Angeklagt wegen Raub zur erlangung von Betäubungsmitteln

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
uParadoxon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeklagt wegen Raub zur erlangung von Betäubungsmitteln

Guten Tag. Ich versuche die Sachlage kurz zu schildern. Ich und 3 Freunde Ich zum tatzeitpunkt noch 17 alle anderen über 18 fuhren los und trafen uns mit einem marihuana Dealer. Mein Kumpel eignete sich ohne zu bezahlen die BtM an 30-40g. Der dealer leistete wiederstand und es eskalierte. Zur flucht stiegen wir in ein Fahrzeug und der Dealer sprang auf die motorhaube. Der fahrer drückte mehrmals aufs gas und Bremste. Der Dealer fiel runter und erlitt mehrere Hautschürfungen und Prellungen. Ich selber habe eigentich nichts gemacht ich stand nur daneben und saß im Fahrzeug. In der Anklageschrift steht folgendes:
Verbrechen und Vergehen, strafbar gemäß §§252 , 25 Abs.2 , 52 StGB , §§29 Abs.1 Nr.1 , 3 , 33 BtMG und bei mir zusätzlich §§1 , 3 JGG .
Angeklagt wegen

a. Bei einem Diebstahlauf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt zu haben, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten
b. sich betäubungsmittel unerlaubt verschafft zu haben

Meine frage ist nun mit was für Strafen kann ich rechnen? Zum tatzeitpunkt war ich 17 jahre alt aber bin nun 18 Geworden. Ebenfalls bin ich bereits Mehrfach vorbestraft wegen Diebstahls war deswegen auch schon 2 wochen im arrest und einmal Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bei einem Roller in tateinheit mit Verstoß gegen das Pflichtversicherungs Gesetz.

Ein kumpel von mir meinte ganz locker das wird eh nur ne Geldstrafe geben. Das Hoffe ich auch aber ich bezweifle es.
Ich hoffe es gibt keine Jugendstrafe und wenn das sie zur Bewährung ausgesetzt wird.
Außerdem kann ich mir leider keinen Anwalt leisten da ich kein einkommen habe und meine Mutter Alleinerziehend mit 2 Kindern ist.

Ich danke ihnen für ihre Mühen und ich freue mich über jede art von Hilfe und jede Antwort.
Mfg.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ein kumpel von mir meinte ganz locker das wird eh nur ne Geldstrafe geben. Das Hoffe ich auch aber ich bezweifle es.


Der Kumpel sollte nicht von etwas reden, von dem er offensichtlich keine Ahnung hat. Geldstafen kann es nur im Erwachsenenrecht geben. Sollte aber (bei den zur Tatzeit über 18jährigen) Erwachsenenrecht angewendet werden, wären wir hier bei einer Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe. Wenn man sogar -wegen der Autosache- von schwerem räuberischen Diebstahl ausginge, bei 3 oder 5 Jahren Mindeststrafe.

Zitat:
Ich hoffe es gibt keine Jugendstrafe und wenn das sie zur Bewährung ausgesetzt wird.


Die wird es mit ziemlicher Sicherheit geben bei Deinen Vorbelastungen. Ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt von Deiner Sozialprognose ab.

Zitat:
Außerdem kann ich mir leider keinen Anwalt leisten


Musst Du auch nicht. Räuberischer Diebstahl ist ein Verbrechenstatbestand (min. 1 Jahr Freiheitsstrafe im allg. Strafrecht), d.h. es gibt einen Pflichtverteidiger. Du solltest Dir also einen Anwalt suchen, der sich dann vom Gericht als Pflichtverteidiger einsetzen lässt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
uParadoxon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach du heilige ******* woher weiß ich denn welchen anwalt ich als pflichtverteidiger einsetzen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Grundsätzlich kann sich jeder Anwalt als Pflichtverteidiger einsetzen lassen. Manche haben dazu allerdings weniger Lust, da es weniger Geld (vom Staat) gibt, als wenn der Mandant den Anwalt dirket selbst bezahlen muss ("Wahlverteidiger").

Man kann also nur das Telefon schwingen, verschiedene Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht anrufen, kurz erklären, dass man wegen eines Raub-Deliktes, also einer § 68 JGG Sache, angeklagt ist und fragen ob der Anwalt das Mandat auf Pflichtverteidigerbasis (ohne Zuzahlung) übernehmen möchte.

Vielleicht kennst Du ja auch bereits irgendeinen Anwalt aus einer anderen Sache. Dann fragt man natürlich am besten zuerst mal den (insoweit der Ahnung von Strafrecht hat)

PS: Da die Anklageschrift schon da ist, wird es -gerade im Jugendrecht- nicht mehr lange dauern bis zur Hauptverhandlung. Du solltest Dich mit der Anwaltssuche also etwas beeilen. Der muss ja auch noch Akteneinsicht nehmen usw.

Falls Du dem Gericht keinen Anwalt nennst (bzw. kein Anwalt sich für Dich bei Gericht meldet) drückt Dir das Gericht von sich aus einen Anwalt auf. Das ist dann natürl. immer ein Glücksspiel, wie gut und engagiert der ist. Von daher solltest Du Dir schon einen Deines Vertrauens suchen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.01.2017 13:44

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von uParadoxon):
Meine frage ist nun mit was für Strafen kann ich rechnen?

Den grundsätzlichen Rahmen hat Streetworker schon abgesteckt.

Zitat (von uParadoxon):
Mehrfach vorbestraft wegen Diebstahls war deswegen auch schon 2 wochen im arrest

Damit liegt die Latte für eine "günstige" bewährungsfördernde Sozialprognose hoch. Wer bereits mehrfach wegen Diebstahl vorbestraft ist, deswegen bereits einsitzen musste, und sich dann noch steigert (zum räuberischer Diebstahl) ist per se ein Kandidat für einen längeren Aufenthalt in Haft. Wobei es erfahrungsgemäß auch extrem nachsichtige Jugendrichter gibt, aber damit würde ich nicht planen.

Nur zur Info: Um welches Bundesland bzw welchen Ort handelt es sich?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uParadoxon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Hilfe es Handelt sich um Niedersachsen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von uParadoxon):
Danke für Eure Hilfe es Handelt sich um Niedersachsen


Welche Ecke von Niedersachen? Bzw. von welcher Staatsanwaltschaft kommt die Anklageschrift?

Aurich, Braunschweig, Bückeburg, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade oder Verden ?

Möglicherweise kann ich Dir in Sachen kostenloser Anwalt weiterhelfen... bzw. Dir zumindest eine Adresse einer Beratungsstelle bei Dir in der Nähe geben wo man Dir in Sachen kostenloser Anwalt weiterhelfen kann.

Ach so, was mir dabei gerade einfällt: In diesem (und anderen) Rechtsforen sind einige Betrüger unterwegs, die PNs verschicken und sich als Anwälte ausgeben. Falls Du solch eine PN bekommst. Nicht darauf eingehen...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.01.2017 01:32

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
uParadoxon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar danke! Ich hab dir ne PN Geschickt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Jep, hast Antwort mit einer Adresse ...

0x Hilfreiche Antwort

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