Guten Tag,
hätte hier ein paar Fragen!
Wurde in folgende Dinge angeklagt:
4 Vergehen des vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmittel gemäß § 29 Abs. 1 Nr.1 Btmg,
31 Vergehen der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel gemäß § 29 Abs 1. Nr 1 Btmg, 27 Stgb.
2 Verbrechen der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 Abs. 1 Mr. 2 Btmg.
Ich war nur Fahre in der Angelegenheit und wusste am Anfang garnichts davon, als ich das mitbekomme habe hab ich mich zurück gezogen.
Jetzt muss noch entschieden werden ob ich nach jugendstrafrecht verurteilt wurde.
Hab auch ein großes Geständnis abgegeben das mir nach § 31 angerechnet wird.
Was kann mir passiern?
Fragen beantworte ich gerne.
Vielen dank
Grüßle Dexx
Angeklagt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die 'größte Geschichte' (höchste Mindeststrafandrohung) ist hier die Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr in nicht geringer Menge. Die Mindest(!)strafe für den Haupttäter ist hier 2 Jahre Freiheitsstrafe (pro Fall!).
Insgesamt ist aus allen Sachen eine Tat- und Schuldangemessene Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.
Wenn man Ihnen den § 31 BtmG 'hoch anrechnet' können Sie evtl. noch mit einer bewährungsfähigen Strafe (also irgendwas bis zu 2 Jahren) rechnen.
Es ist aber immer schwer zu sagen bei so vielen Einzeltaten. Da ist alles möglich.
Da hier Verbrechenstatbestände vorgeworfen werden, haben Sie ja sicher einen Verteidiger. Der holt schon das Beste für Sie raus.
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