Anhörung - was sagt man am besten?

30. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ginny
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung - was sagt man am besten?

Hey!
Ich habe nun bald meine Anhörung aufgrund von Diebstahl geringwertiger Sachen bei der Polizei und wollte nun mal wissen, was mich da so erwartet.

Und wie sollte man auftreten (Klamotten, ...)?

Und was sagt man am besten?
Das hört sich irgendwie alles so abgedroschen an!

Danke schonmal im Vorraus für die Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Was Dich erwartet: 1-2 Beamte, ein Vernehmungsbogen, Fragen

Was Du anziehen solltest: Die subjektive Meinung des Beamten bzgl. eines netten grauen Kostüms oder einem pinken Minirock ist Gott sei dank nach wie vor unerheblich. Feel free - No dresscode

Was Du sagen solltest: Die Einlassung zur Person sollte es schon sein. Sprich Name, Vorname, Geb-Name, Geb., Geb.-Ort, Meldeadresse

VS & VG beim Termin

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#2
 Von 
ginny
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und sonst. Es tut mir leis, ich werde es nie wieder machen...?

Hört sich irgendwie blöd an!

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#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

freundlich, alle anfragen bezüglich der person beantworten. zum tatgeschehen würde ich mich lieber gar nicht äussern. sollten sie da bedenken haben gehen sie lieber gar nicht hin, das darf ihnen nicht zum nachteil ausgelegt werden.

wenn sie ersttäter sind wird seitens der staatsanwaltschaft vermutlich eh gegen geldstrafe eingestellt (zum diebstahl gibt es einen recht ausführlichen leitfaden hier auf der seite). sollte ihnen dann doch grösseres ungemacht drohen wäre der zeitpunkt gekommen einen anwalt aufzusuchen - spätestens dann rächen sich aber meist ohne kenntnis des akteninhalts gemachte angaben.

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#4
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Unabhängig davon, wie Du findest, dass es sich anhört. Wirkt sich das im Zuge der Ermittlungen mE nicht strafmildernd aus.

Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, in der Du die Tat gestehst und auch noch einen auf lieb Kind machst, dass das ernst gemeint ist wird mal voraus gesetzt, wirkt es sich definitiv strafmildernd aus, zumindest das Geständnis.

Meine Erfahrung, von der falschen Seite aus betrachtet, haben gezeigt das fast jedes Wort anders ausgelegt werden kann. Daher fahre ich, so Gott will kommt auch nichts mehr, nicht zu Vernehmungsterminen. Ich melde mich stattdessen telefonisch oder schriftlich ab und gebe halt die Einlassung zur Person postalisch ab. Fine

Dann meldet sich die StA bei Dir, so oder so, wenn Du magst gibst Du dann eine schriftliche Einlassung zur Sache ab oder wartest auf die Verhandlung, falls sie denn kommt. Wenn Sie kommt hast Du die Möglichkeit zur Tat zu schweigen und/oder ein Geständnis abzulegen.

Wenn ich zu einer Verhandlung musste habe ich fast immer auf meine schriftliche Einlassung zur Sache verwiesen und das Urteil akzeptiert.

Die Vorgehensweise ist aber Geschmackssache UND weder einer Rechtsberatung noch ein Ratschlag.

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#5
 Von 
ginny
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn die nun sagen: warum hast du das gemacht?

gibts da nich irgendwas,was sich gut machen würde?Irgendwie strafmildernd. Bin ja auch erst 16

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Meine Erfahrung, von der falschen Seite aus betrachtet, haben gezeigt das fast jedes Wort anders ausgelegt werden kann.
Meine Erfahrung von der richtigen Seite aus hat gezeigt, dass es Menschen gibt, die sich innerhalb weniger Sätze derart widersprechen können, dass einem schwindlig werden kann. Nur ist das dann kein Verdrehen der Worte im Mund.

Um wieviel geht es hier eigentlich? Ich meine, was wurde gestohlen?
Ist das die erste Tat?

Allgemein kann man sagen, dass sich ein frühzeitiges Geständnis immer mildernd auswirkt.

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#7
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Meine Erfahrung von der richtigen Seite aus hat gezeigt, dass es Menschen gibt, die sich innerhalb weniger Sätze derart widersprechen können, dass einem schwindlig werden kann.


Was unternimmt man man eigentlich aus Sicht eines StA's wenn so etwas geschieht? Grinsen, schweigen, einstellen? Verliert ein sog. "Zeuge der Anklage" die gesamte Glaubwürdigkeit wenn er sich in manchen Punkten in der Tat mehrfach widerspricht?

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#8
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn es Dir wirklich leid tut- dann sag das auch- egal ob´s abgedroschen klingt oder nicht. Wenn sie fragen: "warum hast Du das gemacht?"- dann antworte- oder sag: "ich weiss es nicht!" Keine Sorge, die reissen Dir nicht den Kopf ab!

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nicht nur Zeugen 'der Anklage' können so ihre Glaubwürdigkeit einbüßen. Es müssen doch immer alle Beweismittel zusammen gesehen werden. Problematisch wird es doch erst, wenn es nur auf genau diesen einen Zeugen ankommt. Wenn sich nur einer widerspricht und andere den Sachverhalt klar schildern gibt es ja keine Probleme. Wenn aber, was ja bei Sexualdelikten die Regel ist, der Sachverhalt dauernd anders geschildert wird, am besten noch in derselben Vernehmung, dann ist auf die Aussage eben nichts zu geben. Man kann sich ja nicht aus verschiedenen geschilderten Versionen eine heraussuchen, die genehm erscheint.
Unternehmen kann man da nichts. So eine Aussage wird ja auch nicht besser, wenn so lange nachgefragt wird, bis die ursprüngliche Version wieder aktuell ist.

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#10
 Von 
Bada-Bing
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 31x hilfreich)

Ok, verstanden und notiert. Wie immer vielen Dank ;)

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