Androhung Anzeige Computerbetrug

7. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Steve83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Androhung Anzeige Computerbetrug

Hallo,
ich hab ein Problem mit einem Usenet Anbieter, hatte bei dem Anbieter ein Tarif bestellt, von seitens des Anbieters wurde dann noch kurz telefonisch erfragt ob man dieses Angebot nun haben möchte. Am Telefon hab ich dieses dann noch mit ja bestätigt, dass ganze danach kurz getestet und festgestellt, dass es für mich nichts ist und den Vertrag direkt per Email widerrufen (In deren AGBs ist nicht ersichtlich wie der Widerruf zu erfolgen ist). Zu dem Angebot selbst, monatlich kündbarer Vertrag. Mittlerweile verlangt der Anbieter knapp 80€, inkasso ist eingeschaltet worden, Mahnbescheid ist noch nicht erfolgt, hab darauf weiter nicht reagiert, heute nun fand ich folgende Email bei mir im Postfach:

quote:
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind Sie wiederholt Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachgekommen.

Auch gegenüber des Inkassobüros Mediafinanz zeigten Sie sich zahlungsunwillig,
obwohl uns eine schlüssige Beweiskette von der Bestellung des aEton Usenet Accounts über die Bestätigung per Telefon und der Zusendung der Nutzerdaten vorliegt.

Die Gesamtforderung inkl. durch Ihre Zahlungsverweigerung verursachten Mehrkosten durch das eingeschaltete Inkassounternehmen, beläuft sich auf: 81,98

Zur Sicherung unserer Ansprüche sind wir durch unsere Rechtsberatung dazu angehalten worden, Strafanzeige gegen Sie wegen vorsätzlichen Betrugs zu erstatten,
denn aufgrund Ihres Verhaltens müssen wir davon ausgehen, daß Sie von vornherein und in voller Absicht, weder Willens noch in der Lage waren, die entstandenen Kosten zu bezahlen.

Bevor wir nun Strafanzeige erstatten ( denn eine einmal erstattete Strafanzeige kann man nicht mehr zurückziehen ), erhalten Sie hiermit die einmalige Gelegenheit,
durch sofortige und vollständige Zahlung von 50% des Gesamtforderungsbetrags innerhalb von 14 Tagen auf unser Bankkonto, sich aus dieser Zahlungsverpflichtung zu befreien.


Für mich klingt das ganze langsam sehr unseriös, meine Überlegung war sich mal an die Verbraucherzentrale zu wenden, der Sitz der Firma ist in den USA, was würdet Ihr bei so einem Fall machen?

Schon mal Danke im voraus

Stefan Witt

-- Editiert am 07.07.2009 16:41

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Matze-KC
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist so,

in den AGB's muss stehn wie man es kündigen kann.
Es ist in Amerika allerdings so, des es dort rechtens ist keinen
Wiederruf zuzulassen, wenn man es monatlich kündigen kann .....

Hast Du denn Deine Adresse per Hand eingegeben?
oder haben Die Dir ne Adware raufgemacht?

Wenn Du alles per Hand eingegeben hast, und die haben eine Niederlassung in Deutschland dann musst Du es definitiv bezahlen,
wenn die aber nur eine Niederlassung in Amerika haben, dann musst du es nicht bezahlen, allerdings würde ich Dir denn raten kein Fuß in Amerika zu setzen, weil die Dich sonst wenn Du Pech hast festnehmen wenn Sie Dich erwischen und Dich erst freilassen, wenn Du es bezahlt hast.
Es ist nunmal in Amerika erlaubt.

Wenn Du allerdings Deine Adresse nicht per Hand eingegeben hast, dann musst Du au nix bezahlen, weil sowas in Dtl verboten ist.

Was das Angebot angeht des man nur 50% der Forderung bezahlen soll ......
Sowas wird au ab und an von deutschen Firmen gemacht, hatte so ein Angebot schonmal von Vodafone wo ich eigentlich 400€ zahlen sollte und die haben es auf 200€ runtergenommen .... sowas ist nicht unbedingt unseriös, sondern kann au entgegenkommen bedeuten.

Aber Ich gebe Dir den Rat, wenn es nur 82 € sind da mal anzurufen oder zu schreiben und nachzufragen ob Du es monatlich bezahlen kannst, beispielsweise 2 x 41 €.
Auch wenn Du es nicht unbedingt musst, aber wie ich scho sagte: zahlst du es nicht und die erwischen Dich mal in Amerika bekommst Du sehr viel Ärger

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Auch in DE dürfte es unter den gegebenen Umständen (Dienstleistung beauftragt und bereits genutzt) kein Widerrufsrecht geben (außer es wurde evtl. nicht ausreichend über ein Widerrufsrecht belehrt).

> Es ist in Amerika allerdings so, des es dort rechtens ist keinen
Wiederruf zuzulassen, wenn man es monatlich kündigen kann

Gibt es in den USA überhaupt ein Widerrufsrecht?

> wenn die aber nur eine Niederlassung in Amerika haben, dann musst du es nicht bezahlen

Doch, muß er schon. Was du meinst, ist "Vertrag brechen und hoffen, daß es keine Konsequenzen hat". Das ist für ein Rechtsforum ein höchst fataler Rat.

> Wenn Du allerdings Deine Adresse nicht per Hand eingegeben hast, dann musst Du au nix bezahlen, weil sowas in Dtl verboten ist.

Wenn ich das mal so entziffere, daß du meinst, daß ein Trojaner o.ä. den Fragesteller angemeldet hat, dann dürfte das überall auf der Welt verboten sein.

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#3
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Klingt nach einer gängigen Inkasso-Masche.
Also so vorgehen, wie bei gängiger Inkassomasche üblich:
Mangels Vorlage einer Vollmacht oder Abtretungsurkunde gem. §§ 174 / 410 BGB weise ich die von Ihnen geltend gemachte Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage Ihnen jede weitere Kontaktaufnahme außer zur Vorlage der entsprechenden Urkunden.

Die Frage ist doch: Wird irgend ein amerikanisches Telekomunikationsunternehmen tatsächlich am Amtsgericht deines Wohnsitzes einen Prozess gegen dich führen wollen, um dann 60-80 € zu erstreiten? Der Aufwand wäre doch viel zu groß, auch wenn wohl eine Zahlungsverpflichtung durchaus besteht. Wahrscheinlich wird die Forderung bei ausreichender Hartnäckigkeit ohnehin ausgebucht.

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