Anhörung - Wie läuft so was ab?

18. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jeannehexe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anhörung - Wie läuft so was ab?

Habe leider einen Positiven Test gehabt und deshalb kommt es höchstwahrscheinlich zu einer Anhörung!
Ins Gefangnis muss ich glaub ich nicht den ich habe viele Positive Dinge vorzuweisen: Wohnung,Arbeit,Drogenberatung, immer Termine bei der Bewährungshilfe eingehalten,Selbstgruppe selbstständig gesucht und meine Geldstrafe immer bezahlt.
Meine Bewährungshelferin habe ich im Vorfeld schon gebeichtet das ich evtl positiv bin. Sie macht mir auch Hoffnung das ich mit einem Blauen auge davon komme.
Jetzt meine Frage: Wie läuft so eine Anhörung ab? Muss ich erzählen von wem ich es habe(das kann ich nämlich nicht da es mein Arbeitskollege ist)?
Kann man eine Anhörung auch verhindern mit konkreten Angeboten was man in ZUkunft anders machen will?
Brauche ich unbedingt einen Anwalt oder reicht es wen meine Drogenberaterin mit kommt oder einen positiven Bericht schreibt?
Ich habe angeboten einen Haartest zu machen von den letzen Haartest ab.(8Monate)damit kann ich zeigen das es nur einmal war.
danke für eure antworten.
LIebe Grüsse
Tanja

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie haben leider nicht geschrieben, um welche Droge es überhaupt geht.
Eine Anhörung ist keine Vernehmung - Sie werden kaum erklären müssen, woher Sie das Zeug haben. Viel wichtiger ist, dem Richter klar zu machen, daß es wohl nicht wieder vorkommen wird. Einen Anwalt brauchen Sie dafür auch nicht und es ist auch unüblich, daß Anwälte mit zu einem Anhörungstermin kommen. Sollte am Ende wirklich ein Widerruf stehen, bleibt immer noch genug Zeit, einen Anwalt einzuschalten.
Einfach ein wenig reumütig sein, die ganzen Bemühungen um eine dauerhafte Abstinenz darstellen und vielleicht noch ein erfreulicheres Screening zu der Anhörung mitnehmen - dann paßt das schon ;)

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jeannehexe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort

Es handelt sich um Speed!
Meine Drogenberaterin hat ungefähr das selbe gesagt. Ich soll mein Licht nicht unter den Scheffel stellen den ich habe soviel erreicht und bin auf einem sehr guten Weg.
Mit meiner Bewährungshelferin und Ihr machen wir ein dreier Gespräch um zu beraten was ich am besten sage. Ich bin auch sehr stolz auf mich.
Nur leider war das nicht mein erster Ausrutscher obwohl meine Haaranalyse negativ war weiß meine BWH bescheid und ich weiß nicht ob sie das auch meldet. Das war vor acht monaten und sie hat dem Richter nur das negative Ergebnis geschickt.
Es waren nur ausrutscher und kein dauerhafter Rückfall(ich war jahrelang an der Nadel gehangen). Ich hoffe der hat ein einsehen den Gefängsnis habe ich sicher nicht verdient.
Vielen Dank nochmal
Liebe Grüsse
Tanja

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
Nur leider war das nicht mein erster Ausrutscher obwohl meine Haaranalyse negativ war weiß meine BWH bescheid und ich weiß nicht ob sie das auch meldet


Tja, genau genommen müßte/sollte sie es. Hatte gerade vor ein paar Tagen ein Gespräch in genau der Richtung mit einer BWH'in hier am Ort. BWH(innen) haben auch kein Aussageverweigerungsrecht bei Gericht (ebensowenig wie Sozialarbeiter der freien Straffälligenhilfe im Übrigen ;) - von daher sollte man sich überlegen, was man dort erzählt. Schon alleine deswegen, weil man die Kollegen damit ggf. in schwierige Situationen bringt. Nur Drogenberater können die Aussage bei Gericht verweigern.

Aber das nur am Rande.

Letztendlich sehe ich es ebenso, wie Kollege Jens Wilke schon ausgeführt hat.

@Jens Wilke

Ist der andere Wilke bei Eurem AJSD eigentl. ein Verwandter oder ist es nur eine Namensgleichheit? War zufällig drauf gestoßen, als ich die Tage mal wieder das Verzeichnis der sozialen Dienste in der Nds. Strafrechtspflege durchsucht habe. :-))

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

@Streetworker
Nee, is nen reiner Zufall. Nicht verwandt und nicht verschwägert, aber oft verwechselt ;)

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

quote:
aber oft verwechselt


Das glaub ich gerne :)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jeannehexe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich weiß das es dazu kommen kann aber macht das so einen großen unterschied ob einmal oder zweimal?
Ich bin ja nicht dauerhaft rückfällig? Ich habe auch kein Verhaltensrückfall, bei sowas hätte ich meinen Mund gehalten und geschaut das ich durch ausreden rauskomme....So kenne ich mich von früher!
Aber ich möchte nix mehr vertuschen sondern Verantwortung für mein Tun übernehmen. Mit was für Konzequenzen habe ich den zurechnen? Ich nehme jede an bis auf den Widerruf! Den den habe ich nicht verdient.
Wie ist den Ihre Erfahrung? Schließlich ist das ja Bayern und die sind immer etwas strenger!
vielen Dank und Liebe Grüsse Tanja

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