf war ich finanziell wieder flüssig und habe die fehlenden Monate aufgeholt.in der Zeit wo ich nicht bezahlt habe,hat die Staatsanwaltschaft Antrag auf Bewährungswiderruf gestellt weil ich der Auflage nicht nachgekommen bin.mittlerweile habe ich den Unterhalt wieder aufgeholt.am kommenden Dienstag habe ich eine Anhörung beim Richter wegen Bewährungswiderruf. kann mir jemand sagen was mir passieren kann?wird die Bewährung sofort widerrufen? ich würde mich freuen auf hilfreiche Antworten. ich weiß bis heute nicht ob es wirklich mein Kind ist.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich halte ich hier einen Bewährungswiderruf auf Basis der von Ihnen geschilderten Situation für eher unwahrscheinlich.

Dafür spricht:

1. Sie haben den Unterhalt geleistet und haben auch die offensichtliche Absicht diesen zu leisten und entziehen sich nicht auf verwerfliche Weise der Pflicht.

2. Sie haben den rückständigen Unterhalt der beiden besagten Monate als Sie wieder liquide waren nachbezahlt.

Wichtig ist, dass Sie zu dem Anhörungstermin auf jeden Fall Nachweise mitnehmen, dass Sie den rückständigen Unterhalt bezahlt haben und der laufende entsprechend der Bewährungsauflage geleistet wird!

Ein Bewährungswiderruf wäre hier sehr kontraproduktiv. So würden Sie in diesem Falle sicherlich Ihren Arbeitsplatz verlieren und es könnte kein laufender Unterhalt mehr geleistet werden und auch nach der Haftzeit würde es bestimmt dauern bis Sie wieder eine gleichwertige Arbeitsstelle erlangen.

Vielmehr halte ich hier die Verhängung zusätzlicher Auflagen, wie die Pflicht dem Gericht alle 3 Monate die Unterhaltszahlungen nachzuweisen oder eine Verlängerung der Bewährungszeit für wahrscheinlich.

Noch einmal darf Ihnen jedoch so etwas nicht passieren in der Bewährungszeit. Der Unterhalt muss einfach, wenn Sie entsprechendes Einkommen haben Prio 1 sein.

Grüße
PP

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
ich weiß bis heute nicht ob es wirklich mein Kind ist.


Sie zahlen ohne Vaterschaftstest?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

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